Zukünftige Vereinbarkeit der Wasserversorgung Frankfurts mit dem Naturschutz in der Region
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 27
Betreff: Zukünftige Vereinbarkeit der Wasserversorgung Frankfurts mit dem Naturschutz in der Region Vorgang: A 934/15 LINKE.
- Wie hoch war der Wasserverbrauch in Frankfurt (in Mio. m3/Jahr) in den Jahren 2011-2014 und wie hat sich dieser prozentual und in Mio. m3/Jahr auf die Verbrauchergruppen Haushalt und Kleingewerbe einerseits und Industrie und Großabnehmer andererseits verteilt? Wasserverbrauch FFM HH / Kleingewerbe Industrie / Großabnehmer Jahr [Mio m3] [Mio m3] [%] [Mio m3] [%] 2011 42,08 35,31 83,90 6,77 16,10 2012 41,43 34,97 84,41 6,46 15,59 2013 45,13 38,46 85,22 6,67 14,78 2014 44,06 37,52 85,16 6,54 14,84 Ohne Flughafen Frankfurt, der unmittelbar von der Hessenwasser beliefert wird (ca. 1,5 - 1,6 Mio.m3/a)
- Wie wird sich der Wasserbedarf Frankfurts angesichts des prognostizierten Wachstums in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich entwickeln? Der Wasserbedarf in der Stadt Frankfurt am Main ist von ca. 64,2 Mio. m3 im Jahr 1990 auf ca. 45,7 Mio. m3 (einschließlich Flughafen) im Jahr 2014 zurückgegangen. Dieser Rückgang des Wasserbedarfs um ca. 18,5 Mio. m3/a bei steigender Einwohnerzahl geht auch auf die Wassersparaktivitäten der Stadt Frankfurt und der Mainova AG zurück. Für den Zeitraum bis 2030 hat die mit die Wasserbeschaffung für die Stadt Frankfurt und die Rhein-Main-Region beauftragte Hessenwasser in ihrer aktuellen Bedarfsplanung (letzter Stand: Nov. 2014) auch für den Bedarfsraum Frankfurt in Abhängigkeit von der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklung des Pro-Kopf-Bedarfs Prognosen für den zukünftigen Wasserbedarf ermittelt. Im oberen Szenario wurde für ein Normaljahr eine Bedarfszunahme von knapp 12 % ermittelt. Die Zunahme ist ganz überwiegend dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs in der Kernregion des Ballungsraums geschuldet. Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und neuere Bevölkerungsprognosen bestätigen die obere Prognosevariante und gehen ggf. noch darüber hinaus. Hieraus kann sich ein Zusatzbedarf von mindestens 6 bis 7 Mio. m3/a ergeben. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) hat in einer ausführlichen Studie (Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region, Okt. 2013) aufgezeigt, welche kritischen Punkte hinsichtlich der Versorgungssicherheit für Frankfurt und die Metropolregion bestehen und ein Bündel von Maßnahmen zur Abwendung von Versorgungsrisiken eingefordert. Die Hessische Umweltministerin Priska Hinz hat bei der Beantwortung eine Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Lisa Gnadl betreffend die zukünftige Wasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes insbesondere Frankfurts ausführlich Stellung genommen (Landtagsdrucksache 19/2405 vom 19.11.2015). Sie unterstützt dabei in allen wesentlichen Punkten die Situationsanalyse der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM).
