Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wie geht es weiter mit den Bürgerämtern in Frankfurt?

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die aktuelle Situation der Bürgerämter in Frankfurt, insbesondere die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und die unzureichende Personalausstattung. Es wird vorgeschlagen, die Öffnung der Außenstellen vorerst auszusetzen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Lange Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Lange Straße per E-Mail

Bericht

Alle Frankfurter Außenstellen waren bis zum 16.03.2020 geöffnet. Anlass der Schließung bildeten die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden neuen Rahmenbedingungen. Der Corona-konforme Dienstbetrieb in den Bürgerämtern setzt räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen voraus, die Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion bestmöglich schützen. Die Öffnung von Standorten ist zudem an eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im direkten Bürgerservice gebunden. Bei den Außenstellen handelt es sich um kleine Standorte mit, aufgrund des eher geringen Besucheraufkommens, eingeschränkten Öffnungszeiten und kleinerem Terminkontingent. Durch die kleinen Flächen der Außenstellen können dem Infektionsschutz dienende Schutzabstände nur schwer bis gar nicht eingehalten werden. Zudem können etwaige Verzögerungen bei der Publikumsbedienung in Standorten mit wenigen Bedienplätzen schwieriger wieder aufgeholt werden als bei größeren Standorten. Um dem gerecht zu werden, müssen Zeitpuffer in das Terminsystem eingeplant werden. Das reduziert wiederum das Angebot. Hinzu kommt, dass die Öffnung von Standorten an eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden ist, die aktuell nicht zur Verfügung steht. Die Personalausstattung des Bürgeramtes war und ist zu gering. So rissen im Jahr 2021 die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sowie der Bundestagswahl große Löcher in die Personaldecke des Bürgeramtes. Zusätzlich dürfen Beschäftigte, die zu Risikogruppen zählen (wie Schwangere), nicht in der Publikumsbedienung tätig sein. Um trotzdem ausreichend viele Termine anbieten und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bedienen zu können, war und ist eine Bündelung des Personals an den größeren Standorten, dem Zentralen Bürgeramt und den sechs dezentralen Bürgerämtern, erforderlich. Hierdurch ist es aktuell trotz hohem Krankenstand möglich, im Schnitt zwischen 8.000 und 10.000 Termine pro Woche anzubieten und damit den Fünfjahresdurchschnitt in den Jahren 2015 bis 2019 von rund 475.000 Besucherinnen und Besuchern zu erreichen. Der Interimsstandort des Zentralen Bürgeramtes in der Lange Straße 25 - 27 hat eine Größe, die eine Bedienung von bis zu 35 Terminen gleichzeitig bzw. rund 1.000 Termine / Tag zulässt. Aufgrund der geschilderten Gesamtsituation ist ein Zeitpunkt für eine Öffnung von Außenstellen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht abzusehen. Es obliegt nicht dem Bürgeramt, das Betreten der Räumlichkeiten von der Vorlage bestimmter Nachweise (2G, 2G-plus), abhängig zu machen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Coronavirus-Schutz-Verordnung (CoSchuV). Das bedeutet, dort wo ein 3G, 2G oder 2G-Plus Nachweis gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist eine Verschärfung nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2021AA 59Wie geht es weiter mit den Bürgerämtern in Frankfurt?STVV-Anfrage · CDU
  2. 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 23Wie geht es weiter mit den Bürgerämtern in Frankfurt?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 13
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 9 · 07.03.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO II, TOP 9
Beraten
Die Vorlage B 23 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinke
Ablehnung:
BFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Kenntnis)

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 58
Beraten
Die Vorlage B 23 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPLinkeBFFDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 7 · 09.05.2022
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen