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Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?

Vorlagentyp: ARÖMER
31 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Anfrage vom 11.11.2014, A 726

Betreff: Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.01.2015 Am 04.11.2014 wurde der erste Bericht zur NORAH-Studie vorgelegt. Es handelt sich dabei um die Auswertung der Wirkungen chronischer Fluglärmbelastung auf kognitive Leistungen und Lebensqualität bei Grundschulkindern. Untersucht wurden die Wirkungen chronischer Fluglärmbelastung auf Leseleistungen und sprachliche Vorläuferfertigkeiten des Lesens sowie auf die Lebensqualität bei Grundschulkindern im Rhein-Main-Gebiet. Die Leseleistung wurde anhand eines Schulleistungstests für Grundschüler mit deutscher Unterrichtssprache erfasst. Die sprachlichen Vorläuferfertigkeiten des Lesens umfassten Sprachwahrnehmung, phonologisches Arbeitsgedächtnis, phonologische Bewusstheit, schnellen Abruf von Wortrepräsentationen sowie auditives Gedächtnis. Im Frühjahr 2012 wurden Leistungserhebungen in 85 Schulklassen aus 29 unterschiedlich fluglärmbelasteten Grundschulen im Rhein-Main-Gebiet sowie Befragungen der Kinder, Eltern und Lehrkräfte durchgeführt. Die Befragungen der Kinder und die Fragebögen der Eltern bezogen sich auf das schulische, körperliche und psychische Wohlbefinden sowie auf schulbezogene und wohnortbezogene Belästigung durch Lärm. Nicht-fluglärmbezogene Einflussfaktoren, insbesondere Sozialstatus, Migrationshintergrund und Deutschkenntnisse der Kinder sowie die Belastung durch andere Lärmquellen (Straßen- und Schienenverkehr, Raumakustik der Klassenräume) wurden kontrolliert. Die Kinder befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung am Ende der zweiten Klassenstufe. Für alle Kinder wurden die Fluglärmpegel an den Schulstandorten sowie addressgenau an den Wohnorten für den Zeitraum von 12 Monaten vor Beginn der Datenerhebung ermittelt. Es zeigten sich beeinträchtigende Effekte der Fluglärmexposition am Schulstandort auf die Leseleistungen der Kinder. Diese Effekte waren bezogen auf die Gesamttestwerte sowie bezogen auf die Leistungen in den Untertests "Wortverständnis" und "Textverständnis" statistisch signifikant nachweisbar. Dabei konnte die Expositions- Wirkungs-Beziehung zwischen der Fluglärmexposition und der Beeinträchtigung im Leseverständnis als lineare Funktion beschrieben werden. Ein Anstieg der Fluglärmbelastung um 10 dB ging mit einer Verschlechterung Gesamtleistung im Lesetest um einen T-Wert-Punkt (entsprechend 1/10 Standardabweichung) einher. Bezogen auf den eingesetzten Lesetest bedeutet dies einen Rückstand in der Leseentwicklung von etwa einem Monat. Es ist davon auszugehen, dass die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet einen kausalen Störfaktor bei der Leseentwicklung der Kinder darstellt. Einige Leseforscher nehmen an, dass unter ungünstigen Umständen schon relativ geringe Rückstände in dieser Phase persistierende Beeinträchtigungen im weiteren Leseerwerb nach sich ziehen können. Es zeigten sich weiterhin statistisch signifikante Effekte des Fluglärms auf die schulbezogene und gesundheitliche Lebensqualität der Kinder. Höhere Fluglärmexposition ging mit weniger positiven Schul- und Lerneinstellungen der Kinder, mit schlechteren Beurteilungen der Schlafqualität durch die Kinder sowie mit schlechteren Beurteilungen des körperlichen und psychischen Wohlbefindens durch die Kinder und Eltern einher. Zudem gaben Eltern aus hoch fluglärmexponierten Wohngebieten häufiger an, dass bei ihrem Kind eine Sprech- oder Sprachstörung ärztlich diagnostiziert wurde und dass ihr Kind derzeit ärztlich verordnete Medikamente einnimmt. Diese Befunde waren in dieser Deutlichkeit von den Untersuchern nicht erwartet. Höhere Fluglärmexposition ging mit höheren Beurteilungen der Belästigung im Schulunterricht bzw. am Wohnort durch Kinder, Eltern und Lehrkräfte einher. Es konnten lineare Expositions-Wirkungsbeziehungen zwischen den Fluglärmpegeln am Schulstandort und den Kinderbeurteilungen zur Belästigung im Schulunterricht sowie zwischen den Fluglärmpegeln am Wohnort und den wohnortbezogenen Belästigungsurteilen der Eltern und Kinder aufgezeigt werden. Die Lehrkräfte aus den hoch exponierten Schulen berichteten konsistent hohe bis sehr hohe Belastungen des Unterrichts durch den Fluglärm. Die Beurteilungen korrelierten hoch mit den Pegelwerten an den Schulstandorten, was auf die Validität der Lehrerbeurteilungen hinweist. Die berichteten Beeinträchtigungen des Unterrichtsgeschehens durch den Fluglärm sind als erheblich zu bewerten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Unterrichtsbedingungen langfristig nicht nur das Lesenlernen, sondern auch die Lernentwicklung in anderen - nicht untersuchten - Bereichen beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. An welchen Schulen erwartet der Magistrat aufgrund der zitierten Ergebnisse eine Beeinträchtigung der Lernleistung von Schülern ?
  2. Wie viele Schüler sind an den unter 1. aufzuführenden Schulen pro Jahr betroffen ?
  3. Welche langfristigen Folgen hält der Magistrat durch die angeführte Beeinträchtigung von Schülern durch Fluglärm für möglich bzw. wahrscheinlich ?
  4. Erwartet der Magistrat an den betroffenen Schulen Ausfälle von Lehrkräften (durch Erkrankungen, vorzeitiger Verrentung etc.) aufgrund der von den Lehrkräften berichteten konsistent hohen bis sehr hohen Belastungen des Unterrichts durch den Fluglärm ?
  5. Falls 4. zutreffend: in welchem Umfang ?
  6. Welche konkreten Massnahmen plant der Magistrat, um die in der Studie gezeigten Effekte nicht eintreten zu lassen ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2014Sie sind hier
    AA 726Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 236Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den ersten Ergebnissen der NORAH-Studie?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 12.03.2015
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 726 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER

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