Rückzahlung der "Corona-Überbrückungshilfe 1"
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe I und bietet Unternehmen Beratungsangebote zur Klärung ihrer Ansprüche an. Ziel ist es, Unternehmen bei der Überprüfung ihrer Rückzahlungsverpflichtungen zu unterstützen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Der Magistrat stellt über die Wirtschaftsförderung ein Beratungsangebot für Frankfurter Unternehmen bereit. Die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung geben in ihren Beratungsgesprächen Hinweise auf mögliche Unterstützungen und Ansprechpartner. Auf der Website der Wirtschaftsförderung können sich Unternehmen zudem über aktuelle Hilfen informieren.
Davon abgesehen musste - wie in den nachfolgenden Förderphasen auch - die Corona-Überbrückungshilfe I über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Auf die Konditionen zur Inanspruchnahme der Corona-Überbrückungshilfe I und mögliche Rückzahlungen wurde auch damals schon auf den entsprechenden Informationsseiten hingewiesen. Die ausgezahlten Mittel waren zweckgebunden und werden bei einer Überkompensation zurückgefordert.
Selbstständig beantragt werden konnte die Corona-Soforthilfe. Auch hier war der kommunizierte Zweck, einen Liquiditätsengpass aus laufenden Verpflichtungen zu überbrücken und nicht zu überkompensieren. Betroffenen Unternehmen wird geraten, sich zur Überprüfung des Anspruchs und der Höhe möglicher Rückzahlungen mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2022AA 87Rückzahlung der „Corona-Überbrückungshilfe 1“STVV-Anfrage · CDU
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 195Rückzahlung der „Corona-Überbrückungshilfe 1“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)