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Frankfurt: Hauptstadt der B-Ebenen?

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.05.2015, B 189

Betreff: Frankfurt: Hauptstadt der B-Ebenen? Vorgang: A 805/15 RÖMER Zu Frage 1: Kann der Magistrat den von der FNP beschriebenen Zustand der B-Ebene bestätigen? Der in dem angesprochenen Bericht der FNP beschriebene Zustand der Verkehrsstation Hauptwache stellt eine Momentaufnahme eines Verkehrsbauwerks dar, welches täglich von mehr als 180 000 Personen frequentiert wird. Die in dem Artikel beschriebene Wahrnehmung, es handele sich quasi um einen Angstraum den man möglichst schnell wieder verlassen will, vermag der Magistrat nicht zu bestätigen. Zwar wurde das Verkehrsbauwerk Hauptwache bereits 1969 in Betrieb genommen, es hat aber seither zweimal umfangreiche Umbauarbeiten erfahren. So wurden Ende der 80er-Jahre die Decken und Fassaden erneuert und in den Jahren 2004/05 im Zuge der Einrichtung eines Kundenservices der VGF gestalterische Änderungen vorgenommen. Ebenfalls werden die Böden aller der Öffentlichkeit zugänglichen Flächen täglich gereinigt und ganztägig alle Papierkörbe geleert. Der Magistrat stellt nicht in Abrede, dass es gleichwohl vorkommen kann, dass in einzelnen Bereichen der Station die Wahrnehmung entstehen könnte, es würde ein Reparaturstau bestehen. Hier strebt der Magistrat an, die Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Fachverwaltungen in einer Weise zu verbessern, dass allfällige Reparaturen zeitnäher erfolgen. Hinsichtlich der angesprochenen Leerstände bei den Ladengeschäften in der B-Ebene weist der Magistrat darauf hin, dass von den insgesamt 23 gewerblichen Mietobjekten lediglich zwei Objekte im Bereich der Aufgänge "Sportarena" und "Steinweg" nicht vermietet sind. Zu den Gründen wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Zu Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Magistrat in den vergangenen 5 Jahren ergriffen, um den beschriebenen Zustand - v.a. hinsichtlich der baulichen Situation und des Leerstandes - zu ändern? Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden allfällige Reparaturen grundsätzlich zeitnah ausgeführt. Angesichts des Alters der Verkehrsstation ist es in Einzelfällen ausgeschlossen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. So beispielsweise bei Deckenelementen, deren Befestigungsklemmen auf Grund des Alters nicht mehr funktionieren und die Deckenelemente mit anderen Mitteln, dies jedoch verkehrssicher, befestigt werden müssen. Für den bedauerlichen seit mehreren Jahren bestehenden Leerstand in den beiden genannten Mietobjekten sind im Wesentlichen Brandschutzauflagen der Genehmigungsbehörde für unterirdische Verkehrsbauwerke, dem Regierungspräsidium Darmstadt, verantwortlich. Die hohen Kosten zur Erfüllung der Auflagen in Millionenhöhe und die zeitliche Dauer des baulichen Genehmigungsverfahrens wirken sich naturgemäß erschwerend hinsichtlich einer Neuvermietung aus. Gleichwohl führt der Magistrat über die Leerstandsagentur als auch die VGF Gespräche mit potentiellen Interessenten, ohne dass jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbindliche Aussagen zu einem verbindlichen Zeitpunkt einer Neu-Vermietung möglich wären. Zu Frage 3: Welche Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat zu ergreifen, um den beschriebenen Zustand zu ändern? Wie bereits zu den vorstehenden Fragen ausgeführt, sind sowohl der Magistrat als auch die VGF bestrebt, unter den obwaltenden Umständen die Verkehrsstation Hauptwache in einem Zustand zu erhalten, der sowohl seinem eigentlichen Bestimmungszweck als eine der wichtigsten Stationen zur Abwicklung des innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehrs entspricht und darüber hinaus auch über ein ansprechendes Ambiente verfügt. Eine bauliche Ertüchtigung der Station nach den heutigen Maßstäben wäre nur mit einem Kostenaufwand möglich, der angesichts der Haushaltslage gegenwärtig finanziell nicht darstellbar ist. Frage 4: Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "kurzfristig" in seiner Antwort zur Frage F 916? Antworten in der Fragestunde geben immer den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Kenntnisstand wider. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage 916 konnte der Magistrat bei der gegebenen Sachlage begründet davon ausgehen, dass eine Neuvermietung kurzfristig möglich ist. Dass sich im Nachhinein Hinderungsgründe ergeben haben, auf die vorstehenden Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang verwiesen, konnte naturgemäß in der davor gegebenen Antwort auf die Frage 916 nicht berücksichtigt werden. Frage 5: Hält es der Magistrat für sinnvoll, die Zuständigkeit für die gesamte B-Ebene an ein kompetentes Unternehmen zu vergeben? Wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich, sieht der Magistrat für Änderungen an der Bewirtschaftung der Verkehrsstation Hauptwache zurzeit keinen Anlass

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2015AA 805Frankfurt: Hauptstadt der B-Ebenen?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 11. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 189Frankfurt: Hauptstadt der B-Ebenen?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 30.06.2015
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 LinkeBFFFDP
Ablehnung:
SPD1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 07.07.2015
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFFRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung)

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