Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Werbeflächen im öffentlichen Raum für Aufklärungszwecke zu nutzen, insbesondere zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für soziale Themen wie Inklusion. Dies soll durch die Buchung von nicht belegten Werbetafeln erfolgen, um karitative und soziale Kampagnen zu unterstützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Der Magistrat beantwortet die Anfragen wie folgt:
- Die Werbeanlagen im städtischen bzw. öffentlichen Raum sind Bestandteil der Werberechtsverträge der Stadt Frankfurt am Main. Die Werbeanlagen an Bus- und sonstigen Haltestellen hingegen sind separat in Verträgen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) geregelt. Konzessionsnehmerin der Werberechtsverträge der Stadt Frankfurt am Main ist die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Eine allgemeine Aussage zu der Gesamtanzahl der Werbeanlagen und prozentualen Nichtbelegungen von Werbeflächen kann aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Regelungen und Netzvermarktungen pauschal nicht getroffen werden. Auf Anfrage des Magistrats teilte die Konzessionsnehmerin mit, dass die Werbeträger dauerhaft belegt seien und in nicht gebuchten Zeiten karitative und soziale Kampagnen eingebucht werden. Auch an und in den Betriebseinrichtungen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) befinden sich eine Vielzahl verschiedener Werbeeinrichtungen. Das Recht zur werblichen Nutzung, Vermarktung und preislichen Gestaltung steht grundsätzlich dem Werbepartner als Eigentümer der Werbeinfrastruktur zu. Die VGF erhält dabei für jede vermarktete Fläche einen bestimmten Prozentsatz Umsatzpacht. Eine allgemeine Aussage über die Belegung von Werbeinfrastruktur lässt sich auch hier nicht treffen. Dies ist auch von dem jeweiligen Medium abhängig und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Letztlich+ ist aber auch dies eine Angelegenheit des Werbepartners, dessen Ziel es ist und sein muss, vorübergehend nicht belegte Flächen kurzfristig wieder kostenpflichtig zu vermarkten.
- Die städtischen Werbeanlagen der DSM können sowohl für kommerzielle, wie auch caritative Zwecke grundsätzlich jederzeit gebucht werden. Entsprechend ist es daher möglich, nicht belegte Werbetafeln für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit z.B. auch in Bezug auf die Inklusion von Behinderten zu nutzen. Für die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen ist Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig. Auch die Flächen der VGF können regulär über den Werbepartner der VGF angefragt werden.
- Preisliche Reduktionen orientieren sich ausschließlich an den jeweiligen vertraglichen Ausgestaltungen. Die Werberechtsverträge der Stadt Frankfurt am Main enthalten Sonderkonditionen für die Körperschaft Stadt Frankfurt am Main, für Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt und für Frankfurter gemeinnützige Vereine. Auch eine Inanspruchnahme der Werbeflächen nur gegen Erstattung der technischen Kosten ist von den Rabattmöglichkeiten umfasst. Diese Rabattmöglichkeiten werden auch umfänglich genutzt. Darüberhinausgehende Rabatte sind vertraglich nicht vorgesehen, da dies zu einer Reduktion der Einnahmesituation führen würde. Die Einnahmen aus den Werberechtsverträgen fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und kommen somit verschiedenen Bereichen zugute. Die VGF betreibt als Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Auftrag der Stadt Frankfurt den Schienenpersonenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahn) in Frankfurt im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und somit im öffentlichen Interesse. Für die VGF sind die Einnahmen aus der Wirtschaftswerbung an oberirdischen Haltestellen, in den von ihr betriebenen Verkehrsbauwerken und an Fahrzeugen ein wichtiger Bestandteil des sogenannten "Nebengeschäfts". Im Gegensatz zum defizitären Kerngeschäft der VGF muss dieser Geschäftszweig wirtschaftlich zwingend positive Ergebnisse erzielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2021AA 38Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzenSTVV-Anfrage · CDU
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 18Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)