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Busverkehr in öffentlicher Hand lassen

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 237

Betreff: Busverkehr in öffentlicher Hand lassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4404 Ziff. III - NR 861/14 SPD - zu 1. und 2. In einem Vortrag des Magistrats soll der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen werden, das Linienbündel D, für das die In-der-City-Bus GmbH (ICB) bis Dezember 2017 eine Konzession besitzt, an die ICB für einen Zeitraum von 10 Jahren (d. h. bis Juni 2025 inklusive einer Revision nach Ablauf von 4 Jahren) direkt zu vergeben. Damit beabsichtigt der Magistrat, langfristig einen kommunalen Busbetrieb inklusive der Buswerkstatt zu erhalten. Der Vergabevorgang für das Linienbündel B, für das die ICB bis Ende 2014 noch eine Konzession besitzt, ist bereits abgeschlossen. zu 3. und 4. Von 141 betroffenen Beschäftigten bei der ICB werden ca. 60 Beschäftigte bis zum Jahresende aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen ausscheiden. Unter Annahme einer üblichen Personalfluktuation wird sich die ICB noch für etwa 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um eine Lösung bemühen. Dabei gibt es für die Beschäftigten vor allem die Möglichkeit, sich um frei werdende Stellen innerhalb der VGF zu bewerben oder zur DB Busverkehr Hessen GmbH zu wechseln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2014MM 34Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2015Magistratsvortrag
  2. 2. April 2014NRNR 861Busverkehr in öffentlicher Hand lassenSTVV-Antrag · SPD
  3. 4. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 237Busverkehr in öffentlicher Hand lassen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 16.09.2014
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 237 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO II, TOP 31
Beraten
Die Vorlage B 237 wird zurückgewiesen. Beschlussausfertigung(en): § 4915,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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