Gesundheitsbelastung in Passivhaus-Feuerwachen?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.07.2014, B 271
Betreff: Gesundheitsbelastung in Passivhaus-Feuerwachen? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4128 - A 493/14 FDP -
- Aus welchem Grund wurden die besagten Textpassagen ausgetauscht? Zu 1.: Die redaktionelle Bearbeitung der Vorlage im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Magistrat hat inhaltlich keine Änderung des Sachverhaltes nach sich gezogen. Die arbeitsmedizinischen Feststellungen sind in die Vorlage eingeflossen.
- Aus welchem Grund will der Magistrat die Ergebnisse die arbeitsmedizinischen Dienstes der Öffentlichkeit vorenthalten? Zu 2.: Es bestand keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu informieren. Es finden in allen Ämtern und Gesellschaften regelmäßig Sicherheitsbegehungen statt, die entsprechend protokolliert werden. Bei den arbeitsmedizinischen Begehungen und Begehungen des Arbeitssicherheitsdienstes handelt es sich um übliche stadtinterne Abläufe und die hierbei festgestellten Mängel bzw. Gefährdungen werden in Absprache mit den betroffenen Ämtern behoben.
- Auf wessen Wunsch wurden die Seiten in der Magistratsvorlage ausgetauscht? Zu 3.: Siehe unter 1.
- Seit wann liegen dem Magistrat diese Erkenntnisse vor? Zu 4.: Die ersten Erkenntnisse ergaben sich bei arbeitsmedizinischen Begehungen in 2012 und der anschließend durchgeführten Langzeitmessung in der Bereichswache 30.
- Wie bewertet der Magistrat die Erkenntnisse des arbeitsmedizinischen Dienstes hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung der Feuerwehrmitarbeiter in Passivhauswachen? Zu 5.: Die Gesundheit der Einsatzkräfte auf den Feuerwachen hat für den Magistrat oberste Priorität. Es handelt sich bei den vorliegenden Erkenntnissen um die Feststellung von Befindlichkeitsstörungen durch besonders niedrige Raumluftfeuchtigkeit. Es besteht jedoch keine akute Gesundheitsgefahr.
- Wie kommentieren die Verantwortlichen der Frankfurter Feuerwehr die Ergebnisse des arbeitsmedizinischen Dienstes? Zu 6.: Es gibt nachweislich keinerlei erkrankte Feuerwehrangehörige aufgrund des Passivhausstandards. Die Verantwortlichen der Feuerwehr arbeiten mit Hochdruck an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Feuerwehrleute. Im Übrigen siehe Frage 5.
- Wie kommentiert der Magistrat den Befund, dass in den Räumen der betroffenen Wachen eine besonders niedrige Luftfeuchtigkeit festgestellt wurde? Zu 7.: Es gibt keine arbeitsmedizinischen Vorschriften hinsichtlich der Feuchte der Raumluft. In der aktuell gültigen Fassung der DIN EN 13779 wird eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30 - 70 % empfohlen. Optimal ist der Bereich zwischen 40 - 60 %. Die Luft in Innenräumen wird im Winter umso trockener, je kälter die Außenluft ist und je mehr gelüftet wird. Das ist eine physikalische Gesetzmäßigkeit und kein Spezifikum des Passivhaus-Standards. Erhöhte Luftwechselraten in Feuerwachen aufgrund der spezifischen Nutzungsbedingungen im 24-Stunden-Betrieb führten in den Wachen in Passivhausbauweise bei sehr niedrigen Außentemperaturen zu besonders niedrigen Werten der relativen Luftfeuchtigkeit. Es liegen keine Gefährdungen in den Feuerwachen vor, dennoch arbeitet der Magistrat an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das Aufstellen der Luftbefeuchter hat bereits zu einer Verbesserung der relativen Luftfeuchte auf 40 - 45% geführt. Siehe auch unter 5. und 6.
