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Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?

Vorlagentyp: ARÖMER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 08.04.2014, A 556

Betreff: Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft? Im Magistratsbericht 104 vom 28.03.2014 bezüglich der "Verwendung der Stellplatzablösemittel 2013" ist beim Rücklagenbestand zum 01.01.2014 quasi als "Neuzugang 2013" der "Bau der Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim" angeführt". Wenn es sich bei dem angedachten Areal zum Bau einer Quartiersgarage um die Grundstücke Ringelstraße 51-55 / Berger Straße 224-228 handelt, ist dies Teil einer nahezu "unendlichen & beschämenden Geschichte" (siehe A 502 vom 17.02.2014 der Römer-Fraktion). Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Handelt es sich bei dem Areal zum "Bau der Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim" um das Areal beziehungsweise um einen Teil des Areals Ringelstraße 51-55 / Berger Straße 224-228, volkstümlich auch als "Gaumer-Grundstück" bezeichnet?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich bereits 1972 die Stadtverordnetenversammlung und der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) mit dem Bau eines "Parkhauses", so die damalige Terminologie, in der Ringelstraße befassten?
  3. Wann soll nach 42-jähriger Diskussion beziehungsweise kreativ-städtebaulichem Stillstand mit dem Bau einer Quartiersgarage, Parkhauses oder "Markthalle mit Parkhaus" (OM 919 v. 07.11.1998) in der Ringelstraße begonnen werden?
  4. Wer soll Bauherr beziehungsweise Betreiber der zukünftigen Quartiersgarage werden?
  5. Gibt es hier etwaige Parallelen bei Planung, Finanzierung und Unterhalt wie beim Bau der Bornheimer Tiefgarage "Unter dem Rosengärtchen" am Prüfling?
  6. Liegt für den entsprechenden Bau eine Baugenehmigung vor, wenn Ja, auf wann ist sie datiert und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
  7. Wie hoch ist die Rückstellung für den "Bau der Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim"?
  8. Wie ist das genaue Procedere beziehungsweise die Finanzierung bei der Verwendung der Stellplatzablösemittel? Bekommt der Bauherr die gesamte Summe aus der Rückstellung, wie hoch ist bei privaten Bauherren deren Eigenanteil am Bau, welche Auflagen für den Bauherren sind mit der Auszahlung der Rückstellung verbunden etc.?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2014Sie sind hier
    AA 556Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 264Quartiersgarage Ringelstraße in Bornheim - Ferne Historie oder nahe Zukunft?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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