Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?
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Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 236
Betreff: Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5736 - A 726/14 RÖMER - Vor der Beantwortung der Fragen stellt der Magistrat fest, dass in der Anfrage große Teile der Zusammenfassung der NORAH-Studie wörtlich zitiert werden, ohne dies kenntlich zu machen, allerdings wurden verschiedene Punkte aus der Zusammenfassung weggelassen. Im Sinne der Redlichkeit gegenüber den Untersuchern und auch der Öffentlichkeit wird nachfolgend die Zusammenfassung der Untersucher [1] in Gänze dargestellt. Die seitens der Fragesteller ausgelassenen Passagen sind kursiv kenntlich gemacht. "In der vorliegenden Studie wurden die Wirkungen chronischer Fluglärmbelastung auf Lese-leistungen und sprachliche Vorläuferfertigkeiten des Lesens sowie auf die Lebensqualität bei Grundschulkindern im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Leseleistung wurde anhand eines Schulleistungstests für Grundschüler mit deutscher Unterrichtssprache erfasst. Die sprachlichen Vorläuferfertigkeiten des Lesens umfassten Sprachwahrnehmung, phonologisches Arbeitsgedächtnis, phonologische Bewusstheit, schnellen Abruf von Wortrepräsentationen sowie auditives Gedächtnis. Im Frühjahr 2012 wurden Leistungserhebungen in 85 Schulklassen aus 29 unterschiedlich fluglärmbelasteten Grundschulen im Rhein-Main-Gebiet sowie Befragungen der Kinder, Eltern und Lehrkräfte durchgeführt. Die Befragungen der Kinder und die Fragebögen der Eltern bezogen sich auf das schulische, körperliche und psychische Wohlbefinden sowie auf schulbezogene und wohnortbezogene Belästigung durch Lärm. Nicht-fluglärmbezogene Einflussfaktoren, insbesondere Sozialstatus, Migrationshintergrund und Deutschkenntnisse der Kinder sowie die Belastung durch andere Lärmquellen (Straßen- und Schienenverkehr, Raumakustik der Klassenräume) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt kontrolliert. Die Kinder befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung am Ende der zweiten Klassenstufe. Für alle Kinder wurden die Fluglärmpegel an den Schulstandorten sowie addressgenau an den Wohnorten für den Zeitraum von 12 Monaten vor Beginn der Datenerhebung vom Kooperationspartner Möhler & Partner Ingenieure AG bereitgestellt. Die Dauerschallpegel an den Schulvormittagen lagen im Mittel bei 49,5 dB, mit einem Median von 50,6 und einem Range von 39 bis 59 dB. In die Analysen gingen Datensätze von 1.243 Kindern ein. Aufgrund der hierarchischen Datenstruktur erfolgte die statistische Auswertung der Daten anhand von Mehrebenenanalysen, wobei die Fluglärmpegel als kontinuierliche Prädiktor-variablen einbezogen wurden. In Mehrebenenanalysen werden Einflussfaktoren auf unterschiedlichen Hierarchieebenen separat berücksichtigt (Level 1: Individuen (Kinder), z.B. Fluglärm am Wohnort, elterlicher Sozialstatus; Level 2: Kontext (Schulklassen), z.B. Fluglärm am Schulstandort, Klassenzusammensetzung). Die Mehrebenenanalysen wurden ergänzt durch Gruppenvergleiche zwischen gering, mittel und hoch exponierten Kindern unter Ein-beziehung der Fragebogenangaben von Lehrkräften und Eltern. Es zeigten sich beeinträchtigende Effekte der Fluglärmexposition am Schulstandort (Level- 2-Prädiktor) auf die Leseleistungen der Kinder. Diese Effekte waren bezogen auf die Gesamttestwerte sowie bezogen auf die Leistungen in den Untertests "Wortverständnis" und "Textverständnis" statistisch signifikant nachweisbar. Dabei konnte die Expositions-Wirkungs-Beziehung zwischen der Fluglärmexposition und der Beeinträchtigung im Leseverständnis als lineare Funktion beschrieben werden. Ein Anstieg der Fluglärmbelastung um 10 dB ging mit einer Verschlechterung Gesamtleistung im Lesetest um einen T-Wert-Punkt (entsprechend 1/10 Standardabweichung) einher. Bezogen auf den eingesetzten Lesetest bedeutet dies einen Rückstand in der Leseentwicklung von etwa einem Monat. Bei Einbeziehung des Fluglärms am Wohnort (Level-1-Prädiktorvariable) zeigten sich Effekte ähnlicher Größenordnung. Aufgrund der sehr hohen Korrelation zwischen den Pegeln an den Schulstandorten und Wohnorten kann jedoch über differentielle Wirkungen der Exposition an Schule bzw. Wohnort keine Aussage getroffen werden. Da nur Schulen mit einer Fluglärm-belastung am Tage (LpAS, eq,08-14) ab 40 dB in die Stichprobe einbezogen wurden, kann über etwaige Wirkungen von geringeren Belastungspegeln keine Aussage getroffen werden. In der vorliegenden Studie wurden individuelle und klassenbezogene Einflussfaktoren auf die Leseleistungen der Kinder, die aus der Bildungsforschung bekannt und möglicherweise mit der Fluglärmexposition konfundiert sind, schon bei der Rekrutierung der Stichprobe berücksichtigt und später in allen Analysen als Kontrollvariablen einbezogen. Aufgrund der Tatsache, dass sich trotz dieser - über frühere Studien hinausgehenden - Kontrolle von potentiellen Confoundern ein beeinträchtigender Effekt nachweisen ließ, kann davon ausgegangen werden, dass die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet tatsächlich einen kausalen Störfaktor bei der Leseentwicklung der Kinder darstellt. Die in dieser Studie gezeigte Verschlechterung der Leseleistung mit zunehmender Fluglärmbelastung erscheint zunächst - insbesondere in Relation zu anderen Einflussfaktoren auf das Lesen wie den Sprachkenntnissen und dem familiären Kontext der Kinder - vergleichs-weise gering. Es ist jedoch unklar, wie sich diese Verschlechterung langfristig auf den Leseerwerbsprozess der Kinder - von denen die weitaus meisten der Fluglärmbelastung weiterhin ausgesetzt sein werden - auswirkt. Zur Beantwortung dieser Frage wäre eine Längs-schnitt-untersuchung der Kinder mit wiederholten Leistungsmessungen in den kommenden Schuljahren erforderlich. Zur Beurteilung der praktischen Relevanz der Befunde können hier nur theoretische Überlegungen angestellt werden. Die untersuchten Kinder befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung noch in der Leseerwerbsphase. Einige Leseforscher nehmen an, dass unter ungünstigen Umständen schon relativ geringe Rückstände in dieser Phase persistierende Beeinträchtigungen im weiteren Leseerwerb nach sich ziehen können. In der vorliegenden Studie traten die negativen Effekte des Fluglärms auf die Leseleistungen bei Kindern ohne Migrationshintergrund deutlicher zutage als bei Kindern mit Migrationshintergrund. Getrennte Analysen in beiden Gruppen ergaben bei Kindern mit Migrationshintergrund keine statistisch signifikanten Fluglärmeffekte, während bei Kindern ohne Migrationshintergrund ein Anstieg der Fluglärmbelastung um 10 dB mit einer Verschlechterung der Gesamtleistung im Lesetest um 1,5 T-Wert-Punkte einherging, was einem Rückstand von etwa eineinhalb Monaten in der Leseentwicklung entspricht. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Fluglärmeffekte in beiden Gruppen (Kinder mit und ohne Migrationshintergrund) konsistent in dieselbe Richtung gingen; sie waren nur in der Gruppe der Kinder mit Migrationshintergrund geringer ausgeprägt und erreichten keine statistische Signifikanz. Dieser Befund sollte jedoch nicht dahingehend interpretiert werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund weniger anfällig für beeinträchtigende Wirkungen chronischer Fluglärmexposition seien. Der Migrationshintergrund ist bei Kindern in Deutschland statistisch gesehen mit einer Reihe von ungünstigen Einflussfaktoren für die Leseentwicklung wie niedrigerem Sozialstatus, schlechteren Deutschkenntnissen