Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nahversorgung sichern - Verkaufswagen in Randlagen entsenden

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 199

Betreff: Nahversorgung sichern - Verkaufswagen in Randlagen entsenden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2553 - NR 433/12 LINKE. - Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kommt nach Prüfung der Vorlage NR 433 zu dem Ergebnis, dass eine verstärkte Ansiedlung sogenannter Raumunternehmen in Frankfurt am Main nicht tragfähig und realisierbar ist. Zu dieser Einschätzung führen folgende Gründe:

  1. Jeder Eingriff mit öffentlichen Mitteln in den Markt führt zu Wettbewerbsverzerrungen und verringert die Chance, dass sich nicht geförderte Marktteilnehmer um die Schließung etwa vorhandener Marktlücken bemühen.
  2. Aufgrund bereits erhobener Daten erscheint fraglich, ob insbesondere in Randlagen tatsächlich ein Bedarf an zusätzlichen Nahversorgungsangeboten vorhanden ist. Unter anderem ist dem vom Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht herausgegebenen "Monitoring 2011 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" zu entnehmen, dass in den Randlagen des Stadtgebietes Frankfurt am Main keine signifikante Verdichtung von Haushalten älterer Menschen über 65 Jahren als Gruppe häufig mobilitätseingeschränkter Menschen zu beobachten ist.
  3. Es ist einzuschätzen, dass die im Antrag formulierte Ermittlung der Lückenhaftigkeit der Nahversorgung auf der Basis der "Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner" erwartungsgemäß zu einer vielfach individuellen Einschätzung eines subjektiven Mangels führen wird. Allerdings mündet ein etwa bei einer Befragung der Bevölkerung geäußerter subjektiver Mangel noch nicht in einem konkreten Nachfrage-/Einkaufsverhalten bei der Schaffung eines entsprechend nahe gelegenen Angebotes. Diese Beurteilung wird unterlegt durch die Erfahrungen der Werkstatt Frankfurt, deren aktuell betriebene drei SMART-Märkte ausschließlich in Lagen errichtet wurden, die aus der Sicht der Bevölkerung als unterversorgt galten. Trotz der Schaffung dieser Angebote ist feststellbar, dass die Wohnbevölkerung auch in diesen als unterversorgt geltenden Lagen in ihrem Einkaufsverhalten sehr anspruchsvoll ist und nicht durchgehend die wohnortnahen SMART-Läden nutzt. Sowohl preislich als auch in der Breite des Sortiments werden ungern Abstriche gemacht. Kleinere Läden vor Ort, die im Wettbewerb der Angebote und Preisunterbietungen nicht mithalten können, werden deshalb häufig genutzt, um fehlende Artikel, die beim wöchentlichen/monatlichen Großeinkauf vergessen wurden, hinzuzukaufen.
  4. Eine Ausweitung der SMART-Märkte in Frankfurt am Main ist ohne eine Erhöhung des öffentlichen Zuschusses an die betreibende Werkstatt Frankfurt nicht möglich. Für jeden neuen SMART-Markt fallen Investitionskosten in einer Größenordnung von etwa 250.000 Euro an.
  5. SMART-Märkte sind auch ein Instrument der Beschäftigungsförderung. Die Mittel für die Beschäftigungsförderung sind in diesem wie auch in den kommenden Jahren weitgehend festgelegt, zusätzliche verfügbare Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Eine Ausweitung der SMART-Märkte würde weiterhin bedeuten, dass zusätzliche Maßnahmeteilnehmer gewonnen werden müssten, die die Fähigkeiten mitbringen, im Verkauf arbeiten zu können und zu wollen. Diese Teilnehmer kommen in der Regel über das Jobcenter. Es ist fraglich, ob auf diesem Weg permanent die notwendigen Kräfte gewonnen werden können.
  6. Der Anspruch der mit öffentlichen Mitteln geförderten SMART-Märkte, ein auf das bestehende privatwirtschaftliche Umfeld abgestimmtes Sortiment anzubieten, erweist sich in der Praxis teilweise als problematisch. Ungeklärt ist die Frage, ob ein SMART-Markt wieder schließen muss, sobald sich im näheren Umfeld ein privater Betreiber eines Lebensmittelmarktes beispielsweise ein Kiosk mit einem Sortiment an Grundnahrungsmitteln ansiedelt. In Folge der etwaigen Schließung eines SMART-Marktes zugunsten eines privaten Marktteilnehmers wären zumindest die Investitionskosten weitgehend vernichtet. Dieser Fall ist bislang noch nicht eingetreten, bei einer Häufung von öffentlich geförderten SMART-Märkten in Frankfurt am Main erscheint es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher Fall eintritt.
  7. Zu den sogenannten CAP-Mobile (Verkaufswagen) ist anzumerken, dass diese derzeit ausschließlich in ländlichen Gebieten unterwegs sind. Es ist einzuschätzen, dass nur in Regionen, in denen es auch in Entfernungen von mehr als 3 km keinerlei Nahversorgung gibt, ein solches System wirtschaftlich tragfähig sein kann. Vor dem Hintergrund des oben erwähnten anspruchsvollen Einkaufsverhaltens der Frankfurter Bevölkerung sowie auch dem ebenso vorhandenen Anspruch, dass Einkaufen nach dem individuellen Zeitrahmen möglich sein soll und nicht dann, wenn der mobile Verkaufswagen vorbeikommt, kann ein Verkaufswagen in Einzelfällen sicherlich den individuellen Versorgungsbedarf decken, jedoch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Dafür ist das vorhandene Netz an Vollversorgern, Discountern, Wochenmärkten sowie Bringediensten im städtischen Umfeld zu dicht. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1859 vom 28.06.2012 wurde der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterzuentwickeln und in diesem Rahmen die Defizite in der Nahversorgung aufzuzeigen. Sofern sich im Zuge dessen etwaige Defizite der Nahversorgung herausstellen, wird der Magistrat die Möglichkeiten zur Behebung der Defizite abwägen und ggf. auch die Ausweitung von Raumunternehmen in Frankfurt am Main prüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2012NRNR 433Nahversorgung sichern - Verkaufswagen in Randlagen entsendenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 3. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 199Nahversorgung sichern - Verkaufswagen in Randlagen entsenden
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 20 · 28.05.2013
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 199 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen