PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anfrage vom 29.10.2019, A 565
Betreff: PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3 Im Zusammenhang mit dem Neubau des Terminals 3 des Frankfurter Flughafens wurde festgestellt, dass der Erdaushub stärker mit polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastetet ist als bei Baubeginn ursprünglich angenommen. Es handelt sich dabei um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bzw. perfluorierte Tenside (PFT), d.h. organische Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen die H-Atome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. PFC können in Kläranlagen nicht abgebaut werden und werden daher als langlebige organische Schadstoffe eingestuft. Wasserlösliche PFC werden über Flüsse und Meere global verteilt. Perfluorierte Tenside sind für Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, kanzerogen zu sein. Im menschlichen Körper reichern sich perfluorierte Tenside im Blut und in verschiedenen Organen an und werden nur langsam - mit einer Halbwertzeit von mehreren Jahren - ausgeschieden. Der zuständige Regierungspräsident hatte im Zusammenhang mit einer Umweltinformation nach dem HUIG auf die Frage, ob der vorgenommene Bodenabtrag im Bereich der Terminal-3-Baustelle als ausreichend erachtet wird, mit Schreiben vom 21.09.2017 - also vor mehr als zwei Jahren - wie folgt geantwortet: "Wie Sie meinem Schreiben vom 01.08.2017 entnehmen konnten, wurde der mit PFC belastete Boden im Bereich der ehemaligen US Air Base bereits ausgehoben und beseitigt. Zudem wurden Bodenuntersuchungen im Bereich des Terminals 3 durchgeführt, die keine weiteren Eintragsstellen erkennen ließen". Da derzeit aufgrund von fehlenden Rechtsvorschriften und Genehmigungen keine Deponiekapazitäten vorhanden sind, plant die Fraport AG, den Erdaushub auf dem Flughafengelände zu lagern. Hierfür vorgesehen ist ein Areal am Südrand der Cargo-City-Süd hinter dem Tor 31 und östlich der Okriftler Straße. Das Gelände ist nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 für Zwecke der Luftfracht vorgesehen. Dieses soll nunmehr als "Bodenbereitstellungslager" genutzt werden mit einer Kapazität von maximal 600.000 cbm. Dort sollen auf einer Fläche von 470 x 160 m zwei Erdhügel von 24 m aufgeschüttet werden. Durch Planen soll verhindert werden, dass über Regenwasser keine toxischen Substanzen ins Grundwasser bzw. die Kanalisation gelangt. Der kontaminierte Erdaushub soll mindestens fünf Jahre gelagert werden. Die Fraport AG hat beim zuständigen Regierungspräsidenten in Darmstadt eine entsprechende Genehmigung beantragt. Sowohl die Stadt Mörfelden-Walldorf, auf deren Gebiet sich das vorgesehene Areal befindet als auch der Kreis Groß-Gerau haben zwischenzeitlich Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Bemängelt wurde, dass die Erforderlichkeit der Maßnahme, alternative Standorte und technische Varianten für die Erddeponie sind nicht ausreichend dargelegt wurden. Gefordert wurde zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin wurden Informationen darüber gefordert, wie der Erdaushub dauerhaft behandelt wird und wo dieser nach der Zwischenlagerung endgültig verbleiben soll. Außerdem soll die Fraport AG darlegen, wie der Erdaushub von der Baustelle zum Deponieort transportiert werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie erklärt sich der Magistrat, dass nunmehr festgestellt wurde, dass der Erdaushub im Bereich des Terminals 3 in erheblichem Umfang mit PFC belastetet ist, obwohl nach Auskunft des RP Darmstadt vom 21.09.2017 der mit PFC belastete Boden bereits vor Jahren beseitigt wurde und im Bereich der Baustelle keine weiteren Belastungen festgestellt wurden?
- Hat der Magistrat im Zuge der Baugenehmigung des Terminals 3 vom Bauherrn Fraport AG Angaben bzw. Gutachten über die Bodenbelastung des Baugrundes angefordert bzw. erhalten?
- Falls 2. zutreffend: welches Ergebnis zeigten die Untersuchungen bezüglich der Belastung des Baugrundes?
- Ist eine - auch temporäre - Lagerung der kontaminierten Erde auf dem im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 als Flugbetriebsfläche Fracht ausgewiesenen Areal zulässig ohne eine entsprechende Änderung des Planfeststellungsbeschlusses?
- Falls 4. unzutreffend: wurde von der Fraport AG ein entsprechender Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt?
- Ist für das Vorhaben der Fraport AG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG erforderlich?
- Wie wird sichergestellt, dass bei der von der Fraport AG vorgesehenen Deponierung keine toxischen Substanzen in das Grundwasser gelangen können?
- Wo soll der kontaminierte Erdaushub nach Beendigung der vorgesehenen Zwischenlagerung endgültig gelagert werden?
- Hat der Magistrat aufgrund der nunmehr festgestellten Kontamination des Erdaushubs die für das Terminal 3 erteilte Baugenehmigung für ruhend erklärt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2019Sie sind hierAA 565PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3STVV-Anfrage · AfD
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 21PFC-Belastung des Erdaushubs beim Bau des Terminals 3Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate