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Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 264

Betreff: Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft? Vorgang: A 556/14 RÖMER Zu den Fragen 1 - 3 und 6: Wie der Magistrat bereits in seinem Bericht B 174 vom 16.05.2014 mitgeteilt hat, wurde am 15.03.2013 eine Baugenehmigung für den "Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 29 Wohneinheiten in 3 Baukörpern und großflächigem Einzelhandel sowie eines teilöffentlichen Parkhauses mit 203 Stellplätzen" auf dem Gesamtgrundstück Berger Straße 224-228 und Ringelstraße 51-55 erteilt. Bisher wurde noch kein Baubeginn gemeldet (Stand: 05.06.2014). Die Genehmigung ist noch rechtsgültig bis zum 15.03.2016. Für das auf ehemaligen städtischen Grundstücken entstehende Parkhaus besteht eine Bauverpflichtung, die spätestens am 01.01.2016 erfüllt sein muss. Die Verletzung dieser Vertragspflicht ist durch ein Rückübertragungsrecht der Stadt bewehrt. Zu Frage 4: Bauherr und Antragsteller für den Zuschuss aus Stellplatzablösemitteln ist die ACC Liegenschafts- und Hausmeister Services GmbH" aus Bad Vilbel. Der Betreiber des Parkhauses steht bislang noch nicht fest und wird im Rahmen des weiteren Bewilligungsverfahrens geklärt. Der Bewilligungsbescheid ergeht erst dann, wenn ein Betreiber genannt worden ist. Zu Frage 5: Gemeinsam ist beiden Quartiersgaragen nur die Erstellung durch private Bauherren sowie die Verwendung von Mitteln aus der Stellplatzablöse. Zu Frage 7: Die Höhe der Investitionszuwendung beträgt maximal 1.942.909,60 € brutto. Zu Frage 8: lm Bewilligungsbescheid, der aktuell verfasst wird, werden alle Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers geregelt. Hierzu gehören unter anderem die genaue Höhe der Zuwendung und der Verwendungszweck sowie Regelungen zu der Errichtung, dem Betrieb und dem Nachweis über die Vermietung der Stellplätze. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt gegen Vorlage der angefallenen, geprüften und mit einem Prüfvermerk versehenen Bauausgabelisten. Diese werden gemäß DIN 276 zusammengefasst und zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine geprüfte Schlussabrechnung vorzulegen, aus der sich die tatsächlichen Kosten ergeben. Ferner hat der Bauherr zur Sicherung der öffentlichen Stellplätze eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung gern. § 75 Abs. 4 Nr. 1 HBO zur Eintragung in das Baulastenverzeichnis abzugeben. Sollte eine der im Bewilligungsbescheid aufgeführten Bestimmungen oder die Vorgaben der ,Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze" nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, muss der Zuschuss verzinst zurückerstattet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2014AA 556Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 4. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 264Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 33 · 09.09.2014
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

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