Zuwanderung aus Südosteuropa - Situation in Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 16.05.2014, B 180
Betreff: Zuwanderung aus Südosteuropa - Situation in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4086 - A 414/13 SPD - Gesamteinschätzung In der Gesamteinschätzung der Situation teilt der Magistrat die Position des Deutschen Städtetags und verweist auf die entsprechenden Veröffentlichungen. Zusammengefasst übernimmt der Magistrat die nachfolgende Haltung des Deutschen Städtetages: Menschen, die in Bulgarien und Rumänien unter Benachteiligungen litten, leben dort nach wie vor unter teilweise prekärsten Bedingungen, erfahren ethnische Diskriminierung, teilweise offene rassistisch motivierte Gewalt und sind nach wie vor von weiten Teilen gesellschaftlicher Teilhabe praktisch ausgeschlossen. Sie spüren wenig bis nichts von dem allmählichen Aufschwung in den jüngsten EU-Mitgliedstaaten. Chancen sehen sie weniger in ihrem Herkunftsland. Perspektiven sehen sie vielmehr darin, als EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedsland zu leben und dort ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Die Folge hiervon ist seit 2007 eine deutliche Wanderung aus diesen Ländern in die übrigen Mitgliedsstaaten. Dabei ist die Zuwanderung der qualifizierten EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bereits in ihren Herkunftsländern vergleichsweise gute Partizipationschancen hatten und auch in Deutschland schnell Fuß fassen, in der Regel nicht mit Schwierigkeiten verbunden. Problemlagen entstehen aber durch den Zuzug der Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die in den neuen Beitrittsstaaten teilweise unter prekärsten Bedingungen leben und als EU-Bürgerinnen und -Bürger aus nachvollzieh-baren Gründen die Chance zu einer Verbesserung der eigenen Lebenssituation im übrigen Europa suchen. Die Probleme insbesondere der kommunalen Ebene mit einem Teil der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien sind seit mittlerweile einem Jahr auch auf der Ebene der Länder und des Bundes wahrgenommen worden. Der Deutsche Städtetag hat bereits Anfang 2013 explizit darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der zuwandernden Menschen aus Rumänien und Bulgarien die Freizügigkeit in der Europäischen Union zu Recht und zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen wahrnimmt. Viele gut qualifizierte Menschen aus Rumänien und Bulgarien fügen sich ohne größere Integrationsschwierigkeiten in die Gesellschaft in Deutschland ein. Diese Gruppierung leidet unter der aktuellen Debatte zur Armutszuwanderung. Es ist daher wesentlich, darauf hinzuweisen, dass die Schwierigkeiten in den besonders betroffenen Städten auf andere Gruppen zutreffen, nämlich schlecht bis gar nicht qualifizierte Menschen, die aus prekären Notlagen zuwandern und oftmals nicht die Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Das föderale System Deutschlands verteilt dabei die Gewinne und Belastungen aus der Zuwanderung ungleich: die Vorteile für die Sozialversicherungen durch zuwandernde und tatsächlich arbeitende Menschen kommen den Bundessozialversicherungen zu Gute, die Steuereinahmen (Lohnsteuer etc.) fallen ebenfalls überwiegend auf Bundesebene an und landen allenfalls anteilig und mittelbar bei der kommunalen Ebene. Die Lasten der nicht gelingenden oder nur unter erheblichen Anstrengungen möglichen Integration der armutszuwandernden Menschen trägt aber nahezu alleine die kommunale Ebene, die auch mit einem Großteil der organisatorischen Abwicklung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand belastet ist. Der Magistrat kommt für das Frankfurter Stadtgebiet zu folgender Einschätzung: - Im bundesweiten Vergleich ist die lokale Situation nicht ähnlich gravierend wie in anderen, besonders betroffenen Städten, wie z. B. Dortmund, Duisburg oder Mannheim. - Es sind in Frankfurt - anders als in anderen Städten - keine Stadtteile in besonderer Weise betroffen, es gibt keine besonderen Brennpunkte. - In einzelnen Nachbarschaften sind wachsende Schwierigkeiten zu beobachten, die im sozialen Umfeld mit zunehmender Besorgnis wahrgenommen werden. Die Beschwerdesituation z. B. über Betteln, Unrat und Umweltverschmutzung, Sperrmüllberaubung nimmt zu. - Steigende Fallzahlen werden außerdem gemeldet in den Bereichen Kleinkriminalität, Prostitution, anonyme Gesundheitsleistungen und prekäre Wohnunterbringungen (teils im öffentlichen Raum). - Die Scheingewerbetätigkeit hat zugenommen, konnte aber mit Mitteln, die im folgenden Bericht beschrieben werden, eingedämmt werden. - Die Frage möglichen Sozialbetrugs ist, wie im folgenden Bericht ausgeführt wird, komplex. - Eine Verdrängung der angestammten Klientel in offenen Hilfseinrichtungen wird von den Trägern befürchtet. Der Magistrat ist zu der Einschätzung gelangt, dass es sich nicht nur um ungesteuerte Zuwanderung handelt. Vielmehr ist von organisierten Strukturen auszugehen. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Menschen im Stadtgebiet der Ausbeutung durch Dritte - auch aus ihrem eigenen Umfeld - ausgesetzt sind. Es ist die erklärte Absicht des Magistrats auf diese ausbeuterischen Strukturen - und zwar durch Hinterfrauen und -männer - einzuwirken. Dabei ist allerdings hinzuzufügen, dass diese Strukturen gut organisiert und auch durch rechtlichen Beistand abgesichert sind. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Magistrats können im Einzelfall sehr begrenzt sein. Der Vielfalt der Probleme ist nach Ansicht des Magistrats nicht allein aus ordnungspolitischer, sozialpolitischer, melderechtlicher oder wohnungsrechtlicher Sicht zu begegnen. Vielmehr bedarf es einer abgestimmten Gesamtstrategie, die eine sachlich angemessene Balance findet zwischen repressiven, präventiven und kurativen Ansätzen. Die Zuständigkeit für die genannten Aufgaben liegt dabei nicht allein auf kommunaler Ebene. Neben kommunalen Dienststellen sind etwa Steuerbehörden, Zoll, Bundes- und Landespolizei, Arbeitsverwaltung und Justiz gefragt. Es sind sowohl Landes- wie Bundesgesetzgeber, zum Teil auch europäische und internationale Regelungen erforderlich. Die Behandlung der akuten Probleme vor Ort ist in hohem Maße einzelfallbezogen und verursacht einen hohen Aufwand für die öffentliche Verwaltung und Hilfsorganisationen (Verwaltungsaufwand). Im September 2013 wurde in der Koalition daher beschlossen, einen dezernatsübergreifenden Runden Tisch zur Thematik einzurichten. Gemeinsam mit zuständigen Fachämtern haben die beteiligten Dezernate wiederholt getagt. Ziele des Runden Tisches ist es, die Sichtweisen und Erkenntnisse der Fachverwaltungen zusammenzuführen, Interdependenzen der verschiedenen Bereiche zu erkennen und Handlungsansätze zu definieren. Wichtige Prioritäten sind dabei, verschiedenen Formen von Ausbeutung entgegenzuwirken, den Schutz der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität sicherzustellen, Respekt für die Regeln eines sozialen Miteinanders im täglichen Umgang zu vermitteln, ein sozialverträgliches Gleichgewicht herzustellen sowie Hilfestellungen für die betroffenen Personengruppen und ihren sozialen und gesundheitlichen Schutz im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzubieten. Bereits in den vergangenen Jahren waren die Dezernate und Fachämter mit der Thematik befasst, auch in verschiedenen Netzwerken. