Sonnennutzung auch in Gebieten mit Erhaltungssatzungen ermöglichen
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, die Nutzung von Solaranlagen in Gebieten mit Erhaltungssatzungen zu ermöglichen, um die energetischen und klimatischen Ziele der Stadt Frankfurt am Main zu unterstützen. Dies soll unter Berücksichtigung der städtebaulichen Eigenart und der Gestaltung des Ortsbildes geschehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Solaranlagen (z.B. Photovoltaikelemente) anzubringen oder zu errichten, unterliegt in Erhaltungssatzungsgebieten der Genehmigungspflicht nach § 172 des Baugesetzbuches. In Satzungsgebieten, die dem Schutz der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt dienen, darf die Genehmigung zum (Teil)Rückbau und Änderung von baulichen Anlagen versagt werden, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt. Eine Errichtung baulicher Anlagen darf die städtebauliche Gestalt nicht beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund der energetischen und klimatischen Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main sind Solaranlagen sinnvoll und förderwürdig. Sie wirken sich jedoch unmittelbar auf die Fassaden- und Dachgestaltung aus und müssen deshalb den stadtgestalterischen Mindestanforderungen genügen. Die geringste Beeinträchtigung des Ortsbilds entsteht regelmäßig bei Anlagen, die von der Straßenseite nicht einsehbar sind. Sollte das nicht sinnvoll sein (z.B. aufgrund der Sonnenorientierung), ist darauf zu achten, dass die Farbigkeit und die Kontur der Fassaden und der Dächer möglichst wenig beeinflusst wird. Das geschieht am ehesten durch eine Integration der Anlagenelemente in die Fassaden- bzw. die Dachebene. Aufgeständerte Lösungen sowohl bei Flachdächern wie bei geneigten Dächern scheiden regelmäßig aus, weil die ursprüngliche Dachgestaltung nachteilig verändert wird. Der flächige Einsatz von integrierten Elemente im Dach ist denkbar, sollte sich jedoch z.B. durch Abschnittsbildung unterordnen und ausreichende Abstände zu First, Ortgang, Kehlen, Aufbauten o.ä. wahren, um die ursprüngliche Dachform zu respektieren. Im Rahmen von Bauberatungen bietet der Magistrat an, Eigentümer/innen bei der Suche nach erhaltungssatzungskonformen Lösungen zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2021NRNR 220Sonnennutzung auch in Gebieten mit Erhaltungssatzungen ermöglichenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 190Sonnennutzung auch in Gebieten mit Erhaltungssatzungen ermöglichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)