Seniorenwohnungen an der Langen Meile
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt den Bau von Seniorenwohnungen an der Langen Meile in Kalbach, sieht jedoch Einschränkungen aufgrund des Eigentumsverhältnisses der Grundstücke. Die Umsetzung hängt von der Bereitschaft der Eigentümer ab, da eine Belegungsbindung nicht planungsrechtlich durchsetzbar ist.
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Im Brombeerfeld — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringen21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Falschparken in der Straße Im Brombeerfeld unterbinden22.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Bauvorhaben mit Belegungsbindung für Seniorinnen und Senioren in Kalbach. Der genannte Standort ist auch für eine Wohnnutzung für Seniorinnen und Senioren gut geeignet.
Die im Bereich der Straße Lange Meile zwischen Im Brombeerfeld und Am Wingert liegenden unbebauten Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt, so dass der Handlungsspielraum für eine Entwicklung eingeschränkt ist. Die Bebauung der Grundstücke liegt daher in erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Auch eine Belegungsbindung kann zumindest planungsrechtlich nicht durchgesetzt werden. Eine Umsetzung ist daher von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer abhängig.
Planungsrechtlich liegt die östliche Seite der Straße Lange Meile zwischen Im Brombeerfeld und Am Wingert im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach Nord, in Kraft getreten am 25.03.1997. Die in der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan unter Punkt 1.3 aufgeführte Art der Nutzung "Fläche für Wohngebäude für Bevölkerungsgruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnen" bezieht sich auf die bereits bebauten Grundstücke Am Wingert 2 bis 6. Durch eine sogenannte Knödellinie wird diese Art der Nutzung räumlich begrenzt. Auf den unbebauten Grundstücken entlang der Straße Lange Meile setzt der Bebauungsplan als Art der Nutzung "Mischgebiet" fest. Planungsrechtlich sind auf diesen Grundstücken Wohnungen, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe sowie Anlagen für Verwaltung und für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Voraussetzung ist eine gewisse Mischung von unterschiedlichen Nutzungen.
Das gegenüberliegende unbebaute Grundstück zwischen den Liegenschaften Lange Meile 7 und 11 liegt außerhalb des Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hier richtet sich die Zulässigkeit in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung nach der näheren Umgebung.
Eine Wohnnutzung, ob mit oder ohne Belegungsbindung, ist auf den betrachteten Grundstücken unter den beschriebenen Voraussetzungen planungsrechtlich zulässig. Grundsätzlich ist die Zulässigkeit eines Vorhabens immer im Einzelfall zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. November 2022OFOF 329/12Seniorenwohnungen an der Langen MeileOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Dezember 2022OAOA 297Seniorenwohnungen an der Langen MeileAnregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierBB 191Seniorenwohnungen an der Langen MeileMagistratsbericht
- 29. August 2024OFOF 544/12Mehrgenerationenhaus in der Straße Im BrombeerfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Oktober 2024OFOF 550/12Mehrgenerationenhaus in der Straße Im BrombeerfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2024OMOM 6086Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange MeileDirektanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 226Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange MeileStellungnahme
- 11. April 2025OFOF 598/12Grundstück für MehrgenerationenwohnhausOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)