- Wie hoch war der Trinkwasseranteil aus Wassergewinnungsanlagen und Brunnen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main in den Jahren 2011-2014, wie hoch der Fernwasserbezug, insgesamt und unterteilt in die einzelnen Gewinnungsanlagen und Liefergebiete (Angaben bitte prozentual und in Mio. m3/Jahr)? Die Wasserbeschaffung der Hessenwasser für den Versorgungsbereich Frankfurt plus Umland (2011 ca. 67 Mio. m3) erfolgt zu ca. 33 % aus dem Hessischen Ried, zu ca. 29 % aus dem Vogelsberg (OVAG), zu ca. 15 % aus Gewinnungsanlagen in Frankfurt, zu 9 % aus dem Kinzigbereich und zu ca. 14 % aus Anlagen der Umlandkommunen. Tendenziell ist in dieser Zeit der Wasserbezug von der OVAG zurückgegangen. In 2013 betrug der Bezug von der OVAG für den Frankfurter Norden rd. 17,1 Mio. m3, in 2009 lag der Wert noch bei rund 20 Mio. m3. Der Ausgleich dieser Mengen erfolgte überwiegend durch die infiltrationsgestützten Wassergewinnungsanlagen im Hessischen Ried. Der Anteil der Eigenförderung aus den Gewinnungsanlagen innerhalb des Stadtbereichs (Wasserwerke im Stadtwald Frankfurt und WW Praunheim II) betrug in den Jahren 2011 bis 2014 im Mittel rund 10,5 Mio. m3. Dies entspricht ca. 20 % des Trinkwasserbedarfs der Stadt Frankfurt am Main.
- Welche Wassergewinnungsanlagen, Brunnen und Grundwasserschutzgebiete werden im Bereich der Stadt Frankfurt aktuell betrieben und welche langfristige Entwicklung ist für sie vorgesehen? Derzeit betreibt die Hessenwasser GmbH fünf Wassergewinnungsanlagen auf Frankfurter Stadtgebiet. Es sind vier Anlagen im Gewinnungsgebiet Frankfurter Stadtwald (Wasserwerke Schwanheim, Hinkelstein, Goldstein und Oberforsthaus) sowie das Wasserwerk Praunheim II am nördlichen Ende der Ludwig-Landmann-Straße. Für beide Bereiche bestehen ausgewiesene oder beantragte Wasserschutzgebiete. Die Gewinnungsanlagen im Frankfurter Stadtwald spielen für die Trinkwasserversorgung Frankfurts seit jeher eine wichtige Rolle. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.
- Welche Wassergewinnungsanlagen, Brunnen und Grundwasserschutzgebiete im Bereich der Stadt Frankfurt am Main wurden aus welchen Gründen seit 2011 aufgegeben bzw. stillgelegt? Im Stadtbereich Frankfurt am Main wurde im März des Jahres 2011 das Wasserwerk Bergen-Enkheim zunächst außer Betrieb genommen und dann stillgelegt. Das lokale Grundwasser musste mit sehr hohem Aufwand zu Trinkwasser aufbereitet werden. Darüber hinaus war eine Mischung mit weichem "Vogelsberg-/Spessartwasser" zur Reduzierung der Härte erforderlich. Der hohe Aufwand für die Trinkwassergewinnung in diesem Wasserwerk stand in keinem Verhältnis zu den relativ geringen nutzbaren Wassermengen von rund 0,4 Mio. m3/a (weniger als 1 Prozent des Frankfurter Gesamtbedarfs). Seitdem wurden keine Wassergewinnungsanlagen, Brunnen und Grundwasserschutzgebiete im Bereich der Stadt Frankfurt am Main aufgegeben bzw. stillgelegt.
- Für welche Wassergewinnungsanlagen, Brunnen und Grundwasserschutzgebiete im Bereich der Stadt Frankfurt am Main ist eine Aufgabe bzw. Stilllegung in den nächsten Jahren vorgesehen oder wegen qualitativer Beeinträchtigungen absehbar notwendig und warum? Zielsetzung des Magistrats ist es, die noch vorhanden Gewinnungsanlagen und Wasserschutzgebiete in Frankfurt am Main dauerhaft zu erhalten. Es ist derzeit keine Stilllegung von Wassergewinnungsanlagen oder die Aufgabe von Wasserschutzgebieten im Frankfurter Stadtgebiet vorgesehen.
- Auf welche neuen und schon bestehenden Liefergebiete ist eine Ausweitung des Fernwasserbezugs für Frankfurt geplant und welche (zusätzlichen) Exportmengen sind jeweils vorgesehen? Neben dem Hessischen Ried kommt den Wasserlieferungen von der OVAG seit Jahrzehnten eine besondere Bedeutung für den Versorgungsbereich Frankfurt/Umland zu. Die Gewinnungsgebiete der OVAG unterliegen - wie andere Gewinnungsgebiete auch - hohen ökologischen Anforderungen, wie sie u.a. im Leitfaden zur umweltgerechten Wassergewinnung im Vogelsberg formuliert und in den Wasserrechten behördlicherseits festgelegt sind. In Verbindung mit dem Bedarfsrückgang im Versorgungsbereich Frankfurt wurde die Liefermenge der OVAG von ehemals über 30 Mio. m3/a in den 1970er Jahren schrittweise bis auf ca. 20 Mio. m3/a ab Mitte der 1990er Jahre dauerhaft reduziert. In den vergangenen Jahren deutete sich an, dass die Gewährleistung der ökologischen Anforderungen in den OVAG-Gewinnungsgebieten zukünftig zu weitergehenden Liefereinschränkungen für den Frankfurter Bereich führen kann (ca. 2 - 3 Mio. m3/a). Diese könnten mit den vorhandenen Beschaffungsmöglichkeiten nicht ausgeglichen werden. Durch eine Anbindung der OVAG an den ZMW und die Nutzung dortiger Gewinnungsmengen soll vorrangig den ökologischen Förderbeschränkungen in den Gewinnungsgebieten der OVAG Rechnung getragen werden sowie die Grundwasserbewirtschaftung insgesamt umweltverträglicher gestaltet werden. Zielsetzung ist dabei lediglich eine Absicherung und Stabilisierung der Mengenbereitstellung für den Versorgungsbereich Frankfurt auf dem bisherigen Niveau. Eine dauerhafte Mengenerhöhung darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Für die Abdeckung der zukünftig erwarteten Bedarfssteigerungen sollen vorrangig die bestehenden Gewinnungsanlagen im Hessischen Ried herangezogen werden, da dort Mehrentnahmen aus ökologischen Gründen bilanzneutral durch Grundwasseranreicherung aus der Rheinwasseraufbereitungsanlage des Wasserverbands Hessisches Ried (WHR) ausgeglichen werden und die Grundwasserstandsvorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried damit eingehalten werden können.
- Ist dem Magistrat bekannt, inwiefern sichergestellt ist, dass die Wassergewinnung in Stadtallendorf und Wohratal allen naturschutzfachlichen Anforderungen entspricht und umweltschonend erfolgt? Zuständig für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigungen und die damit verbunden Auflagen für die Wassergewinnungsanlagen in Stadtallendorf und Wohratal ist das Regierungspräsidium Gießen. Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass die einschlägigen Wasserrechtsverfahren von den Landesstellen auch hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Genehmigungsaspekte durchgängig nach den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt werden. Die Maßnahmenträger OVAG und ZMW sind in kommunaler Trägerschaft der dortigen Landkreise und Kommunen. In den Gremien der Unternehmen wirken diese mit, sodass die lokalen Belange auch hinsichtlich der naturschutzfachlichen Anforderungen in die Entscheidungsfindungen einfließen können.
- Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat für den Fall, dass die geplante Fernwasserversorgung für Frankfurt nicht in gewünschter Höhe zur Verfügung steht? Die Wasserversorgung in der Stadt Frankfurt am Main ist bereits seit mehr als 100 Jahren in hohem Maße abhängig von der Funktionsfähigkeit regionaler Wasserversorgungsstrukturen und der Verfügbarkeit der erforderlichen regionalen Wasserressourcen. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs ist es notwendig, die regionale Mengenbereitstellung durch die OVAG auf dem bisherigen Mittelniveau von ca. 20 Mio. m3/a zu stabilisieren. Dies ist unter Verfolgung der bestehenden naturschutzrechtlichen Förderauflagen für die OVAG-Anlagen nur durch Stützung über die Zusatzmengen aus den ZMW-Wasserwerken möglich. Dieses stabilisierte Mengenniveau der OVAG bildet eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Gesamtbedarfsabdeckung und ist auch unverzichtbar, um die im Frankfurter Nordbereich und im Taunusumland benötigten Tagesspitzenmengen im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftungsplanung und Mengensteuerung jederzeit bedarfsangepasst bereitzustellen. Der Bezug wird dabei regelmäßig in Schwachbedarfsphasen (Winterhalbjahr) auf das dann mindestens erforderliche Maß abgesenkt, um die Bewirtschaftungsreserven für die im Sommer benötigen maximalen Spitzenlieferungen zu bilden. Aufgrund der Integration der OVAG-Liefermengen in das Gesamtbeschaffungsmanagement der Hessenwasser trägt die Einbindung der ZMW-Mengen damit mittelbar auch zur Erhöhung der Versorgungssicherheit für den Ballungsraum Rhein-Main und den Versorgungsbereich Frankfurt/Umland sowohl bei Bedarfszunahmen, die sich aus der prognostizierten Bevölkerungszunahme und den Folgen des Klimawandels ergeben können, wie auch bei der Spitzenbedarfsabdeckung bei. Aufgrund der bestehenden technischen und hydraulischen Versorgungsstrukturen im Frankfurter Nordbereich kann ein Mengenausgleich bei fehlenden OVAG-Mengen über andere Versorgungsmöglichkeiten (z. B. Hessisches Ried) nicht im erforderlichen Umfang erfolgen. Einschränkungen bei der Mengenverfügbarkeit aus dem OVAG-Bereich können daher zu erheblichen Versorgungsrisiken für den Frankfurter Nordbereich und im Taunusumland führen.
- Wie steht der Magistrat zu der Forderung der verschiedenen Vogelsberggemeinden, die Eigenversorgung Frankfurts mit Trinkwasser zu stärken? Die heutige Versorgungsstruktur der Hessenwasser mit der Nutzung "ortsnaher" Gewinnungsanlagen und "ortsferner" (hier regionaler) Anlagen entspricht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Eine Versorgung aus ortsfernen Wasservorkommen darf insbesondere dann erfolgen, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann (§ 50 WHG). Wie in anderen verdichteten urbanen Ballungsräumen prägen diese Strukturmerkmale auch die Wasserversorgung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, da sie systemimmanent sind. Nach der Versorgungskonzeption von Hessenwasser nimmt die ortsnahe Wassergewinnung z. B. im Stadtwald Frankfurt und die Vorhaltung von Reservemengen (z. B. im Wasserwerk Hattersheim) aber nach wie vor einen entscheidenden Anteil an der Wasserversorgung für Frankfurt ein. Die Mainova AG und der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützen daher das Bemühen der Hessenwasser, zentrale Wasserwerke im Frankfurter Bereich, z. B. im Stadtwald Frankfurt, trotz auch dort bestehender Nutzungseinschränkungen und Konfliktpotentiale zu erhalten und zukunftsfähig auszugestalten.
- Ist der Magistrat bereit, der Forderung der Vogelsberggemeinden nach einem Stadt-Land-Dialog zu folgen, um die Belastungen abzubauen und einen finanziellen Ausgleich zu schaffen? Falls ja, in welcher Weise beabsichtigt er das zu tun? Falls nein, weshalb sieht sich der Magistrat dazu nicht in der Lage? Der angeregte "Stadt-Land-Dialog" ist durchaus auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main. Er wird in vielen Themenfeldern auch geführt. Allerdings muss dieser Dialog auch und gerade bei der Sicherstellung der Wasserversorgung auf einer sachlich und fachlich fundierten Basis geführt werden und die komplexen Sachverhalte der Wirtschafts- und Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main umfassend beinhalten. In diesem Sinne stehen die Beteiligten bereits in einem engen Austausch mit den zuständigen Landesstellen. Hierbei sind berechtigte Belange der "Wasserförderregionen" selbstverständlich angemessen zu berücksichtigen. Umgekehrt gilt dies aber auch für die Notwendigkeiten und Zwänge des Ballungsraums.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2015AA 934Zukünftige Vereinbarkeit der Wasserversorgung Frankfurts mit dem Naturschutz in der RegionSTVV-Anfrage · LINKE.
- 5. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 27Zukünftige Vereinbarkeit der Wasserversorgung Frankfurts mit dem Naturschutz in der RegionMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)