Fehlplanungen bei der Linie U 5: 13 Prozent gespart, 50 Prozent mehr bezahlt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Humboldtstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Ladelaternen24.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen11.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Humboldtstraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 243
Betreff: Fehlplanungen bei der Linie U 5: 13 Prozent gespart, 50 Prozent mehr bezahlt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1280 - A 134/16 LINKE. - Zur
- Frage: Das von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) geplante Budget für die Baumaßnahmen Musterschule und Glauburgstraße lag bei insgesamt 18,6 Mio. €. Die jetzt vorliegende Kostenprognose beläuft sich auf insgesamt 24,9 Mio. €. Die Mehrkosten von 6,3 Mio. € entsprechen einer Erhöhung von rund 33,9 %. Mehrkosten entstanden zum einen hauptsächlich aus Änderungen bzw. Anpassungen, aufgrund von vorgefundenen Verhältnissen der Trassenlage und des Bodens (insgesamt ca. 420 Änderungsanträge), die so nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Zum anderen ergaben sich Mehrkosten aus baubetrieblichen Erschwernissen bzw. Bauoptimierungen zur Sicherung des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Die daraus resultierenden Mehrkosten betragen rund 6,9 Mio. €. Des Weiteren musste im Zuge der Maßnahme und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße ein Entsorgungskonzept der anliegenden Liegenschaften erfolgen. Hier wurde in Abstimmungen mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ein Entsorgungskonzept entwickelt und umgesetzt. Dieses Müllkonzept sah die Bündelung der Mülltonnen an sog. Mülltonnensammelplätzen sowie die Leerung über die parallel verlaufenden Straßen Humboldtstraße und Weberstraße vor. Die Mülltonnen wurden händisch zu den jeweiligen Sammelplätzen befördert. Hieraus entstanden Kosten in Höhe von 1,1 Mio. €. Hinzu kommen Kostenmehrungen aus der Verlängerung der Bauzeit, wodurch der Schienenersatzverkehr und die Verkehrssicherung (0,75 Mio. €) länger vorgehalten werden mussten. Zur
- Frage: a. Im Zeitraum vom
- März bis zum
- Mai 2016 wurden in den jeweiligen Baufeldern die Erdarbeiten durchgeführt. In Teilbereichen konnte die erforderliche Tragfähigkeit des Untergrundes nicht erreicht werden, sodass ein weiterer Bodenaushub sowie Bodenaustausch erforderlich war. Teilweise musste zusätzlich sog. Grobschlag eingebaut werden. Weiter haftete an den ausgebrochenen Asphaltflächen ein Geotextil an. Zur vorschriftsmäßigen Entsorgung von Asphalt und Geotextil mussten diese Materialien getrennt werden. Diese Arbeitsschritte waren so nicht vorgesehen und hatten Auswirkungen auf Kosten und Zeit. b. Bei Baumaßnahmen im innerstädtischen Raum ist es nicht oder nur mit erheblichem vorlaufenden Erkundungsaufwand möglich, alle Risiken des Baugrundes im Vorhinein zu kennen bzw. zu erkunden, um diese in die Planung einfließen zu lassen. Weiter kann die Baumaßnahme nicht mit anderen Maßnahmen, welche bereits im Zuge des barrierefreien Umbaus der Linie U5 umgesetzt wurden, verglichen werden. Die Situation des Untergrundes entlang einer Stadtbahnstrecke kann sich innerhalb kürzester Entfernungen ändern, sodass durch eine Bodenuntersuchung immer nur von einem örtlich begrenzten Aufschluss des Untergrundes ausgegangen werden kann. Während der Planung der Baumaßnahme Musterschule/Glauburgstraße wurden - wie bei anderen Maßnahmen ebenfalls üblich - Baugrunduntersuchungen durchgeführt, welche eine Einschätzung des anstehenden Bodens zulassen. Um eine Überprüfung des Untergrundes im Vorhinein so durchzuführen, dass absolute Planungssicherheit erreicht wird, sind Suchschürfe und Kernbohrungen durchzuführen, die einer vorgelagerten Baustelle mit ähnlichen Einschränkungen für die Anrainer (z. B. Straßensperrungen) wie der endgültigen Baustelle gleichkommt. Die Kosten und Terminprognosen würden dann natürlich wesentlich stabiler ausfallen. Ob die Gesamtkosten und die Einschränkungen dann günstiger liegen, ist aber eher zu bezweifeln. Zur
- Frage: a. Verzögerungen ergaben sich aus den zusätzlichen Arbeiten, die aus den ca. 210 Sachnachträgen pro Station resultieren (siehe hierzu auch Pkt. 2a.). Der durch diese zusätzlichen Maßnahmen erforderliche Zeitbedarf sollte durch die Bauoptimierung aufgefangen bzw. verringert werden, um den angedachten Fertigstellungstermin zu sichern. Die VGF trägt die Kosten der Maßnahme. Dies beinhaltet auch die Mehrkosten. b. Der Schienenersatzverkehr (SEV) wurde pro Woche und nicht pauschal über die komplette Baumaßnahme ausgeschrieben. Aufgrund der Verzögerung der geplanten Inbetriebnahme (29.08.16 bis 09.10.16) der Linie U5 musste in diesem Zeitraum der SEV verlängert werden. Daraus entstanden die genannten Mehrkosten. Zur
- Frage: Eine Ausschreibung und Planung erfolgt auf Grundlage vorliegender Planungsvorgaben, geltender Gesetze, Vorgaben von Dritten etc. nach bestem Wissen. Die Nachträge resultierten aus den Abweichungen wie in Pkt. 2 beschrieben. Zur
- Frage: Im Zuge der Planungen war es angedacht, die Müllentsorgung über die sog. Logistikspur von Norden nach Süden direkt über die Eckenheimer Landstraße abzuwickeln. Dies konnte aufgrund der Vorgaben der FES jedoch so nicht umgesetzt werden. Wie bereits unter Punkt 1) beschrieben, wurde in Abstimmungen mit der FES ein Entsorgungskonzept entwickelt, welches den Erfordernissen der FES entspricht. Dieses Müllkonzept sah die Bündelung der Mülltonnen an sog. Mülltonnensammelplätzen sowie die Leerung über die parallel verlaufenden Straßen Humboldtstraße und Weberstraße vor. Zusätzlich mussten die Tonnen der Querstraßen zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße bzw. Humboldtstraße zu den Sammelplätzen gebracht werden, da nach den Vorgaben der FES die Müllwagen nicht rückwärtsfahren sollten. So waren zeitweise bis zu 50 Personen damit beschäftigt, die Mülltonnen von der jeweiligen Liegenschaft zum Sammelplatz und zurück zu transportieren. Durch diesen Aufwand entstanden die aufgeführten Mehrkosten. Zur
- Frage: Zur Untersuchung der Vorgänge wurde sowohl die Konzernrevision der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH als auch das Revisionsamt der Stadt Frankfurt beauftragt. Nach Vorliegen der Berichte wird der Verkehrsdezernent gemeinsam mit der Geschäftsführung der VGF über Konsequenzen beraten und anschließend den Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung darüber informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2016AA 134Fehlplanungen bei der Linie U 5: 13 Prozent gespart, 50 Prozent mehr bezahltSTVV-Anfrage · LINKE.
- 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 243Fehlplanungen bei der Linie U 5: 13 Prozent gespart, 50 Prozent mehr bezahltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)