Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Stadt Frankfurt bei der Überwachung von Parkverstößen durch private Dienstleister zu klären. Angesichts der Feststellung des OLG, dass diese Praxis gesetzeswidrig ist, wird eine Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Ordnungsgelder an die betroffenen Bürger angeregt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Seit wann setzt die Stadt Frankfurt Mitarbeiter privater Unternehmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ein?
- Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) setzt die Stadt (eigene Bedienstete und Leihkräfte) sind durchschnittlich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ein?
- Welcher prozentuale Anteil der unter 2. aufgeführten Mitarbeiter wurde bislang durch private Dienstleister gestellt?
- Wann hat der Magistrat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag gestellt, Personen nach § 99 Abs. 3 Nr. 4e zu Hilfspolizeibeamten zu bestellen?
- War dem Magistrat nicht bekannt, dass nur Bestellungen nach Nr. 4 Buchstabe a bis c auf Antrag erfolgen können, nicht jedoch nach Buchstabe e?
- Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung des Magistrats aus der Feststellung des OLG, dass er Leihkräfte hoheitliche Tätigkeiten "im strafbewehrten Gewand einer Polizeiuniform" hatte durchführen lassen?
- Plant der Magistrat, die zu Unrecht erhobenen Ordnungsgelder an die betroffenen Bürger zurückzuerstatten?
- Falls 7. zutreffend: ist der Magistrat in der Lage, diejenigen Bescheide festzustellen, die durch Leihkräfte ausgestellt wurden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2020Sie sind hierAA 653Überwachung von Parkverstößen durch private DienstleisterSTVV-Anfrage · AfD
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 190Überwachung von Parkverstößen durch private DienstleisterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate