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Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme

Vorlagentyp: AFREIE_WÄHLER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 01.03.2012, A 131

Betreff: Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme Bei der Fluglärmbekämpfung wird darüber gestritten, ob eine Bündelung oder eine Streuung der Flugwege vorteilhafter ist. Der Magistrat hat sich in der letzten Legislaturperiode mehrfach in Stellungnahmen für den Ortsbeirat 16 (z.B. ST 1327/2008 und ST 1256/2009) für eine Bündelung ausgesprochen. Der meist deutlichen Verminderung der Anzahl der dann hoch belasteten Betroffenen bei gebündeltem Betrieb wird dabei offensichtlich Vorrang eingeräumt vor einer für alle Betroffenen noch zumutbaren, weniger gesundheitsgefährdenden Verlärmung bei einer Spreizung der Abflugroute. Andererseits muss auch der Betroffenheitsgrad der hoch belasteten Bevölkerung in Rechnung gezogen werden. Insbesondere dort, wo aufgrund häufigen oder besonders lauten Flugverkehrs Gesundheitsgefährdungen (auch für Teilgruppen der Bevölkerung, z.B. Kinder, alte Menschen, Kranke) sowie in zweiter Linie unzumutbare Belästigungen im Sinne des § 29 b Luftverkehrsgesetz zu befürchten sind, muss der Schutz der hochbelasteten Bevölkerung Vorrang vor der Frage der Anzahl der zumeist wenig oder gar nicht Belästigten haben. In der ST 1256/2009 stellt der Magistrat daher auch zutreffend fest: "Wenn jedoch der Lärm über einem Wohngebiet die Zumutbarkeitsschwelle überschreiten würde und weder aktive noch passive Minderungsmaßnahmen möglich wären, müsste eine andere Verteilung stattfinden." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Unter welchen Kriterien hält der Magistrat die "Zumutbarkeitsschwelle" für überschritten?
  2. Weshalb soll eine Entbündelung nur stattfinden können, wenn "weder aktive noch passive Minderungsmaßnahmen" greifen? Können diese Maßnahmen nicht auch gleichzeitig zur Lärmminderung beitragen?
  3. Ergibt sich gegenüber der letzten Wahlperiode für den Magistrat eine neue Beurteilungslage dadurch, dass die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011 der NR 164/2011 zugestimmt und den Magistrat aufgefordert hat, das dem Antrag beigefügte Positionspapier zu unterzeichnen und sich für die Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen einzusetzen?
  4. In dem Dokument "Die Region und der Flughafen - Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main" heißt es u.a.: "Maßnahmen mit Lärm verteilender Wirkung müssen in der Bilanz ihrer Minderungswirkung eindeutig sein und sollen vorrangig zur Entlastung höchstbelasteter Wohnbevölkerung dienen; bei Verteilung von Fluglärm soll das Entstehen neuer Höchstbelastungen vermieden werden." Welche Gebiete in Frankfurt sieht der Magistrat als hoch- bzw. höchstbelastet an, für die eine Minderungswirkung in Betracht kommt? Dabei ist zu beachten, dass die über den Frankfurter Osten verlaufende Abflugroute 07-N (lang) nur bei Ostwind genutzt wird, wobei die Ostwind-Wetterlagen in den letzten Jahren beständig zugenommen haben, somit schon heute zu einer sehr hohen Belastung führt und noch weitaus höhere Belastungen künftig zu erwarten sind.
  5. Würde es nicht durch eine Entbündelung der Flugwege beispielsweise im Frankfurter Osten möglich werden, das sogenannte Siedlungsbeschränkungsgebiet aufzugeben oder wenigstens zu verkleinern, da dieses mit der Expansion des Flughafens wächst und ab einer Lärmbelastung von 60 Dezibel Wohnungsbau sowie der Bau lärmsensibler Objekte wie Schulen, Kindergärten und Altersheime nicht mehr zulässig sind? Die hohe Lärmbelastung ist eine Folge der Bündelung und könnte durch eine Streuung reduziert werden, wahrscheinlich mit der Folge, dass dann die Regionalplanung angepasst werden könnte bzw. müsste.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2012Sie sind hier
    AA 131Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde Maßnahme
    STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 231Entbündelung von Flugrouten als lärmmindernde MaßnahmeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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