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PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3 am Flughafen Frankfurt. Es wird erläutert, dass die Altlastensanierung und der Grundwasserschutz durch das Regierungspräsidium Darmstadt überwacht werden. Die Bauherrin, die Fraport AG, hält sich an die Auflagen der Baugenehmigung und es besteht kein Anlass für einen Baustopp.

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Bericht

PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien) waren zum Zeitpunkt der ersten Nachweise eine völlig neue Schadstoffgruppe in der Altlastenbearbeitung. Im weiteren Verlauf der Bautätigkeit am Flughafen wurde das Analyseverfahren für den Boden von Feststoff- auf Eluatproben umgestellt, da sich in verschiedenen Untersuchungen herausgestellt hatte, dass PFC im Feststoff deutlich geringer oder gar nicht nachgewiesen werden. Im Zuge dieser Umstellung wurde auch der schon zwischengelagerte Bodenaushub noch einmal untersucht. Die Regelungen zur Altlastensanierung und der sich daraus ergebende Grundwasserschutz sind Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main. Zuständig für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung aller Anforderungen zum Bodenschutz ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt. Durch Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung vom 07.08.2014 wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass ohne Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Bauarbeiten und damit Bodeneingriffe erfolgen dürfen. Bestandteil der Baugenehmigung sind auch die Entsorgungspflichten bei kontaminiertem Material. Die geplante interimistische Nutzung der Fläche LF 5 für die Errichtung und den Betrieb eines Bodenlagers ist mit den Vorgaben der Planfeststellung zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18.12.2007 vereinbar. Eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ist nicht erforderlich. Für das geplante Bodenlager ist nach der Anlage 1 des UVPG eine "allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls" zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Anhand des Ergebnisses dieser Vorprüfung ist zu entscheiden, ob von dem Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen. Nur wenn von dem Vorhaben (Bodenlager) nach dem Ergebnis der Vorprüfung erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Fläche soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Die Bodenmieten sollen nach Fertigstellung abgedeckt werden. Anfallendes Sickerwasser soll über eine Drainageleitung einer Deponiesickerwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Die Fraport AG prüft derzeit verschiedene Entsorgungswege und Verwertungsverfahren. Es gibt keine Veranlassung, einen Baustopp für den Bau des Terminals 3 zu verhängen. Die Bauherrin hält sich an die Auflagen aus der Baugenehmigung. Es besteht ein enger Austausch zwischen der Fraport AG und dem Regierungspräsidium Darmstadt, um die Altlastensanierung und die Zwischen- und Endablagerung des belasteten Bodens abzustimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2019AA 565PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3STVV-Anfrage · AfD
  2. 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 21PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 38 · 14.02.2020
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 12.03.2020
TO I, TOP 102
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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