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Rekommunalisierung - Rückblick, aktuelle Situation, Ausblick

Vorlagentyp: B
29 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt die Themen Privatisierung und Rekommunalisierung, die für die kommunale Aufgabenerfüllung von Bedeutung sind. Es wird betont, dass die Entscheidung über Privatisierung oder Rekommunalisierung von Fall zu Fall unterschiedlich ist und eine umfassende wirtschaftliche Bewertung erfordert. Die Stadtverordnetenversammlung wird in die Beschlussfassung einbezogen.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Bericht

Der Themenkomplex Privatisierung und Rekommunalisierung betrifft einen wichtigen Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung und steht dementsprechend auch in grundsätzlicher Weise im Fokus des Magistrates.

Allerdings lassen sich keine pauschalen, für alle Fälle geltenden Kriterien in die eine wie die andere Richtung benennen, da sich die Gründe für eine Privatisierung wie auch für eine etwaige rückholende Rekommunalisierung vielmehr von Fall zu Fall und vor allem nach dem Gegenstand der Aufgabe unterscheiden.

Ein wesentlicher Grund für eine Privatisierung wie auch die Rekommunalisierung ist dabei insbesondere immer auch die Bewertung der vor allem langfristig zu betrachtenden Wirtschaftlichkeit gemäß § 92 HGO, die im Regelfall immer anhand einer entsprechenden fachwissenschaftlichen, insb. betriebswirtschaftlichen Bewertung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen, die für die Aufgabenerledigung und die zu treffende Abwägungsentscheidung in der einen oder anderen Form sprechen, vorgenommen wird (z. B.: vorhandenes/vorzuhaltendes Know-How, zur Verfügung stehende oder benötigte Personalkapazitäten sowie damit verbundene tarif- und arbeitsrechtliche Fragestellungen, steuerrechtliche Implikationen bei der Aufgabenerledigung, die Berücksichtigung des EU-Beihilferechts etc.).

Ebenfalls wird in diesem Rahmen auch die Güte, Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit öffentlicher Daseinsvorsorge überprüft, zumal - wie die Anfrage bereits selbst festhält -, es durchaus jeweils Gründe für eine Aufgabenerledigung in die eine oder andere Richtung gibt, die sich jedoch einer pauschalen, für alle Fälle geltenden Betrachtung entziehen.

Da der Magistrat nicht zuletzt auch zu diesem Thema über die kommunalen Spitzenverbände mit der Landes-, Bundes und der europäischen Entscheidungsebene in Kontakt steht, werden hierbei auch immer die verschiedenen Sichtweisen in der interkommunalen Abstimmung wie auch etwaige Tendenzen und Trends dazu berücksichtigt.

Wie oben dargelegt, ist die Zielrichtung der Anfrage so umfangreich und komplex, dass eine einzelfallbezogene Beantwortung weder zielführend noch durchführbar ist. Gleichwohl nimmt der Magistrat diese Ernst und berücksichtigt die entsprechenden Aspekte. Zudem ist bei anstehenden Fragen der Rekommunalisierung immer auch die Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussfassung einzubinden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2022AA 164Rekommunalisierung - Rückblick, aktuelle Situation, AusblickSTVV-Anfrage · AfD
  2. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    BB 240Rekommunalisierung - Rückblick, aktuelle Situation, Ausblick
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 19 · 03.07.2023
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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