und geringerer Förderung von lesebezogenen Aktivitäten in der Familie assoziiert. Dies bestätigte sich auch in der vorliegenden Studie. Möglicherweise reicht die Testpower in dieser Untersuchung nicht aus, um den über diese Einflussfaktoren hinausgehenden, jedoch vergleichsweise geringen Einfluss des Fluglärms in dieser Gruppe signifikant zutage treten zu lassen. Effekte des Fluglärms auf für das Lesen bedeutsame sprachliche Fertigkeiten (Sprachwahrnehmung, phonologisches Arbeitsgedächtnis, phonologische Bewusstheit, auditives Gedächtnis) konnten in der vorliegenden Studie nicht nachgewiesen werden. Somit wurden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die negative Wirkung des Fluglärms auf die Leseleistungen durch eine Beeinträchtigung von leserelevanten sprachlichen Fertigkeiten bedingt ist. Es zeigten sich geringe, jedoch statistisch signifikante Effekte des Fluglärms auf die schulbezogene und gesundheitliche Lebensqualität der Kinder. Höhere Fluglärmexposition ging mit weniger positiven Schul- und Lerneinstellungen der Kinder, mit schlechteren Beurteilungen der Schlafqualität durch die Kinder sowie mit schlechteren Beurteilungen des körperlichen und psychischen Wohlbefindens durch die Kinder und Eltern einher. Zudem gaben Eltern aus hoch fluglärmexponierten Wohngebieten häufiger an, dass bei ihrem Kind eine Sprech- oder Sprachstörung ärztlich diagnostiziert wurde und dass ihr Kind derzeit ärztlich verordnete Medikamente einnimmt. Diese Befunde waren in dieser Deutlichkeit unerwartet; ihnen sollte zeitnah in Folgeuntersuchungen nachgegangen werden. Höhere Fluglärmexposition ging mit höheren Beurteilungen der Belästigung im Schulunterricht bzw. am Wohnort durch Kinder, Eltern und Lehrkräfte einher. Es konnten lineare Expositions-Wirkungs-beziehungen zwischen den Fluglärmpegeln am Schulstandort und den Kinderbeurteilungen zur Belästigung im Schulunterricht sowie zwischen den Fluglärmpegeln am Wohnort und den wohnortbezogenen Belästigungsurteilen der Eltern und Kinder aufgezeigt werden. Die Lehrkräfte aus den hoch exponierten Schulen berichteten konsistent hohe bis sehr hohe Belastungen des Unterrichts durch den Fluglärm. Die Beurteilungen korrelierten hoch mit den Pegelwerten an den Schulstandorten, was auf die Validität der Lehrerbeurteilungen hinweist. Die berichteten Beeinträchtigungen des Unterrichtsgeschehens durch den Fluglärm sind als erheblich zu bewerten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Unterrichtsbedingungen langfristig nicht nur das Lesenlernen, sondern auch die Lernentwicklung in anderen, hier nicht untersuchten Bereichen beeinträchtigen". Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den Fragen Stellung: Zu Fragen 1 und 2: Die Martin-Buber-Schule liegt in der Fluglärmschutzzone 2. In der Nähe zu der Fluglärmschutzzone liegen die Friedrich-Fröbel-Schule und die Gruneliusschule. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 sind an der Martin-Buber-Schule 238 Schülerinnen und Schüler, an der Gruneliusschule 385 Schülerinnen und Schüler und an der Friedrich-Fröbel-Schule 265 Schülerinnen und Schüler. Für die kommenden Jahre sind in allen drei Schulbezirken steigende Schülerzahlen zu erwarten. Schulpflichtige Jahr Martin-Buber-Schule Gruneliusschule Friedrich-Fröbel-Schule 2015 104 102 82 2016 106 107 86 2017 104 111 95 2018 138 102 123 2019 141 119 114 2020 133 124 100 Zur Frage der Beeinträchtigung der Lernleistungen dieser Kinder durch Fluglärm ist festzustellen: Die NORAH-Studie hat bei einem Anstieg der Fluglärmbelastung um 10 dB - berechnet für jede Schule und jede Wohnung der Kinder aus Flugaufzeichnungen Mai 2011 bis Mai 2012 unter Berücksichtigung der Zeitscheibe 8-14 Uhr - im Lesetest bei Kindern in der Leseerwerbsphase einen Rückstand in der Leseentwicklung