Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!
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Anregung vom 09.04.2018, OA 238 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 23.03.2018
Betreff: Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Baugrundstücke oder Freiflächen, welche aufgrund der o. g. Regelung zu Baugrundstücken umgewandelt werden können und in städtischem Besitz sind, vorrangig für bezahlbaren Wohnraum durch die ABG Frankfurt Holding zu nutzen.
Begründung: Bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch in Frankfurt zu finden. Selbst in den östlichen Stadtteilen wird die Gentrifizierung, ausgelöst durch verschiedene Faktoren, wie durch die Ansiedlung der EZB und dem damit verbundene Zuzug von "Neu-Frankfurtern", immer stärker spürbar. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen haben kaum noch Chancen, einen für sie adäquaten Wohnraum in Frankfurt zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 348/11Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2018Sie sind hierOAOA 238Einigung in der Seveso III Richtlinie vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Anregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 232Einigung in der Seveso Richtlinie III vorrangig als Chance für bezahlbaren Wohnraum in Fechenheim nutzen und nicht für spekulative Investoren!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung)