Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße und Oskar-von-Miller-Straße zu verbessern, insbesondere durch den Einsatz eines Enforcement-Trailers zur Geschwindigkeitsüberwachung. Dies geschieht als Reaktion auf einen tödlichen Verkehrsunfall und soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Oskar-von-Miller-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Mehr Sicherheit für Rad- und Rollerfahrende an der Flößerbrücke12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hundewiese am Mainufer/Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten26.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Oskar-von-Miller-Straße per E-MailBericht
Die Errichtung stationärer Anlagen wird als nicht zielführend angesehen, da eine solche Investition einer gesicherten spezialpräventiven Begründung bedarf, die in Rede stehenden Phänomene aber nicht sinnvoll spezialpräventiv zu bekämpfen sind. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall vom 21. November 2020 wurde das notwendige Genehmigungsverfahren für einen Standort eines (semi-stationären) Enforcement-Trailers eingeleitet (der über einige Tage hinweg autark arbeitet und somit auch nachts aktiv ist). Seit dem 15. Januar 2021 liegt die Genehmigung von der Hessischen Polizeiakademie vor, den Enforcement-Trailer im Bereich der Oskar-von-Miller-Straße und Sonnemannstraße aufzustellen. Der Trailer wurde erstmals am 19. Januar 2021 eingesetzt. Der Trailer wird in der Sonnemannstraße sowohl stadtein- als auch stadtauswärts aufgestellt. In der Oskar-von-Miller-Straße liegt für den Trailer jedoch kein geeigneter Standort vor. Laut Genehmigung darf der Trailer nicht zwischen der Rückert- und der Uhlandstraße aufgestellt werden (dort liegen die Musik- und Volkshochschule), da das im Erlass festgelegte grundsätzliche Verbot von Geschwindigkeitsmessungen von 100 Meter vor und nach Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung (hier von 50 km/h auf 30 km/h) nicht eingehalten werden kann und der Streckenabschnitt mit 30 km/h auf nur 100 Meter begrenzt ist. Aus den gleichen Gründen ist dort auch keine mobile Geschwindigkeitskontrolle zulässig. Aufgestellt wurde der Enforcement-Trailer in der Zeit vom 20. Januar bis zum 4. Februar 2021, sowie in der Zeit vom 25. Februar bis zum 9. März 2021. In der ersten Phase wurden 126 Geschwindigkeitsverstöße zur Anzeige gebracht, in der zweiten Phase 217 Verstöße. Eine Anordnung von Tempo 40 ganztags wird aus Gründen des Immissionsschutzes aktuell geprüft. Insgesamt fehlt ungeachtet des Einzelereignisses weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen die Rechtsgrundlage, worauf der Magistrat keinen Einfluss hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2019OFOF 295/4Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und RückertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 22. Januar 2019OMOM 4129Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und RückertstraßeDirektanregung
- 3. Mai 2019STST 805Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und RückertstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2021OFOF 527/4Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL
- 19. Januar 2021OAOA 669Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-StraßeAnregung
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 198Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)