Stadt verjubelt hundertausende Euros beim Straßenbau
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 29.04.2015, A 841
Betreff: Stadt verjubelt hundertausende Euros beim Straßenbau "Leider ist die Stadt Frankfurt meinen früheren diesbezüglichen Hinweisen nicht gefolgt. Ich habe dies zum Anlass genommen, Bürgermeister Cunitz und Stadtrat Majer auf die abfallrechtlichen Gründe hinzuweisen und um die Änderung der Richtlinien zu bitten", schreibt das hessische Umweltministerium Presseberichten zu Folge ans Verwaltungsgericht anlässlich einer Sammelklage von drei Recyclingsteinlieferanten gegen die Stadt Frankfurt. Frankfurt hätte nämlich Recyclingsteine für den Unterbau von Straßen verwenden müssen, dies allerdings bei den Ausschreibungen explizit ausgeschlossen. Vor Gericht habe das Rechtsamt der Stadt zwar erklärt, die Stadt wolle zukünftig recycelte Steine zulassen, dies schmälert allerdings den Schaden am Landschaftsbild durch den Abbau neuer Steine, den Schaden an der Umwelt beispielsweise durch unnötige LKW-Transporte und den Schaden an der Stadtkasse durch die teureren Beschaffungen auch nur zukünftig. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Wurde die Verwendung recycelter Steine im Straßenbau seitens der Stadt Frankfurt ausgeschlossen, und falls dies zutrifft seit wann und mit welcher Begründung?
- Das Umweltministerium spricht laut Presse von Hinweisen (also Plural):
- a)Welche Hinweise recycelte Steine zu verwenden hat der Magistrat vom Umweltministerium bekommen und wann geschah dies?
- b)Bei welchen Dezernaten sind diese Hinweise eingegangen?
- c)Wer veranlasste, diese Hinweise zu ignorieren?
- d)Aus welchem Grund wurden diese Hinweise ignoriert?
- Die Presse schreibt, durch die Praxis nur neue Steine zu verwenden, seien der Stadt jährlich Hunderttausende Euro Schaden entstanden: Wie hoch ist der Schaden, der durch diese Praxis für die städtischen Finanzen entstanden ist jährlich und insgesamt?
- Am
- April war Gerichtstermin in dieser Angelegenheit:
- a)Ist das Verfahren abgeschlossen?
- b)Falls nein, wann wird das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein?
- c)Falls doch, gab es ein Urteil und wie lautet es?
- d)Wer muss die Kosten für das Verfahren tragen und wie hoch sind sie?
- e)Ist die Stadt schadenersatzpflichtig gegenüber den Klägern und/oder gegenüber Dritten, oder hat sie sich zu um Schadenersatzansprüche abzuwenden zu Geldzahlungen verpflichtet? Wie hoch sind die hieraus entstandenen Geldabflüsse?
- f)Vor Gericht habe das Rechtsamt erklärt, zukünftig recycelte Steine zuzulassen. Wann hat der Magistrat dies beschlossen? Ab wann gilt diese neue Regelung und welche Ausschreibungen müssen deswegen wiederholt werden? Bei welchen Straßenbaumaßnahmen kommt es deswegen zu Verzögerungen?
- Gab es Versuche seitens der Stadt einer außergerichtlichen Einigung?
- a)Falls es keine Versuche gab, mit welcher Begründung wurde dies unterlassen?
- b)Falls es solche Versuche gab, woran sind sie gescheitert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2015Sie sind hierAA 841Stadt verjubelt hundertausende Euros beim StraßenbauSTVV-Anfrage · SPD
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 249Stadt verjubelt hunderttausende Euros beim StraßenbauMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate