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Gesundheitsgefährdung durch Passivhäuser?

Vorlagentyp: B
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.07.2014, B 273

Betreff: Gesundheitsgefährdung durch Passivhäuser? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4128 - A 490/14 RÖMER -

  1. Trifft es zu, dass vom arbeitsmedizinische Dienst erhebliche gesundheitliche Belastungen des Einsatzpersonals aufgrund der zu trocken Luft festgestellt wurde ? Zu 1.: Es handelt sich bei den vorliegenden Erkenntnissen des arbeitsmedizinischen Dienstes um die Feststellung von Befindlichkeitsstörungen durch besonders niedrige Raumluftfeuchtigkeit. Es besteht jedoch keine akute Gesundheitsgefahr. Niedrige Luftfeuchtigkeitsraten, vor allem im Winter, sind keine spezifischen Probleme des Passivhausstandards, sondern kommen sowohl in mechanisch belüfteten Räumen als auch in Räumen mit Fensterlüftung vor.
  2. Trifft es zu, dass es in den in der FAZ erwähnten Gebäuden erfolglose Versuche gab, die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu erhöhen ? Zu 2.: Auf Anraten von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung mit Hydropflanzen wurden auf einer Feuerwache versuchsweise Grünpflanzen in Verbindung mit Zimmerbrunnen während der Heizperiode 2012/2013 aufgestellt und die Luftfeuchtigkeitsdaten dokumentiert. Dieses Verfahren (Zimmerpflanzen) ist ökologisch und läuft auch aus energetischer Sicht dem Energieeffizienzgedanken nicht entgegen. Es ist eine von mehreren Möglichkeiten die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen, die jedoch bei der Feuerwache nicht zum gewünschten Erfolg führte.
  3. Trifft es zu, dass die entsprechenden Passagen ursprünglich in der Magistratsvorlage enthalten waren und später entfernt bzw. durch andere - harmlosere - ersetzt wurden ? Zu 3.: Die redaktionelle Bearbeitung der Vorlage im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Magistrat hat inhaltlich keine Änderung des Sachverhaltes nach sich gezogen. Die arbeitsmedizinischen Feststellungen sind in die Vorlage eingeflossen.
  4. Falls 3. zutreffend: auf wessen Betreiben erfolgte dies? Zu 4.: Siehe unter 3.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2014AA 490Gesundheitsgefährdung durch Passivhäuser?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 18. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 273Gesundheitsgefährdung durch Passivhäuser?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 32 · 22.09.2014
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Elf Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO II, TOP 47
Beraten
Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. Beschlussausfertigung(en): § 4998,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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