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Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzen

Vorlagentyp: ACDU
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Nutzung von Werbeflächen im öffentlichen Raum zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es wird vorgeschlagen, nicht belegte Werbetafeln für Aufklärungskampagnen zu nutzen, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

In den vergangenen Monaten wurden die Werbeflächen im öffentlichen Raum vermehrt für generische Kampagnen genutzt. So wurden die Plakate von Stroer und anderen Anbietern beispielsweise mit der Kampagne "Frankfurt zeigt Respekt. Für jeden Menschen. Für alle Helfenden. Jeden Tag" belegt; ebenso war Coronaprävention ein Thema auf entsprechenden Werbeflächen. Ein sinnvolles Folgeprojekt könnten auch Hinweisplakate sein, warum unter anderem Blindenleitsysteme für die Betroffenen eine unverzichtbare und wichtige Hilfe zur Bewältigung des Alltags sind. Der Öffentlichkeit ist überwiegend nicht geläufig, welche Unterstützung Behinderte, Blinde, Rollstuhlfahrern u. a. brauchen und wie taktile Streifen oder Tonsignale funktionieren. Eine breite Kenntnis solcher Notwendigkeiten stellt einen Betrag zum Verständnis und folglich zur Inklusion dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele feststehende Werbetafeln gibt es im städtischen Raum - inklusive solcher an Bus- und sonstigen Haltestellen? Lässt sich die jeweilige Nichtbelegung in einer Prozentzahl ausdrücken?
  2. Ist es möglich, nicht belegte Werbetafeln für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Inklusion von Behinderten zu nutzen?
  3. Da es sich hierbei um ein ethisches Thema handelt, lassen sich solche Belegungen unentgeltlich oder mit deutlicher preislicher Reduktion erreichen? Zumindest bei der VGF und anderen städtischen Gesellschaften wäre dies wünschenswert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2021Sie sind hier
    AA 38Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzen
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 18Werbeflächen zu Aufklärungszwecken nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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