Testungen für Kita-Kinder ermöglichen
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, regelmäßige Testungen für Kita-Kinder zu ermöglichen, um die Sicherheit in den Kindertageseinrichtungen während der Pandemie zu erhöhen. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Kita-Trägern und Eltern erfolgen, um den individuellen Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Seit Beginn der Pandemie trifft die Stadt Frankfurt (Akteure aus Stadtschulamt und Gesundheitsamt) unter Berücksichtigung der Verordnungen der Landesregierung gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen Verabredungen zu einer sinnvollen Gestaltung der Kindertagesbetreuung im Spannungsfeld zwischen notwendiger (früh)kindlicher Bildung, Förderung und Betreuung und dem Gesundheitsschutz. Maßgebend sind insbesondere die Hygienemaßnahmen, die - orientiert am individuellen Bedarf vor Ort - fortlaufend an das Infektionsgeschehen angepasst werden. Grundlage hierfür bilden das Hygienekonzept des Landes, die aktuell geltende Coronavirus-Schutzverordnung sowie das Infektionsschutzgesetz.
Die regelmäßige Testung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird in allen Einrichtungen ermöglicht und umgesetzt, wenn sich Kita-Träger bzw. das jeweilige Team einer Einrichtung und Eltern gemeinsam vor Ort für die zusätzliche und freiwillige Maßnahme entscheiden. Im Gegensatz zu Schulkindern besteht aktuell in Hessen keine Testpflicht für Kita-Kinder.
Die Organisation der Tests und das Erarbeiten eines Testkonzepts werden durch die Kita-Träger durchgeführt, um auf die individuellen Bedarfe vor Ort entsprechend (schnell) eingehen zu können.
Die Kostenübernahme durch Landesmittel erfolgt bei Durchführung der Testungen (Kinder) zu 50 %, die weiteren 50% der Kosten werden durch die Stadt Frankfurt getragen. Für die Abrechnung steht allen Trägern ein einheitliches Verfahren zur Verfügung. Die Abrechnung der zusätzlichen Kosten wurde in übliche Abrechnungsvorgänge eingebunden, um zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu entgegnen.
Der aktuelle Förderzeitraum wurde bis zum 22.04.2022 verlängert und sieht drei wöchentliche Testungen vor.
Nach derzeitigem Stand prüft die Landesregierung das Vorgehen nach Ende des Förderzeitraums.
Um das erhöhte Infektions- und Erkrankungsrisiko einzudämmen müssen vor Ort unterschiedliche infektionspräventive Maßnahmen gewährleistet sein, die fortlaufend an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst werden. Grundlage hierfür ist das Hygienekonzept des Landes. Hierzu gehören bspw. das Fernbleiben symptomatischer Kinder und pädagogischer Fachkräfte ebenso wie ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut Kinder leben und betreut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2021NRNR 216Testungen für Kita-Kinder ermöglichenSTVV-Antrag · LINKE.
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 192Testungen für Kita-Kinder ermöglichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)