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.95 Millionen Euro jährlich wären drin. für den Wohnungsneubau der Nassauischen Heimstätte, wenn dafür benötigte Bauflächen zur Verfügung stehen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 215

Betreff: "95 Millionen Euro jährlich wären drin" für den Wohnungsneubau der Nassauischen Heimstätte, wenn dafür benötigte Bauflächen zur Verfügung stehen Vorgang: A 289/13 SPD zu

  1. Nach der Auswertung der zweiten öffentlichen Auslegung 2001 und weiteren Beschlussvorgaben wurden Anpassungen für den Bebauungsplan Nr. 516 Bonames-Ost erforderlich, die eine dritte öffentliche Auslegung nach sich ziehen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte die ursprüngliche Ausgleichskonzeption für die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht beibehalten werden. Durch den 2005 von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss § 8573 "Flächenschonende Ausgleichsmaßnahmen - Landwirtschaft erhalten" wurde zusätzlich die Möglichkeit Ausgleichsmaßnahmen, für die Eingriffe durch das Verfahren, auf landwirtschaftlichen Flächen bereit zu stellen stark eingeschränkt. Das Verfahren Bonames-Ost lief parallel zu der Entwicklung des Baugebietes Am Riedberg, durch das ebenfalls Wohnbauflächen geschaffen wurden. Aufgrund der aus damaliger Sicht problematischeren Ausgangslage, wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 für die Entwicklung des Baugebietes Am Riedberg in der Arbeitspriorität zurückgestellt. zu
  2. Für das Baugebiet Leuchte wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits 2005 gefasst. Das Baulandumlegungsverfahren wurde begonnen. Nachdem geklärt werden konnte, welche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen dem Baugebiet Bonames-Ost zugeordnet werden können, wurde das Verfahren Bonames-Ost im Jahr 2012 wieder aufgenommen. Die Planunterlagen sind nach den Erkenntnissen und den Veränderungen der letzten Jahre zu überarbeiten. Insbesondere hinsichtlich technischer Anforderungen müssen Teile des Bebauungsplanes an aktuelle Standards angepasst werden. Der nächste formale Schritt im Planverfahren ist die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Nach Abschluss des Planverfahrens ist als Voraussetzung für die Umsetzung der Planung eine Baulandumlegung notwendig, die aber zum Teil parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden kann und soll. zu
  3. Ja, der Magistrat ist bereit, die vermeidbaren zeitlichen Verzögerungen zu beseitigen, um die Verfahrensschritte, die für die Bereitstellung von Bauland erforderlich sind, zu beschleunigen. zu
  4. Der Bebauungsplan Nr. 516 wurde nicht kontinuierlich bearbeitet (s. Punkt 1). Für eine kontinuierliche Bearbeitung eines Bebauungsplans, eines Erschließungsplans und der Bodenordnung wäre ein Zeitraum von 13 Jahren unangemessen lang. Aufgrund der Entscheidung, das Verfahren zurück zu stellen und aufgrund der fehlenden Ausgleichsflächen kam es jedoch in diesem Verfahren zu der langen Bearbeitungszeit. Bei einer kontinuierlichen Bearbeitung wäre die Verfahrensdauer entsprechend kürzer. zu
  5. Zur Realisierung des seit dem 20.12.2005 rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde durch Beschluss der Umlegungsstelle am 10.08.2001 das Baulandumlegungsverfahren Nr. 179 - Leuchte bereits frühzeitig förmlich eingeleitet. Aufgrund des vorhandenen Artenreichtums sind jedoch vor einer Bebauung des Plangebiets umfassende Umsiedlungsmaßnahmen von geschützten Tierarten, insbesondere von Zauneidechsen, erforderlich. Diese aus naturschutzrechtlichen Gründen notwendigen Maßnahmen haben zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung des Verfahrens geführt. Nach Klärung der erschließungs- und umweltrelevanten Fragen bereitet das Stadtvermessungsamt - Umlegungsstelle nun die Baulandzuteilung durch Aufstellung des Umlegungsplans vor. Wegen der möglichen Wahrnehmung von Rechtsmitteln durch am Umlegungsverfahren beteiligte Eigentümer kann keine Aussage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Baulandumlegungsverfahrens gemacht werden. zu
  6. Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung wurde das Baulandumlegungsverfahren Nr. 179 - Leuchte bereits vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans eingeleitet (vgl. Punkt 5). Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen kann noch vor Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens begonnen werden. zu
  7. Dem Wohnbauland-Entwicklungsplan 2011 liegen zunächst weit vor Planungsbeginn eines Projektes kalkulierte Zeitpläne zu Grunde. Diese werden nach Planungsbeginn fortlaufend konkretisiert und fortgeschrieben unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Planungssituation. Dabei können Abstimmungsprozesse mit Investoren und Eigentümern oder auch fachtechnische Belange, wie z.B. naturschutzrechtliche Themen oder auch technische Aufgaben der Erschließung zu Änderungen der Zeitplanung führen. zu
  8. Die Personalausstattung sowie die Abstimmung mit beteiligten Ämtern sind wichtige Einflussfaktoren bei der Bearbeitung von Verfahrensschritten für die Bereitstellung von Bauland. Aufgrund der Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die ämterübergreifend bearbeitet und abgestimmt werden, sind Überschneidungen und damit verbunden auch Verzögerungen bei der Bearbeitung von Projekten oft nicht auszuschließen. zu
  9. Der Magistrat unterstützt die Nassauische Heimstätte bei der Schaffung von zusätzlicher Wohnbaufläche, z.B. durch Nachverdichtungsmaßnahmen in Bestandssiedlungen, die im Eigentum der Heimstätte sind. Wenn die Nassauische Heimstätte Flächen ankauft, um Wohnungsbau zu realisieren, ist der Magistrat ebenfalls bereit, die Nassauische Heimstätte bei der Entwicklung der Flächen zu beraten und bei einer evtl. notwendigen Schaffung von Baurecht zu unterstützen. Darüber hinaus hat die Nassauische Heimstätte wiederholt Angebote für Grundstücke erhalten. Die Stadt verfügt derzeit über keine weiteren entsprechend großen und freien Wohnbaugrundstücke, die kurzfristig an die Nassauische Heimstätte oder andere Wohnungsbaugesellschaften vergeben werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2013AA 289.95 Millionen Euro jährlich wären drin. für den Wohnungsneubau der Nassauischen Heimstätte, wenn dafür benötigte Bauflächen zur Verfügung stehenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 3. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 215.95 Millionen Euro jährlich wären drin. für den Wohnungsneubau der Nassauischen Heimstätte, wenn dafür benötigte Bauflächen zur Verfügung stehen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 15
Sitzung 23 · 24.05.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Herr Meier
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Meier

OBR 14
Sitzung 22 · 17.06.2013
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage B 215 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDU1 GrüneSPD
Ablehnung:
2 CDU2 Grüne
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, 1 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU und 2 GRÜNE (= Kenntnis); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 23 · 25.06.2013
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 21 · 25.06.2013
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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