Rückzahlung der "Corona-Überbrückungshilfe 1"
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, wie der Magistrat den Antragstellern der "Corona-Überbrückungshilfe 1", die zur Rückzahlung verpflichtet sind, Unterstützung anbieten kann. Es wird erwartet, dass durch fachliche Hilfestellungen die finanzielle Belastung der Betroffenen gemindert wird.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFragen an den Magistrat
Die Corona-Soforthilfen sollten als "Rettungsanker" im Lockdown unteranderem kleinen Betrieben, Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlern schnell helfen. Im Gegensatz zu der "Überbrückungshilfe 2", "Überbrückungshilfe 3" sowie "Überbrückungshilfe 4", die ausschließlich durch Fachspezialisten beantragt werden konnten, konnte die "Überbrückungshilfe 1" selbst beantragt werden. Manche beantragten aus Unwissenheit Gelder und erhielten diese, die ihnen nach Prüfung nicht zustanden: Bei manchen war der Antrag nicht regel- und rechtskonform, bei anderen wurde das Geld nicht ausschließlich für die betrieblichen Kosten, die alleine eine Auszahlung rechtfertigen, verwendet. Das in schwieriger finanzieller Pandemielage erhaltene und ausgegebene Geld muss nun von manchen Antragstellern komplett oder teilweise zurückgezahlt werden und bedeutet für manche eine existenzielle Belastung. Was als Rettung aus einer Notlage wahrgenommen wurde, führt bei manchen zu einer neuen Notlage.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Was unternimmt der Magistrat, um die Antragsteller, die die "Corona-Überbrückungshilfe 1" zurückzahlen müssen, auf fachliche Hilfestellungen (beispielweise durch die Wirtschaftsförderung) hinzuweisen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2022Sie sind hierAA 87Rückzahlung der „Corona-Überbrückungshilfe 1“STVV-Anfrage · CDU
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 195Rückzahlung der „Corona-Überbrückungshilfe 1“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate