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Nach der Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen den Schaustellern weiterhin einen Teilbereich des bisherigen Abstellplatzes zur Nutzung überlassen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.07.2015, B 270

Betreff: Nach der Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen den Schaustellern weiterhin einen Teilbereich des bisherigen Abstellplatzes zur Nutzung überlassen Vorgang: NR 1138/15 SPD Der Platz hinter dem Winterdeich Sindlingen wurde den Schaustellern als Quartiersplatz verpachtet. Mittlerweile gibt es wohl Familien, die sich einen dauernden Wohnsitz eingerichtet haben. Einbauten und Durchdringungen sowie Wühltierbefall (z.B. Kaninchen, Ratten, Wühlmäuse) und Bewuchs führten im Laufe der Jahre dazu, dass die Standsicherheit des Deiches nicht mehr gewährleistet ist und bei Hochwasser akute Deichbruchgefahr besteht. Aus diesem Grund wurde den Schaustellern fristgerecht gekündigt. Es werden derzeit verschiedene Varianten hinsichtlich technischer Machbarkeit und finanzieller Durchsetzbarkeit genauer untersucht. Von diesen Entscheidungen hängen die späteren Nutzungsmöglichkeiten der Flächen hinter dem jetzigen Winterdeich ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2015NRNR 1138Nach der Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen den Schaustellern weiterhin einen Teilbereich des bisherigen Abstellplatzes zur Nutzung überlassenSTVV-Antrag · SPD
  2. 20. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 270Nach der Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen den Schaustellern weiterhin einen Teilbereich des bisherigen Abstellplatzes zur Nutzung überlassen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 43 · 08.09.2015
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 01.10.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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