von etwa einem Monat gefunden (s.o.). Sie hat darüber hinaus gezeigt, dass dieser Effekt so nicht bei Kindern mit Migrationshintergrund gefunden wurde und dass andere Einflussfaktoren, insbesondere die Deutschkenntnisse oder ein das Lesen förderndes familiäres Umfeld, das Lesenlernen sehr viel mehr beeinflusst. Beispielsweise zeigten sich bezüglich der Anzahl der Kinderbücher, einem Indikator für die Leseförderung im häuslichen Umfeld, zwischen den Kindern die keine und denen die sehr viele Bücher besitzen, ein Unterschied in der Textleseleistung, die 4 Monaten Leseentwicklung entspricht. Kinder mit sehr guten Deutschkenntnissen waren Kindern mit schwachen Deutschkenntnissen in der Leseentwicklung um 5,5 Monate voraus. In der Auswertung ohne Berücksichtigung solcher bedeutenderen Einflussfaktoren hat die Studie keinen signifikanten Einfluss des Fluglärms auf die Lesefähigkeit von Kindern darstellen können. Erst nach Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren, u.a. des Migrationshintergrunds, der Klassengröße, Schalldämmung, nichtsprachlichen Fertigkeiten, Anzahl der Kinderbücher in der Familie etc. war der Effekt von Fluglärm auf die Leseleistung der Kinder signifikant nachweisbar. Vor diesem Hintergrund hat die Studie eindeutig und mit hoher statistischer Signifikanz die Auswirkung des Fluglärms auf den Leseerwerb festgestellt. Daher ist eine Aussage über genaue Auswirkungen an konkreten Schulen ohne weitere Informationen nicht möglich. Zu Frage 3: Der Magistrat verweist auf die von den Fragestellern ausgelassenen Textteile aus der Zusammenfassung der Untersucher (s.o. unterstrichen): "Die in dieser Studie gezeigte Verschlechterung der Leseleistung mit zunehmender Fluglärmbelastung erscheint zunächst - insbesondere in Relation zu anderen Einflussfaktoren auf das Lesen wie den Sprachkenntnissen und dem familiären Kontext der Kinder - vergleichsweise gering. Es ist jedoch unklar, wie sich diese Verschlechterung langfristig auf den Leseerwerbsprozess der Kinder - von denen die weitaus meisten der Fluglärmbelastung weiterhin ausgesetzt sein werden - auswirkt. Zur Beantwortung dieser Frage wäre eine Längsschnittuntersuchung der Kinder mit wiederholten Leistungsmessungen in den kommenden Schuljahren erforderlich." Zu Fragen 4 und 5: Da die Studie keine Daten zur Gesundheit der Lehrer, deren Erkrankungen oder Fehlzeiten erhoben hat, kann der Magistrat hierzu keine Stellung nehmen. Zu Frage 6: Der Magistrat begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, fluglärmbelasteten Schulen eine individuelle Beratung, weitere Lärmschutzmaßnahmen und eine zusätzliche Leseförderung anzubieten. Er wird dafür Sorge tragen, dass dieses Angebot auch in den Frankfurter Schulen umgesetzt wird. Für Lärmschutzmaßnahmen an den am stärksten von Fluglärm betroffenen Grundschulen im Frankfurter Süden (Martin-Buber-Schule, Gruneliusschule, Friedrich-Fröbel-Schule) wurden für das Jahr 2013 1,5 Mio. € in den Haushalt eingestellt. Martin-Buber-Schule: Die Schule wurde komplett in allen Unterrichtsräumen mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Gruneliusschule: Der IPI-Bau wurde mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Das Gebäude (Alt- und Neubau) wurde hiervon ausgenommen, da im Rahmen des Aktionsplans die Sanierung ansteht. Friedrich-Fröbel-Schule: Die Schule wurde komplett (Unterrichtsräume, Flure, Treppenhäuser) mit Akustikplatten an den Decken ausgestattet, da seitens der Schulleitung keine Lüftungsanlagen gewünscht waren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2014AA 726Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?STVV-Anfrage · RÖMER
- 19. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 236Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen RÖMER (= Zurückweisung)