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Klimaschutz und Energiebilanz in Bürogebäuden und Hochhausbauten

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.03.2010, B 191

Betreff: Klimaschutz und Energiebilanz in Bürogebäuden und Hochhausbauten Vorgang: A 1127 GRÜNE zu 1. : In Frankfurt gibt es zahlreiche Bürogebäude und Hochhäuser, die energetisch effizienter gebaut wurden oder betrieben werden, als es die jeweils beim Bau gültigen Energieeinsparvorschriften gefordert haben. Allerdings liegt dem Magistrat keine umfassende Übersicht über den Energieverbrauch der Bürogebäude und Bürohochhäuser in Frankfurt vor. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung mit Bestätigung durch einen externen Sachverständigen vorzulegen. Über die gesetzlichen Anforderungen weitergehende Energieeffizienz muss hierbei weder vorgelegt noch geprüft werden. In den Jahren 2000-2002 wurde durch das Energiereferat im Rahmen eines Vergleichsprojektes ("benchmarking") eine Erhebung des Energieverbrauchs von mehr als 10 größeren Bürogebäuden durchgeführt. Die Werte wurden insbesondere auf Wunsch der Gebäudeeigentümer anonymisiert veröffentlicht. Hierbei hat sich auch gezeigt, dass gerade bei Bürogebäuden verschiedener Größe und Nutzungsweise die einfache Angabe eines absoluten Energieverbrauchs nur bedingt ein Bewertungskriterium darstellt und die Energieeffizienz sich auf die verschiedenen Nutzungsweisen beziehen muss. Vor diesem Hintergrund bietet die Auszeichnung "Green Building Frankfurt" den Gebäude-eigentümern die Möglichkeit sich selbst darzustellen. Erforderlich ist für die Prüfung der Jury, dass genaue Erhebungen des Energieverbrauchs vorgelegt werden. Eine explizite Benennung von energetisch vorbildlichen Gebäuden setzt somit die Bereitschaft der Eigentümer zur Vorlage von Energieverbrauchswerten und zur eigenen Präsentation voraus. Im Jahr 2009 erfolgte (neben weiteren Wohngebäuden und einer Schule) eine Auszeichnung der Ostarkade der KfW-Bank und der "Revitalisierung" des Haupthauses der KfW-Bank, des Gebäudes der Helvetia-Versicherung und des Hochhauses der Commerzbank AG. (www.greenbuilding-frankfurt.de) Der Magistrat wird daher die Eigentümer von Bürogebäuden (aber auch von Wohngebäuden) besonders aufrufen, ihre energieeffizienten Gebäude und nachhaltigen Konzepte bei der zweiten Auslobung der Auszeichnung "Green Building Frankfurt" im Jahr 2011 vorzulegen. Im Bereich der städtischen Neubauvorhaben können das Bürogebäude der Hafenbetriebe Frankfurt in der Lindleystraße und das neue Ordnungsamt in der Rebstöcker Straße als energetisch besonders vorbildlich bezeichnet werden. zu 2.: Auch bei Umbauten und Neubauten ist der Magistrat auf die Informationen und Erklärungen der Gebäudeeigentümer angewiesen. Wie schon in der Anfrage erwähnt, erwartet die Deutsche Bank AG durch die Modernisierung ihrer beiden Hochhaustürme eine Senkung des Heizenergieverbrauchs um ca. 67% und des Stromverbrauchs um 55%. Die Stiftung Waisenhaus plant im Sommer das Richtfest für das erste Passivhaus-Bürogebäude in Frankfurt am Main in der Bleichstraße. Die Versorgung mit Wärme und Kälte soll zudem CO2-neutral durch eine Holzpelletsheizung erfolgen. Das Gebäude wurde im Jahr 2009 für seine Konzeption schon in der Planungsphase im Rahmen des Wettbewerbs Energieoptimiertes Bauen des Bundeswirtschaftsministeriums ausgezeichnet. (siehe auch bei www.enob.info) Die Europäische Zentralbank hat sich bei ihrem Neubauprojekt zu ambitionierten und detaillierten Vorgaben zum Energieverbrauch schon beim Architekturwettbewerb und im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung entschlossen. Der Magistrat hatte hierzu schon ausführlich im Rahmen der Berichterstattung zum Klimaschutzprogramm berichtet. (Bericht des Magistrats B 357 vom 13.06.2008) Die Fraport AG hat erklärt, dass das geplante Terminal 3 eine höhere Energieeffizienz aufweisen soll als gesetzlich gefordert und zudem die Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und die direkte oder indirekte Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen soll. Gemäß der Umwelterklärung 2008 soll der Primärenergieverbrauch und damit die CO2-Emission innerhalb der Planungsgrenzen soweit wie möglich gesenkt und längerfristig die CO2-Neutralität angestrebt werden. zu 3.: Der Magistrat nutzt vielfältige Möglichkeiten, um für energieeffiziente Bürogebäude in Frankfurt zu werben. Über das bestehende Beratungsangebot des Energiereferats für Gebäudeeigentümer, Planer und Architekten hinausgehend dient vor allem die Auszeichnung "Green Building Frankfurt" der Herstellung einer höheren Aufmerksamkeit. Die Ergebnisse werden im Internet, sowie durch Filmberichte und den Klimaschutzstadtplan dargestellt. Im derzeit auf dem Rathenauplatz noch bis zum 21. Mai ausgestellten "Plus-Energie-Haus" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden vom 13. -18. April die Gewinnerprojekte vorgestellt. Im Rahmen der "Luminale" und der "Light and Building" - Messe werden in der gleichen Woche "Klimatours" mit Besichtigungen von energieeffizienten Bürogebäuden und städtischen Gebäuden durchgeführt. Am 13. April wird bei dem "Performance Building Congress" ein Vortrag zum Thema "Green Building Frankfurt" gehalten. Im Herbst 2010 ist geplant, eine Fachveranstaltung für Investoren, Architekten und Fachplaner durchzuführen, verbunden mit Besichtigungen der ausgezeichneten Gebäude. Für neue Hochhäuser im Rahmen des Hochhausrahmenplans wurde im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung ein Primärenergiebedarf von unter 150 kWh/m2 und die Nutzung erneuerbarer Energien vorgegeben. Das Energiereferat wird sich gezielt an die Investoren wenden, um die Einhaltung dieser Zielsetzung sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Dezember 2009AA 1127Klimaschutz und Energiebilanz in Bürogebäuden und HochhausbautenSTVV-Anfrage · GRÜNE
  2. 19. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 191Klimaschutz und Energiebilanz in Bürogebäuden und Hochhausbauten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 2
Sitzung 43 · 12.04.2010
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 13.04.2010
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 42 · 16.04.2010
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 11.05.2010
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 17.05.2010
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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