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Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass ein Anteil von 30 % der Mitarbeiter aus Leiharbeit besteht und dass der Einsatz dieser Leiharbeitnehmer zur Verkehrsüberwachung beendet wurde. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Privatpersonen zu klären.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die ersten Leiharbeitnehmer wurden am 17.04.1995 eingesetzt. Zum 31.12.2019 waren 45 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Vertrag mit Fa. Securitas) und 106 städtische Bedienstete für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Das ergibt in Summe 151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus 2. ergibt sich ein Anteil privater Dienstleister von 30 %. Da das entsprechende Schreiben nicht vorliegt, kann nur mitgeteilt werden, dass die Bestellungen zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfsbeamten auf ein Schreiben des Hessischen Ministerium des Innern vom 18.07.1994 zurückgeht, in welchem es heißt: "Damit das Tätigwerden der Privatpersonen rechtlich zweifelsfrei als hoheitliches Handeln zu bewerten ist, sollen diese Personen gemäß § 99 Absatz 3 Nr. 2e Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden. [...]". Aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen des HSOG wurde aus § 99 Abs. 3 Nr. 2e die Nr. 4e. Die Frage ist mit dem Hinweis beantwortet, dass das Regierungspräsidium selbst die Bestellungen basierend auf o.g. Schreibens vorgenommen hat. Als Konsequenz wurde noch am Tag der Verkündung des Beschlusses der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Kontrolle des Verkehrs beendet. Eine Rückerstattung wird grundsätzlich nicht erfolgen. Entfällt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2020AA 653Überwachung von Parkverstößen durch private DienstleisterSTVV-Anfrage · AfD
  2. 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 190Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 38 · 26.05.2020
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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