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Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Selbstbestimmungsgesetz, da es das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lässt. Es wird erwartet, dass sich durch das Gesetz nichts an den bestehenden Regelungen ändert.

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Bericht

Zu 1.-6.

Der Magistrat begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Selbstbestimmungsgesetz ausdrücklich. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz demzufolge nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das wird auch künftig zulässig sein; was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports wird durch das Gesetz nicht angetastet. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat weder Schwierigkeiten hinsichtlich der Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Stadt Frankfurt am Main zukommen noch den Bedarf für Nachbesserungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2024AA 292Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
  2. 22. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 283Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 29 · 12.09.2024
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Zurückweisung)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis)

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