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Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?

Vorlagentyp: ARÖMER
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 19.10.2015, A 936

Betreff: Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55? Der Anfragesteller stellte am 7. August 2015 die Anfrage A 901 unter dem Betreff/Titel "Neues vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?", die bis dato nicht in einem entsprechenden Magistratsbericht beantwortet wurde. Eine medienöffentliche "Vorab- bzw. Teilantwort" konnte aber der Frankfurter Rundschau (FR) vom 17. Oktober 2015 unter der Überschrift "Stadt will Grundstück zurück" entnommen werden. Glücklicherweise hat der Anfragesteller die FR abonniert. Dem Zeitungsartikel ist zu entnehmen, dass "nach jahrelangem Stillstand in Bornheim der Vertrag mit dem Investor gekündigt wird", da der verstorbene Eigentümer Heinrich Gaumer seiner Bauverpflichtung nicht nachkam. Dem Bericht des Magistrats B 174 vom 16.05.2014 ist aber zu entnehmen, dass die Baugenehmigung noch bis zum 15.03.2016 Gültigkeit besitzt. Der Magistrat möchte nun von seinem Rückkaufrecht Gebrauch machen, was laut Aussage des Planungsdezernenten bzw. seines Sprechers "wenige Monate" in Anspruch nimmt. Ferner möchte der Magistrat sich bemühen "auch die übrigen Grundstücke von Gaumers Rechtsnachfolgern zu erwerben". Eine sinnvolle Aktion die schon einige Jahre bzw. Jahrzehnte zum Wohle Bornheims und seiner Bürgerinnen und Bürger überfällig gewesen wäre! Nun hat sich auf dem verwahrlosten Areal in den ersten Oktober-Wochen plötzlich zur allgemeinen Verwunderung der Bornheimerinnen und Bornheimer endlich etwas zwischen der Berger Straße und der Ringelstraße bewegt. Büsche, kleine Bäume, wilde Müllablagerungen und Reste von Gebäudeteilen etc. wurden entfernt. Das unbebaute Areal sieht wieder einigermaßen passabel aus. Doch schon gärt die Bornheimer Gerüchteküche, dass dies nur notwendige Vorarbeiten zum Aufstellen von Containern für Kriegsflüchtlinge bzw. Asylbewerber/Asylbewerberinnen seien. Kurzum: Nix genaues weiß man/frau nicht seitens des Magistrats! Deshalb frage ich den Magistrat:

  1. Wann kann der Fragesteller mit der Beantwortung seiner Anfrage A 901 vom
  2. August 2015 rechnen?
  3. Wie ist der ALLERaktuelleste Stand bezüglich der endgültigen Bebauung des Areals Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55?
  4. Wie ist der ALLERaktuelleste Stand bezüglich der aktuellen, geplanten oder gewünschten Eigentumsverhältnisse des Areals Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55?
  5. Hat die Baugenehmigung für die Gaumer'schen Grundstücke noch, wie im Magistratsbericht B 174 vom 16.05.2014 zu entnehmen, bis zum 15.03.2016 Gültigkeit?
  6. Bezieht sich das Rückkaufrecht auf die Grundstücke, die unter die noch gültige Bau-genehmigung fallen?
  7. Auf wessen Veranlassung wurde Anfang Oktober 2015 das Areal Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55 von Büschen, kleine Bäumen, wilde Müllablagerungen und Reste von Gebäudeteilen etc. befreit und wer bezahlt diese Aktion?
  8. Ist es richtig, dass auf dem Areal demnächst Container aufgestellt werden sollen, die zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bzw. Asylbewerbern/Asylbewerberinnen dienen?
  9. Empfiehlt der Magistrat den Stadtverordneten das Abonnement der Frankfurter Rundschau um demnächst zügiger Antworten auf ihre Anfragen zu erhalten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2015Sie sind hier
    AA 936Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 22. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 23Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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