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Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 231

Betreff: Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme Vorgang: A 131/12 FREIE WÄHLER Zur Frage 1 Die Definition einer Zumutbarkeitsschwelle, unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit, ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Zur Frage 2 In der Fluglärmkommission wird seit vielen Jahren der Bündelung von Flugbewegungen auf definierten Flugrouten Vorrang vor der Streuung eingeräumt, da es unterhalb der Flugrouten möglich ist, durch gezielte passive Schallschutzmaßnahmen und Flugverfahren die Lärmbelastung für die Bevölkerung zu senken. Statt einer Streuung bzw. Entbündelung hält der Magistrat die Durchführung von lärmverteilenden Maßnahmen für zielführend, um verlässliche Lärmpausen zu erreichen. Beispielhaft ist die Maßnahme Dedicated Runway Operations (gezielte Bahn- und Routennutzung) aus dem erstes Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz des Forums Flughafen und Region genannt. Durch Rotation und eingeschränkte Nutzung wurden die Abflüge zwischen 23 und 5 Uhr so geführt, dass Lärmpausen entstanden. An Tagen mit geradem Datum wurden andere Abflugrouten benutzt als an Tagen mit ungeradem Datum. Durch diese Maßnahme konnten die Gebiete in Frankfurt am Main, die sich unter der Abflugroute 07-N(lang) befinden, entlastet werden. Zur Frage 3 Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Unterzeichnung des gemeinsamen Positionspapiers "Die Region und der Flughafen - Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main". Der Magistrat unterstützt insbesondere die Aufforderung an die Hessische Landesregierung, für den Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenzenregelung zu erarbeiten und verbindlich festzuschreiben. Zur Frage 4 Tagsüber, zwischen 6 und 22 Uhr, gelten die Personen als "hoch belastet", die in Gebieten mit einem Dauerschallpegel von mindestens 60 dB(A) leben. Nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, gelten die Personen als "hoch belastet", die in Gebieten mit einem Dauerschallpegel von mindestens 53 dB(A) bzw. 6 Maximalpegeln von mindestens 68 dB(A) leben. Aktuell liegen dem Umweltamt keine stadtteilbezogenen Auswertungen zur Anzahl der Hochbelasteten vor. Entsprechende Berechnungen sind vor dem Hintergrund der Prüfung der Maßnahmenvorschläge der Landesregierung zur Modifizierung der Frankfurter Abflugrouten vorgesehen. Mit Ergebnissen ist frühestens Anfang 2013 zu rechnen. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf die langjährige Forderung aus dem OBR 16, die Machbarkeit einer lateralen Verschiebung der 07 N-(lang) nach Osten zur Entlastung von Bergen-Enkheim auf ihre Lärmwirkung hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen der Fluglärmkommission zwei Varianten geprüft, die mit der gegenwärtigen Navigationsausstattung fliegbar wären. Beide Varianten drehen weiter östlich als bisher in Richtung Nordosten ab und führen zusätzlich über Offenbach und Frankfurt-Fechenheim nach Nordosten. Aufgrund der Siedlungsstruktur wären im Süden bei niedrigerer Flughöhe mehr Menschen betroffen, v.a. in Neu-Isenburg, Offenbach und Frankfurt- Fechenheim. Dem steht eine Entlastung im Stadtteil Bergen-Enkheim gegenüber. Weil die Flugzeuge in Bergen-Enkheim schon eine so große Höhe haben, ist die Entlastung durch eine laterale Verschiebung geringer als die zusätzliche Belastung im Süden. Dennoch wird sich die Stadt Frankfurt im Forum Flughafen und Region (FFR) dafür einsetzen, dass die Machbarkeit einer isolierten Umfliegung nur von Bergen-Enkheim weiter geprüft wird. Solange dies nicht möglich ist, setzt sich der Magistrat für die Schaffung von Lärmpausen ein (siehe Antwort auf die Frage 2). Zur Frage 5 Der Magistrat vertritt vielmehr die Auffassung, dass die Weiterentwicklung der gezielten Bahn- und Routennutzung die Chance bietet, durch die Verteilung des Lärms einen Beitrag zur Entlastung der höchstbelasteten Bevölkerung in der Region zu erreichen. Diese Auffassung, die auch im gemeinsamen Positionspapier "Die Region und der Flughafen - Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main" formuliert ist, wird von nahezu allen Kommunen in der Region und allen kommunalen Vertretern in der Fluglärmkommission vertreten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2012AA 131Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde MaßnahmeSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 25. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 231Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
KAV
Sitzung 16 · 11.06.2012
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 12 · 12.06.2012
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 6
Sitzung 12 · 12.06.2012
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 12 · 15.06.2012
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 12 · 18.06.2012
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüne
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 12 · 23.08.2012
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

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