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Aktuelle Situation für Familien und insbesondere für Kinder in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften überprüfen

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die aktuelle Situation von Familien und Kindern in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften. Es wird aufgezeigt, dass trotz bestehender Angebote und Unterstützung durch soziale Dienste, die Verfügbarkeit geeigneter Unterkünfte oft eingeschränkt ist. Ziel ist es, die Wohnsituation der betroffenen Familien zu verbessern und ihnen eine bessere Integration in die Stadtgesellschaft zu ermöglichen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Zur Anfrage A 831 berichtet der Magistrat wie folgt: Zu Frage 1: Auswertungsstichtag 15.04.2021, für eine detaillierte Auswertung nach Haushaltsgrößen, siehe beigefügte Liste. Anzahl Familien Personen Haushalte Gesamt 3720 972 Hotel 847 238 priv. Wohnheime 522 138 betreute Gemeinschafts-UK 2351 596 Nach Möglichkeit und Verfügbarkeit werden Familien - haushaltsbezogen (appartementähnliche Unterbringung mit eigener Küchen- und Sanitärversorgung) - falls erforderlich/gewünscht in betreute Unterkünfte (Sozialbetreuung vor Ort) - nicht im Bahnhofsviertel untergebracht. Jedoch ist nicht immer die passende Kapazität mit allen Kriterien verfügbar. Insbesondere bei Anfragen für einen bestimmten Stadtteil (z. B. weil dort eine soziale Anbindung besteht) stehen u. U. nur Hotels zur Verfügung. Je nach Unterkunft können von Familien mehrere Zimmer im Verbund oder Appartements bestehend aus mehreren Zimmern belegt werden. Gemeinschaftliche Sozialräume weisen eine unterschiedliche und wechselnde Nutzung auf. Diese können je nach Größe bspw. für gemeinsames Essen, Lernangebote, Spielangebote oder sonstige Bedarfe und Veranstaltungen genutzt werden. Pandemiebedingt sind die Nutzungen momentan aber eingeschränkt. In der in der Anlage beigefügten Tabelle ist aufgeführt, seit wann die jeweilige Unterkunft belegt wird. Über die Verweildauer können keine validen, statistischen Aussagen getroffen werden, da diese Daten nicht erfasst werden. Der Magistrat weist ausdrücklich darauf hin, dass detaillierte Listen mit Unterkunftsadressen mit Verweis auf den Schutz der dort lebenden Personen nicht veröffentlicht werden. Zum Angebot kindgerechter Spielmöglichkeiten im Detail, soweit möglich, verweist der Magistrat auf die Antwort zu Frage Nr. 3. Zu Frage 2: Alle Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte verfügen über eine Standardmöblierung, in dieser ist auch ein Tisch enthalten. Bei Bedarf stellen die Betreibenden, soweit der Platz ausreichend ist, einen weiteren Tisch zur Verfügung oder es kann durch die Bewohnerinnen und Bewohner ein zusätzlicher Schreibtisch angeschafft werden. Gemeinschaftliche Sozialräume können für unterstützende Angebote oder zu Lernzwecken genutzt werden. Teilweise kann zusätzliche Unterstützung in Form von Hausaufgabenhilfe durch Träger-Kooperationen oder Nachhilfestunden durch Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ermöglicht werden. Die sozialdienstliche Betreuung vor Ort unterstützt die Familien und Kinder durch Anbindung an Horte oder erweiterte schulische Betreuung. In 20 von 26 Unterkünften steht den untergebrachten Personen ein Internetzugang zur Verfügung. WLAN ist bei Vertragsverlängerungen bestehender Unterkünfte oder bei neuen Unterkünften als Standard vorgesehen. Zu Frage 3: Einige Gemeinschafts- und Übergangsunterkünfte bieten spezielle Räumlichkeiten an bzw. machen Angebote für Familien und Kinder (Spielzimmer, Hausaufgabenhilfe etc.), dies ergibt sich aus der Tabelle in der Antwort zu Frage

