Stadt verjubelt hunderttausende Euros beim Straßenbau
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Bericht des Magistrats vom 29.06.2015, B 249
Betreff: Stadt verjubelt hunderttausende Euros beim Straßenbau Vorgang: A 841/15 SPD Zu Frage 1: Der Magistrat hat am 05.11.2004 die Neufassung der Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Frankfurt am Main (Aufbruchrichtlinie) beschlossen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 7. Dezember 2004 wurde diese in Kraft gesetzt. Nach der Aufbruchrichtlinie ist der Einbau von Recyclingmaterial nicht zugelassen und seitdem wurde Recyclingmaterial im Straßenbau ausgeschlossen. Damals war das Recyclingmaterial nach den Prüfzeugnissen überwiegend nur für Frostschutzschichten geeignet und nicht für die im Stadtgebiet ausschließlich ausgeführten ungebundenen Schottertragschichten. Die Anforderungen an die ungebundene Tragschicht konnte das angebotene Recyclingmaterial nicht erfüllen. Zu Frage 2: Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz hatte in 2005 aufgrund eines Schreibens des Industrieverbandes Steine und Erden e.V., Neustadt/Weinstraße, das damalige Straßenbauamt gebeten, die Gründe für den Ausschluss von Recyclingmaterial in der Aufbruchrichtlinie darzulegen. Dem wurde nachgekommen und letztendlich der Ausschluss beibehalten. Das nächste Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 19. März 2015 enthielt die Bitte um Unterstützung bei der Förderung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen durch Änderung der städtischen Praxis. Das Antwortschreiben vom 22. April 2015 enthielt die Zusage, dass bei künftigen Straßenbaumaßnahmen bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen die Verwendung von Recycling-Material zugelassen wird, wenn dies den technischen Anforderungen entspricht. Zu Frage 3: Es wurde seit dem Inkrafttreten der Aufbruchrichtlinie Ende 2004 kein Recyclingmaterial mehr angeboten. Insofern kann nicht bestätigt werden, dass Recyclingmaterial günstiger und der Stadt Frankfurt am Main ein Schaden entstanden ist. Zu Frage 4. Da die Klägerseite Zweifel an der zeitnahen Umsetzung der Anpassung der Aufbruchrichtlinie geäußert hatte, wurde das Verfahren daraufhin vom Gericht bis zum 15.06.2015 ausgesetzt und der Stadt Frankfurt am Main bis dahin die Möglichkeit der Erledigung eingeräumt. Der Magistrat hat am 10.06.2015 die Änderung der Aufbruchrichtlinie in den Geschäftsgang gegeben. Über die Kostentragung entscheidet das Gericht bei Beendigung des Verfahrens. Eine Schadensersatzpflicht der Stadt Frankfurt am Main besteht nicht. Es kam weder zu Wiederholungen noch Verzögerungen von städtischen Ausschreibungen. Zu Frage 5: Nein. Eine außergerichtliche Einigung im Einzelfall erfolgte nicht, da eine allgemeingültige Regelung herbeigeführt werden sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2015AA 841Stadt verjubelt hundertausende Euros beim StraßenbauSTVV-Anfrage · SPD
- 29. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 249Stadt verjubelt hunderttausende Euros beim StraßenbauMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER