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Werbung des Magistrats in den sozialen Medien

Vorlagentyp: B
130 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die Nutzung sozialer Medien zur Bürgerinformation. Es wird festgestellt, dass keine Werbung geschaltet wird und die Stadt Frankfurt am Main auf verschiedenen Plattformen vertreten ist. Die Social-Media-Redaktion prüft die Inhalte vor der Veröffentlichung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Magistrat ist gemäß § 66 Abs. 2 HGO gesetzlich verpflichtet, die Bürgerschaft in geeigneter Weise über wichtige Fragen der Stadtverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen. Diese Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft erfüllen die städtischen Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der ihnen gemäß § 70 Abs. 2 HGO zur selbstständigen Erledigung überlassenen Verwaltungsangelegenheiten. Wie und mit welchen Mitteln sie ihre Informationssaufgabe erfüllen, liegt in ihrem Ermessen. Es steht Ihnen dabei selbstverständlich frei, sich hierzu auch der sozialen Medien zu bedienen.

Dies vorangestellt beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Magistrat als Kollegialorgan schaltet keine Werbung in den sozialen Medien.

Zu Frage 2 und 3: Siehe Antwort auf Frage

  1. Zu Frage 4: Die Stadt Frankfurt am Main ist als frankfurt.de auf Facebook (rund 200.000 Abonnenten), Twitter (rund 230.000 Abonnenten) sowie Instagram (76.000 Abonnenten) vertreten. Ferner unterhalten diverse Ämter und Dezernate eigene themenspezifische Auftritte. Eine Auflistung städtischer Social-Media-Auftritte findet sich hier: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/presse/social-media-register. Zu Frage 5 und 6: Siehe Antwort auf Frage
  2. Zu Frage 7: Das Hauptamt hat sich dafür entschieden, Posts auf den genannten Social-Media-Kanälen von frankfurt.de nicht aktiv zu bewerben. Zu Fragen 8 bis 18: Siehe Antwort auf Frage
  3. Zu Frage 19: Die Auswahl und Bearbeitung der Beiträge obliegt der Social-Media-Redaktion des Presseamts. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen sichten die von Dezernaten und Fachämtern eingereichten Inhalte hinsichtlich Qualität und Aussage und nehmen gegebenenfalls Rücksprache mit den Urhebern bevor eine Publizierung erfolgt. Prinzipiell steht der Facebook-Auftritt von frankfurt.de allen Ämtern und Dezernaten zur (Zweit)-Publikation eigener Beiträge zur Verfügung, so lange die eingereichten Inhalte mit den Vorgaben der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA) und übereinstimmen. Zu Frage 20: Diese Festlegung ergibt sich aus der Urheberschaft des eingereichten Contents. Zu Frage 21: Siehe Antwort auf Frage
  4. Zu Frage 22: Ja. Zu Frage 23: Ja. Zu Frage 24: Eine solche Statistik wird nicht erhoben, da es - wie in Antwort 19 skizziert -, jedem städtischen Organ freisteht, eigene Beiträge zur Veröffentlichung einzureichen. Eine möglichst große thematische Mischung und Vielfalt ist seitens der Social-Media-Redaktion ausdrücklich erwünscht. Zu Frage 25: Wie bereits erwähnt, wird keine aktive Bewerbung einzelner Postings auf den Social-Media-Kanälen von frankfurt.de vorgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2020AA 819Werbung des Magistrates in den sozialen MedienSTVV-Anfrage · FDP
  2. 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 130 Wochen
    BB 259Werbung des Magistrats in den sozialen Medien
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 73
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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