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Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: AAfD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt biologischen Männern den Zugang zu geschützten Bereichen von Frauen, was erhebliche Konflikte in den Liegenschaften der Stadt Frankfurt verursachen könnte. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Ausübung des Hausrechts in städtischen Einrichtungen zu erläutern und mögliche Schwierigkeiten sowie notwendige Änderungen des Gesetzes zu benennen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Das jüngst vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz schafft u.a. die Möglichkeit, dass biologische Männer sich zu Frauen erklären. Damit erhalten biologische Männer Zugang zu geschützten Bereichen von Frauen. Dies birgt ein erhebliches Gefahren- und Konfliktpotential auch in den Liegenschaften, in denen die Stadt Frankfurt das Hausrecht innehat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Muss in Sanitär- und Umkleidebereichen von Kitas, Schulen, städtischen Ämtern und Schwimmbädern damit gerechnet werden, dass sich dort in Zukunft auch biologische Männer aufhalten können?
  2. Wie beabsichtigt der Magistrat in solchen absehbaren Konfliktfällen die Ausübung des Hausrechts in städtischen Kitas (bzgl. Personal) und Schulen zu regeln?
  3. Wie beabsichtigt der Magistrat in solchen absehbaren Konfliktfällen die Ausübung des Hausrechts in städtischen Ämtern zu regeln?
  4. Wie beabsichtigt der Magistrat in solchen absehbaren Konfliktfällen die Ausübung des Hausrechts in städtischen Schwimmbädern zu regeln?
  5. Welche weiteren Schwierigkeiten sieht der Magistrat hinsichtlich der Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Stadt Frankfurt ggf. noch zukommen?
  6. Welche Nachbesserungen oder Änderungen dieses Gesetzes versucht die Stadt Frankfurt ggf., z.B. über den Deutschen Städtetag, von der Bundespolitik einzufordern?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2024Sie sind hier
    AA 292Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt Frankfurt
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 283Selbstbestimmungsgesetz und das Hausrecht der Stadt FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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