Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und Finanzierungsvorlage
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Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 24
Betreff: Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3041 (M 109) In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) heißt es in § 2 zu Absatz 4 Satz 2, I, Punkt. 3: "Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen A bständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig." Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass Radfahrende innerhalb der Kreisfahrbahn durch einen Radfahrstreifen nicht an den Fahrbahnrand gedrängt und durch ausfahrende Kfz möglichweise "geschnitten" werden sollen. Eine Verlagerung des Radverkehrs auf am Kreisverkehrsplatz unmittelbar angrenzende Flächen - etwa in Form eines abgesetzten, separaten Radweges - ist aus Gründen der unzureichenden Flächenverfügbarkeit ebenfalls unmöglich. Vielfach bewährt und regelwerkskonform ist dagegen eine Führung im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn, die vom Radverkehr mittig und in einem mit dem Kfz-Verkehr vergleichbaren Geschwindigkeitsniveau befahren wird. Aus den vorgenannten Gründen ist der nötige Platz für einen Radverkehr im Kreisel nicht vorhanden, da er rechtskonform nicht hergestellt werden kann. Die weiterführende Bearbeitung legt daher die in der Bau- und Finanzierungsvorlage beschriebene Lösung unverändert zugrunde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018MM 109Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 24Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER