Einigung in der Seveso Richtlinie III vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 232
Betreff: Einigung in der Seveso Richtlinie III vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.05.2018, § 2677 - OA 238/18 OBR 11 - Die Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben nach § 50 BImSchG bzw. Seveso-III-Richtlinie ist eine verwaltungsinterne Festlegung, die bei Entscheidungen über Einzelvorhaben, welche den angemessenen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-III-Richtlinie unterschreiten, zu berücksichtigen ist. Als anlagenbezogener angemessener Sicherheitsabstand wird für den Industriepark Fechenheim eine Zone von 500 m, gemessen vom Zaun der Industrieanlage, definiert. Innerhalb dieses Sicherheitsabstands sind keine schutzwürdigen Einzelvorhaben über 5000 m2 Bruttogeschossfläche zulässig. Zudem werden keine Bebauungspläne für schutzbedürftige Nutzungen aufgestellt. Außerhalb dieser Zone gelten für die Bauleitplanung die tatsächlichen, gutachterlich ermittelten Achtungsradien, die abwägungsrelevant sind. Aus der Vereinbarung ergeben sich keine neuen Baugebiete in Fechenheim, auf denen Wohnungsbau auf stadteigenen oder privaten Flächen realisiert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 348/11Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2018OAOA 238Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Anregung
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 232Einigung in der Seveso Richtlinie III vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht)