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Kommunale Wärmeplanung in Frankfurt: zügig Ergebnisse liefern

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine umfassende kommunale Wärmeplanung in Frankfurt am Main, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die Konzeptstudie, die bereits erstellt wurde, dient als Grundlage für die weitere Planung und soll bis 2026 umgesetzt werden. Ziel ist es, eine klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung zu gewährleisten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Der Magistrat beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Wärmeplanung, unter anderem im Rahmen der Kommunalen Bauleitplanung. Außerdem wurden bereits 2016 bis 2020 im Rahmen eines EU-Projektes in Zusammenarbeit mit der TU Wien Grundlagen für die Wärmeplanung erarbeitet.

Ende 2021 hat der Magistrat die Forschungs- und Beratungsorganisation e-think energy research GmbH, eine Ausgründung der TU Wien, beauftragt, eine Konzeptstudie zur Vorbereitung der stadtweiten kommunalen Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Konzeptstudie liegt nun vor und wurde am 30. November 2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vorgestellt.

Inhalte der Studie sind:

  1. Berechnung des Wärmebedarfs des Frankfurter Gebäudebestandes
  2. Kosten und Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Sanierungsmaßnahmen
  3. Kosten und Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme
  4. Kosten und Potenziale zum Ausbau der Fernwärme
  5. Kosten und Potenziale zur dezentralen Wärmeversorgung
  6. gesamtstädtische Szenarien zur Wärmeversorgung bis 2035 und 2045
  7. Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse der Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main werden nun Grundlage eines M-Vortrages, der dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.

Das hessische Energiegesetz schreibt vor, dass Kommunen ab 20.000 Einwohner:innen ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes soll am

  1. Januar 2024 in Kraft treten.

Danach müssen Großstädte bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist, den vor Ort besten und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimaneutralen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die nun vorliegende Konzeptstudie ist eine gute Basis, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Ziel der Wärmeplanung ist, den vor Ort besten und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimaneutralen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die kommunale Wärmeplanung gibt eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Straßengenaue detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung werden dann in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2023NRNR 754Kommunale Wärmeplanung in Frankfurt: zügig Ergebnisse liefernSTVV-Antrag · CDU
  2. 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 27Kommunale Wärmeplanung in Frankfurt: zügig Ergebnisse liefern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 24 · 15.02.2024
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

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