  1. Vorhandene sozialdienstliche Betreuung unterstützt bei der Anbindung an Multiplikatoren im Stadtteil bzw. Quartier. Darüber hinaus können von den Familien die Spielplätze im Stadtteil sowie die Angebote der Familienbildung und der Jugendhilfeträger genutzt werden. Zu Frage 4: Die Unterkünfte verfügen über Gewalt- und Kinderschutzkonzepte, die präventive, intervenierende und nachsorgende Elemente vorsehen und die räumlichen Gegebenheiten mit einbeziehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterkünften sind unter Beachtung und Ausführung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung geschult, Anzeichen von körperlicher oder seelischer Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch in Form von aktiver Gewalt oder passiver Vernachlässigung zu erkennen und akute Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ggf. werden Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen sowie das zuständige Jugend- und Sozialamt mit einbezogen. Zu Frage 5: In den Einrichtungen der gemeinnützigen Träger unterstützt die sozialdienstliche Betreuung vor Ort bei einer Anbindung an lokale Multiplikatoren (Vereine, Organisationen, etc.), um die Aufnahme von Kindern und Erwachsenen in die Stadtgesellschaft zu erreichen. Zudem unterstützen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Einrichtungen, bspw. mit Nachhilfe oder Deutschunterricht. Ein Kontakt mit Kindern und Erwachsenen der Stadtgesellschaft und der deutschen Sprache ergibt sich auch über die KiTa, Schulen und Horte sowie über öffentliche Spielplätze. Zu Frage 6: Nach Auswertungen für den Zeitraum vom 01.01. bis einschließlich 15.04.2021 konnte die Wohnsituation durch Verlegung oder Auszug bei insgesamt 833 Personen verbessert werden, darunter 133 Familien (464 Personen), Details darüber sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Durch Inbetriebnahme neuer Unterkünfte kann in der Regel ebenfalls die Wohnsituation verbessert werden, indem Familien aus bestehenden Unterkünften dafür vorgesehen werden. Zu Frage 7: In Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften dienen die Unterkunftsbetreibenden bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort als Ansprechpersonen, insbesondere für Probleme, Mängel oder Schwierigkeiten. In der Regel sind die Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünfte mit sozialen Diensten versorgt. Darüber hinaus können sich die untergebrachten Haushalte an ihre fallführende Stelle im Jugend- und Sozialamt wenden. Diese geben Beschwerden an den Sozialdienst der ZVU weiter. Für die Reparatur von Schäden ist der Betreiber der Unterkunft zuständig. Sind Haushalte durch Mängel der Unterbringung offensichtlich gefährdet, wird der Betreibende zur sofortigen Behebung aufgefordert. Darüber hinaus werden bei Bedarf (in besonders schwerwiegenden Fällen direkt vor Ort) weitere Stellen (Gesundheitsamt, Baubehörde etc.) informiert. Zusätzlich finden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge regelmäßige Begehungen und Ortstermine in Flüchtlingsunterkünften statt, sowie nach Bedarf bei Schadensmeldungen oder Problemanzeigen. Zu Frage 8: Siehe Antwort zu 7. und
  2. Zu Frage 9: Siehe Antwort zu
  3. Die zuständigen Stellen im Jugend- und Sozialamt sowie die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge sowie die Zentrale Vermittlung für Unterkünfte haben die Unterbringungssituation im Blick, ein regelmäßiger Austausch dazu erfolgt seit Jahren. Auch wird den Stadtverordneten in Berichten und Stellungnahmen zu den verschiedensten Anfragen seit Jahren über die Situation in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften berichtet, die nur deshalb besteht, weil es seit Jahren nicht gelingt, genügend bezahlbaren Wohnraum neu zu schaffen. Bei der Neuakquise von Wohnraum, insbesondere für Familien, wird auf ein Übergangswohnen in Appartementstrukturen und/oder zusätzlichen Familienräumen geachtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2021AA 831Aktuelle Situation für Familien und insbesondere für Kinder in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften überprüfenSTVV-Anfrage · FDP
  2. 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 228Aktuelle Situation für Familien und insbesondere für Kinder in Übergangs- und Gemeinschaftsunterkünften überprüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 68 · 06.07.2021
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 228 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 230
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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