- Hält der Magistrat das Aufstellen von Zimmerpflanzen in Verbindung mit Zimmerbrunnen es für eine sinnvolle und dem Stand der Technik entsprechende Methode, die Luftfeuchtigkeit in Gebäuden zu erhöhen? Falls ja, weshalb hat dies in den vorliegenden Fällen nicht zum Erfolg geführt? Falls nein, welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus diesen bedauerlichen Fehlversuchen? Zu 8.: Auf Anraten von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung mit Hydropflanzen wurden auf einer Feuerwache versuchsweise Grünpflanzen in Verbindung mit Zimmerbrunnen während der Heizperiode 2012/2013 aufgestellt und die Luftfeuchtigkeitsdaten dokumentiert. Dieses Verfahren (Zimmerpflanzen) ist ökologisch und läuft auch aus energetischer Sicht dem Energieeffizienzgedanken nicht entgegen. Es ist eine von mehreren Möglichkeiten die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Da diese Maßnahme aber nicht ausreichend zum Erfolg führte, wurden inzwischen zusätzlich Luftbefeuchter aufgestellt und damit weiter an der Optimierung des Raumklimas gearbeitet.
- Könnte es sein, dass für diese Aufgabe ungeeignete Zimmerpflanzen ausgesucht wurden und erwägt der Magistrat, weitere Versuchsreihen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Botanikern durchzuführen? Zu 9.: Nein.
- Aus welchem Grund haben Versuche zur Modifizierung der Lüftungsanlagen ebenfalls nicht zum Erfolg - sprich - zu einer Erhöhung der Luftfeuchtigkeit geführt? Zu 10.: Eine Modifizierung der Lüftungsanlagen (veränderte Einstellung der Luftwechselrate) wurde bisher nicht vorgenommen. Dies hätte zur Verschlechterung der Raumluftqualität geführt.
- Welche Kosten sind bereits entstanden, um die Situation in den drei Wehren zu verbessern und welche Kosten werden voraussichtlich noch entstehen? Zu 11.: Bisher sind Kosten in Höhe von 1.316,43 € für Grünpflanzen in Verbindung mit Zimmerbrunnen sowie Luftbefeuchter entstanden. Welche Kosten voraussichtlich noch entstehen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
- Was gedenkt der Magistrat in absehbarer Zukunft zu unternehmen, um die Gesundheit Belegschaft der drei genannten Feuerwehren nicht länger zu gefährden? Zu 12.: Es liegen keine Gefährdungen vor, dennoch arbeitet der Magistrat an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das Aufstellen der Luftbefeuchter hat bereits zu einer Verbesserung der relativen Luftfeuchte auf 40-45% geführt.
- Wenn es zutrifft, wie der Magistrat ausgeführt hatte, dass technische Maßnahmen zur "Befeuchtung und Klimatisierung einen deutlich höheren Energiebedarf verursachten und dadurch die Ziele der Passivhausbauweise konterkarierten", welche Konsequenzen hat dies für die Planung künftiger städtischer Gebäude? Zu 13.: Es ist zunächst notwendig, zu prüfen, ob der Bau-Standard der Passivhausbauweise für die verringerte Luftfeuchtigkeit tatsächlich ursächlich ist. Die Daten aus den Feuerwachen werden daher über einen längeren Zeitraum beobachtet und bewertet. Die Erfahrungen aus dem Betrieb fließen in die jährlich aktualisierten Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen ein. Dort ist auch festgelegt, dass die Raumluftqualitäten im Betrieb überprüft werden.
- Welche Probleme im Zusammenhang mit den raumklimatischen Verhältnissen gibt es in anderen Gebäuden, die entsprechend dem Passivhausstandard gebaut wurden? Zu 14.: Vermehrte Beschwerden über trockene Luft in anderen in Passivhaus-Qualität errichteten städtischen Gebäuden liegen aufgrund der in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen vorgegebenen geringen Luftwechselraten bislang dem Hochbauamt nicht vor. Siehe auch unter 13.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2014AA 493Gesundheitsbelastung in Passivhaus-Feuerwachen?STVV-Anfrage · FDP
- 18. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 271Gesundheitsbelastung in Passivhaus-Feuerwachen?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.