Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?
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Ringelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
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- Ortstermin Mainkurstraße/Ringelstraße01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 22.01.2016, B 23
Betreff: Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55? Vorgang: A 936/15 RÖMER Zu Ziffern 1. und 8.: Der Magistrat hat mit dem Bericht B 393 vom 02.11.2015 auf die Anfrage A 901 vom 07.08.2015 geantwortet und somit gemäß § 18 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main innerhalb der gesetzten dreimonatigen Frist eine Antwort vorgelegt. Darüber hinaus möchte der Magistrat den Fragesteller daran erinnern, dass bereits auf der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2015 eine mündliche Frage zum selben Themenkreis gestellt und durch den Magistrat beantwortet wurde. Der Magistrat weist die in der Anfrage anklingende Kritik des Fragestellers zurück. Zu Ziffern 2. und 3.: Für das Grundstück an der Ringelstraße 51-55 besteht gemäß Kaufvertrag vom 30.08.2010 eine Bauverpflichtung, die von der Käuferin, einer GmbH, spätestens am 01.01.2016 erfüllt sein muss. Das Grundstück sieht die Bebauung mit einem Parkhaus vor. Die Käuferin plante bislang, dieses Parkhaus in eine gemeinsame Bebauung mit ihrem Grundstück an der Berger Straße 224-228 zu integrieren. Die Verletzung der Bauverpflichtung ist grundsätzlich durch ein Rückübertragungsrecht der Stadt bewehrt. Da die Bauverpflichtung bis zum 01.01.2016 trotz vorliegender Baugenehmigung nicht erfüllt wurde, will die Stadt, die Rückübertragung der Flächen an der Ringelstraße erreichen. Das Grundstück an der Berger Straße 224-228, ist von dem Rückübertragungsrecht nicht erfasst. Zu Ziffer 4.: Die Baugenehmigung ist nach wie vor bis 15.03.2016 gültig. Von einer Inanspruchnahme ist aber aus den vorstehend genannten Gründen nicht auszugehen. Zu Ziffer 5.: Die Baugenehmigung umfasst die oben genannten Grundstücke an der Ringelstraße und an der Berger Straße. Von dem Rückkaufrecht ist jedoch nur das Grundstück an der Ringelstraße betroffen. Zu Ziffer 6.: Die Räumung des Grundstücks erfolgte nicht im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Es befindet sich auf Grundlage des abgeschlossenen Kaufvertrages im Besitz der Käuferin, die auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Der Magistrat geht daher davon aus, dass die Maßnahme von der Käuferin auf deren Kosten veranlasst wurde. Zu Ziffer 7.: Von einer beabsichtigten Nutzung der Grundstücke zur Unterbringung von Flüchtlingen ist dem Magistrat nichts bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2015AA 936Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?STVV-Anfrage · RÖMER
- 22. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 23Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)