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten hat z. B. im November 2012 einen ämter- und trägerübergreifenden Workshop organisiert. Das Integrationsdezernat hat mit Arbeitsgruppen des Deutschen Städtetags kooperiert. In den Sitzungen der Regionalräte des Präventionsrates wurden verschiedene Aspekte der sog. Armutseinwanderung ebenfalls behandelt. Durch das Ordnungsdezernat ist Frankfurt im Städtenetzwerk Kriminalprävention vertreten. Zu den Fragen kann der Magistrat im Einzelnen ausführen:
- Situationsbeschreibung a. Wie viele Zuwanderer aus Südosteuropa, speziell aus Rumänien und Bulgarien, leben in Frankfurt am Main? Wie hat sich die Zuwanderung seit Jahresanfang entwickelt? Es ist im Detail weder bekannt, wie viele Zuwanderer aus Südosteuropa, speziell aus Rumänien und Bulgarien in Frankfurt am Main leben, noch wie sich die Zuwanderung seit Jahresanfang entwickelt hat. Melderechtliche Daten dürften nur bedingt Klarheit bringen, da eine Anmeldung jederzeit möglich ist, ein Teil des Personenkreises sich jedoch nicht abmeldet. Im ersten Halbjahr 2013 waren nach dem Melderegister insgesamt 1.151 Bulgaren und 1.842 Rumänen nach Frankfurt zugezogen. Im gleichen Zeitraum sind 743 Bulgaren und 1.224 Rumänen weggezogen. Insgesamt waren 5.598 Bulgaren und 6.621 Rumänen am 30.06.2013 in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet. Die Anzahl der sog. Seiteneinsteiger, d. h. der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Rumänien und Bulgarien kommend, die eine Schule in Frankfurt besuchen möchten und ein schulärztliches Attest erhalten haben hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Land 01.01.11 - 31.12.11 01.01.12 - 31.12.12 01.01.13 - 31.12.13 01.01.14 - 31.01.14 Bulgarien 94 109 79 5 Rumänien 43 73 73 8 b. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele der Zuwanderer ethnisch-kulturellen Minderheiten angehören, die in ihren Heimatländern oft diskriminiert werden? Es ist nicht bekannt, wie viele Zuwanderer ethnisch kulturellen Minderheiten angehören, die in ihren Heimatländern oft diskriminiert werden. Derartige Erhebungen sind sozialdatenschutzrechtlich nicht zulässig.
- Arbeitsmarkt a. Wie hat sich die Anmeldung selbstständiger Gewerbe in Frankfurt am Main seit Jahresanfang entwickelt? Generell lässt sich aus dem Gewerberegister keine Zuordnung nach ethnischen Gruppen vornehmen. Bei der Gewerbeanmeldung erfolgt lediglich eine Feststellung und Erfassung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2011 haben 1457 bulgarische und 1763 rumänische Staatsangehörige gewerbliche Tätigkeiten in den Bereichen Bau-, Reinigungs-, Gastronomie- und Dienstleistungsgewerbe angemeldet. Im Juli 2012 hat das Ordnungsamt begonnen, anhand der von Zoll, Handwerkskammer und Rentenversicherung entwickelten Kriterien zur Erkennung einer eventuellen Scheinselbständigkeit, gezielt Unterlagen über Auftraggeber der Gewerbetreibenden sowie Mietverträge über deren gewerbliche Niederlassung zu verlangen. Dies hat zu einem Rückgang der Gewerbeanmeldungen des betroffenen Personenkreises geführt, da die geforderten Unterlagen oftmals nicht erbracht werden konnten. Im Jahr 2012 wurden 1222 bulgarische Gewerbebetriebe und 1465 rumänische Gewerbebetriebe angemeldet. Seit Anfang des Jahres 2013 (ausgewertet bis einschließlich 31.08.2013) haben 405 bulgarische und 307 rumänische Staatsangehörige eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet. Tendenziell ist zwar eine Verringerung der Anmeldungen in Frankfurt am Main erkennbar. Es darf aber nicht verkannt werden, dass sich in der Realität nichts an der Notwendigkeit und dem Wunsch der Betroffenen zur Gewerbeanmeldung, um Zugang zu Arbeitsgelegenheiten zu haben, geändert haben dürfte. Es ist im Bereich des Möglichen, dass sich lediglich eine regionale Verschiebung der Grundproblematik in andere Kommunen und Kreise Hessens oder in andere Bundesländer ergibt. b. Wie bewertet der Magistrat die Diskussion um "Scheinselbstständigkeit" in Deutschland? Nach Schätzungen des Magistrats (bezogen auf die Kriterien der Scheinselbständigkeit) sind mehr als 50 % der Anmeldewilligen Scheinselbständige. Diese nutzen die Möglichkeit der selbständigen gewerblichen Tätigkeit, da ihnen eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer nur eingeschränkt bzw. aus ausländerrechtlichen Gründen gar nicht möglich ist. Dies gilt für alle seit 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten, für deren Staatsangehörige nur ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht. Von gewerberechtlicher Seite sind hinsichtlich der Feststellung der Scheinselbständigkeit im Zeitpunkt einer Gewerbeanmeldung so gut wie keine Möglichkeiten gegeben. Bei der Entgegennahme der Gewerbeanmeldung werden nur persönliche Daten abgefragt sowie die Tätigkeit und die Anschrift des Betriebes. Insofern hat der Sachbearbeiter faktisch kaum stichhaltige Gründe eine Gewerbeanmeldung abzulehnen. Die Problematik der Scheinselbständigkeit wird insoweit in einem hohen Maße auf die nachfolgenden Überwachungsbehörden verlagert. Wie oftmals die umfangreichen Ermittlungsverfahren des Zolls im Nachhinein zeigen, ist die Scheinselbständigkeit gerade in Branchen wie Baugewerbe, Gebäudereinigung, Gastronomie und häusliche Pflege weit verbreitet und wird von den angeblichen Auftraggebern - den tatsächlichen "Scheinarbeitgebern" - als sowohl finanziell als auch in Bezug auf die ungleich höhere betriebliche Verantwortung für Arbeitnehmer für äußerst komfortabel bewertet. Dies zeigt sich in den diesbezüglichen gerichtlichen Verfahren eindrucksvoll anhand der den Sozialversicherungsträgern vorenthaltenen Beiträge. Die Akquise von Aufträgen stellt für den zugewanderten Arbeitssuchenden oftmals ein Problem dar. In der Regel "wünschen" Unternehmen zuerst eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung. Damit ist dann gesichert, dass außer einer Geldzahlung für eine zur Zufriedenheit des Auftraggebers abgeschlossene Tätigkeit (die, wenn den Presseberichten Glauben geschenkt werden kann, oftmals auch ausbleibt) keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Gewerbetreibenden bestehen. Mangels anderer Möglichkeiten "in Lohn und Brot" zu kommen, sind die Zuwanderer jedoch nach unserer Wahrnehmung fast durchgängig bereit, diese Form der atypischen Beschäftigungsverhältnisse zu akzeptieren oder tun es, weil dies die Bedingung der im Hintergrund agierenden inoffiziellen Arbeitsvermittler ist, um im Kreis der Vermittelten zu bleiben. Die "richtige" Scheinselbständigkeit (Gewerbeanmeldung, Aufträge nur von einem Arbeitgeber, abhängige Beschäftigung gegenüber diesem) spielt im Bereich des SGB II und XII im Vergleich zu anderen Problematiken eine eher untergeordnete Rolle. Dieser Personenkreis stellt in der Regel keine Anträge auf Leistungen nach SGB II bzw. XII, sofern ihm die Brisanz (Steuer- und Sozialversicherungsrecht) halbwegs bewusst ist. Es wird in der Regel vermieden, Aufmerksamkeit durch andere Behörden auf sich zu ziehen. Problematisch sind eher die formellen Gewerbeanmeldungen, um den Status des Selbstständigen zu erhalten, das Gewerbe aber de facto nicht ausgeübt wird. Generell beruht die Problematik Scheinselbständigkeit auf dem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Studien zu den anderen EU-Mitbürgern aus dem osteuropäischen Raum, die bereits vor einiger Zeit einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten haben, zeigen, dass durch die Freigabe des Arbeitsmarktes die Scheinselbständigkeit stetig abnimmt. c. Welche beruflichen Perspektiven sieht der Magistrat für die Zuwanderer? Die beruflichen Perspektiven lassen sich nicht abschätzen. Sie hängen davon ab, wie qualifiziert die Zuwanderer sind, die nach Deutschland kommen. Im Jahre 2010 waren 65 % der Zuwanderer aus den Ländern Bulgarien und Rumänien hoch- oder mittelqualifiziert (entspricht Facharbeiter). Die Zahl der zugewanderten Geringqualifizierten ist zwar in den letzten zwei Jahren gestiegen, hier sieht aber das IAB (Institut für Arbeitsmarktforschung) den Hauptgrund in der schlechten wirtschaftlichen Lage in anderen EU-Ländern. Dadurch kommen Rumänen und Bulgaren vermehrt nach Deutschland (hauptsächlich als Saisonarbeiter), während sie vor 2007 noch eher nach Spanien, Griechenland und Italien gegangen sind. Ab dem
- Januar 2014 besitzen Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien die allgemeine Arbeitnehmerfreizügigkeit. Maßgeblich für berufliche und gesellschaftliche Perspektiven sind erfahrungsgemäß die schulische Bildung und daran anschließende Qualifikation. d. Was kann der Ausbeutung durch sogenannte "Arbeitsvermittler" und Schleuser entgegengesetzt werden? Soweit Personen ein Gewerbe als selbständige Tätigkeit beim Gewerberegister persönlich anmelden, werden sie über die Bedeutung der Selbständigkeit und die Unterschiede zu einer abhängigen Beschäftigung aufgeklärt. Diese bei der Gewerbeanmeldung abzugebende Verständnis-Erklärung erfolgt schriftlich gegen Unterschrift. Sie wird durch das Ordnungsamt außer in deutscher Sprache je nach Herkunft auch in Bulgarisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch und Türkisch vorgelegt. Der/die Behördenmitarbeiter/in achtet darauf, dass der Gewerbetreibende die Informationen selbst aufmerksam durchliest, um eine Unkenntnis über die Bedeutung des "Gewerbescheines" und die Konsequenzen einer Scheinselbständigkeit möglichst auszuschließen. Gewerbeanzeigen von Personen, die weder deutsch sprechen noch in der Lage sind, Informationen in ihrer eigenen Muttersprache zu lesen, werden kritisch beurteilt und nach Möglichkeit zurückgewiesen. Informations-Broschüren für Arbeitssuchende liegen - überwiegend aus dem Bereich der Bundesagentur für Arbeit - vor. Im Rahmen des Arbeitsgenehmigungsverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Information mit den eigenen Materialien. Weitere, z. T. fremdsprachige, Materialien und Beratungsangebote werden von anderen Beratungsstellen, z. B. den Gewerkschaften, vorgehalten. Auch die nachgeordneten Überwachungsbehörden leisten ebenfalls Maßnahmen im Sinne der Frage.
- Wohnen a. Gibt es eine Zunahme der Überbelegung von Wohnungen in Frankfurt am Main? In zunehmendem Maße werden Wohnungen und andere Räumlichkeiten zur Unterbringung zumeist südosteuropäischer Personen vermietet, die sich im Rahmen der europäischen Freizügigkeit hier als Arbeiter verdingen oder als Selbständige einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Häufig werden Wohnungen dafür zimmer- oder gar bettenweise vermietet. Belegungen von vier oder mehr Personen oder die Unterbringung ganzer Familien in einem Raum sind keine Seltenheit. Die Zahl der beim Amt für Wohnungswesen bekannt gewordenen Überbelegungsfälle im Sinne des § 7 Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz - HWoAufG - hat sich seit dem Jahr 2010 deutlich erhöht. Während in den Jahren 2000 bis 2009 aufgrund von Hinweisen auf Überbelegungen im Jahresmittel rund sechs neue Verfahren eingeleitet wurden, stieg die Anzahl im Jahr 2010 auf 22 Verfahren, im Jahr 2011 auf 41 Verfahren und im Jahr 2012 auf 95 Verfahren. In den ersten drei Quartalen 2013 wurden bislang über 50 neue Verfahren eingeleitet. b. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich getroffen? Bei der Frage, mit wie vielen Personen eine Wohnung belegt werden kann, ist vor allem wichtig, dass die Sicherheit der Bewohner/-innen im Falle eines Brandes oder ähnlicher Ereignisse ausreichend geschützt ist. Wie eng Menschen zusammen leben sollen hat aber auch etwas mit der Menschenwürde zu tun: wie viel Privatheit muss eine Wohnung bieten können, in welchem Umfang müssen sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen etc. Wohnungen dürfen nach § 7 HWoAufG nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 m2 vorhanden ist. Im Falle der Vermietung eines einzelnen Zimmers reduziert sich die notwendige Fläche je Person auf 6 m2, sofern ausreichend Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Das Amt für Wohnungswesen fordert in Fällen der Überbelegung so viele Bewohner/-innen zur Räumung auf, bis nur noch die zulässige Personenzahl in den Räumen wohnt. Bei der Auswahl der betroffenen Bewohner/-innen sind familiäre Zusammenhänge zu berücksichtigen. Allen Personen, die die Wohnung verlassen müssen, wird eine angemessene Räumungsfrist gewährt sowie eine Kontaktstelle beim Sozialamt benannt, an die sie sich im Falle drohender Obdachlosigkeit wenden können. Die Menschen, die auf das Wohnen in überbelegten Quartieren angewiesen sind, sind die schwächsten Teilnehmer am engen Frankfurter Wohnungsmarkt. Wegen ihrer wirtschaftlich zumeist ungesicherten Situation sind sie für die "normalen" Wohnungsvermieter/-innen nicht attraktiv. Fehlende Kenntnis ihrer Mieterrechte, mangelnde deutsche Sprachkenntnis und die Notwendigkeit, schnell ein Dach über dem Kopf finden zu müssen, schwächen ihre Verhandlungsposition zusätzlich. Einige Vermieterinnen und Vermieter haben sich auf das lukrative Vermarktungskonzept der zimmer- oder bettenweisen Vermietung von - oft dazu noch mängelbehafteten - Wohnungen konzentriert: Pro Person werden zumeist Mieten von 200 bis 300 € pro Monat verlangt und von den Bewohnern mangels Alternative auch gezahlt. Wer entgegen der gesetzlichen Bestimmung eine Wohnung zum Wohnen überlässt, die nicht über die nach der Anzahl der Mieter/-innen erforderliche Mindestwohnfläche verfügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden kann (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 HWoAufG). Dieser Betrag kann jedoch bei der Bußgeldfestsetzung auch überschritten werden, da nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Bußgeld den wirtschaftlichen Vorteil aus der Tat übersteigen soll. Das Amt für Wohnungswesen führt derartige Bußgeldverfahren gegen die Vermieter/-innen regelmäßig durch. Verfahren wegen der systematischen Überbelegung von Wohnräumen bedürfen umfangreicher Ermittlungen und Beweiserhebungen. In Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieser Vermietungsweise werden von den Vermieter/-innen teilweise Ketten von Zwischen- und Untermietverhältnissen aufgebaut, um die Täterschaft zu verschleiern. Mieterinnen und Mieter werden beim Einzug dazu angehalten, bei behördlichen Nachfragen falsche Angaben über die Art des Mietverhältnisses und die Miethöhe zu machen. Wesentliche Erkenntnisquelle für die Verfahren ist die richterlich angeordnete Durchsuchung der Unterkünfte, wobei die i. d. R. sehr zahlreichen und fremdsprachlichen Bewohner/-innen als Zeugen vernommen werden. Gleichzeitig werden die Geschäfts- und Privaträume der Vermieter/-innen durchsucht. Der logistische Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisaufbereitung solcher Durchsuchungen ist erheblich. Aus Kapazitätsgründen können beim Amt für Wohnungswesen maximal jeweils zwei Fälle der systematischen Überbelegung gleichzeitig bearbeitet werden. Die Fälle werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung in die Bearbeitung genommen. Seitens der ABG Frankfurt Holding sind für die Bestände keine signifikanten Änderungen oder Probleme in den letzten Jahren zu verzeichnen. Offensichtlich nehmen Zuwanderer aus Südosteuropa ein kommunales Wohnungsunternehmen nicht als Anlaufstelle bei der Wohnungssuche wahr. Dazu trägt möglicherweise auch bei, dass ein wesentlicher Bestandteil des Vorgehens der ABG bei der Wohnungsvergabe in einem persönlichen Kennenlernen der verschiedenen Mietinteressenten besteht. Bei der Vermietung ist für die ABG auch die Bildung von funktionierenden Hausgemeinschaften und die Einhaltung des Frankfurter Vertrages von Bedeutung. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nach Räumung von überbelegtem Wohnraum steht die Notübernachtungsstätte Ostpark zur Verfügung.
- Öffentlicher Raum a. Wie reagiert der Magistrat auf die Zunahme des Lagerns im Stadtraum, auch auf städtischen Grünflächen (z.B. Mainufer)? Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes überprüft regelmäßig in den Morgenstunden die städtischen Grünanlagen und weitere öffentliche Bereiche. Dort lagernde Personen werden angesprochen und zum Verlassen der Örtlichkeit aufgefordert. Darüber hinaus werden die angetroffenen Personen an das Jugend- und Sozialamt,
- D3 (Besonderer Dienst 3 - gefährdete Personen und Auswärtige) verwiesen. Hinterlassener Müll und Unrat werden von der FES abgeholt. Sofern ein Verursacher festgestellt werden kann, wird gegen diesen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Mit der Überwachung der Grünanlagen und weiterer öffentlicher Bereiche wird unter anderem das Ziel verfolgt, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu steigern und das Lagern im öffentlichen Raum weitestgehend zu verhindern. Trotz dieser, mit großem Personalaufwand betriebenen Maßnahmen, kommt es immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten überprüft im Auftrag des Jugend- und Sozialamtes regelhaft die Situation auf der Straße im Bereich der Innenstadt. Das Grünflächenamt sieht sich angesichts der sozialen Situation vieler Zuwanderer aus Südosteuropa - von denen viele in ihrem Heimatland massiv diskriminiert werden - in einer besonderen Verantwortung und steht mit anderen städtischen Ämtern, insbesondere auch dem Jugend- und Sozialamt, in engem Kontakt bei der Suche nach Lösungen. Öffentliche Grünanlagen dienen gemäß ihrer Widmung entsprechend der Grünanlagensatzung dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt sowie der Erholung und aktiven Freizeitgestaltung der Bürger. Damit verbunden sind gepflegte, saubere und sichere Grünanlagen. Die Verkehrssicherheit und Erhaltung der Grünanlagen sind mit die wichtigsten Aufgaben des Grünflächenamtes. Dabei sind die Vorgaben der Grünanlagensatzung einzuhalten. Das Lagern in Grünanlagen kann zu hygienischen und gesundheitlichen Problemen führen. Eine besondere Problematik ist im Bereich von benachbarten Spielplätzen gegeben. Deshalb setzt sich das Grünflächenamt für Lösungen ein, in denen soziale und ökologische Belange und ordnungspolitische Maßnahmen abgewogen und gesamtverantwortlich entschieden werden. b. Welche alternativen Schlafplätze können wohnsitzlosen Zuwanderern angeboten werden? Wie auch bei Räumung von überbelegtem Wohnraum (siehe zu 3 b) steht als Versorgung wohnsitzloser Zuwanderer nach Auflösung von Lagerstätten im öffentlichen Raum die Notübernachtungsstätte Ostpark zur Verfügung. c. Konstatiert der Magistrat eine Zunahme aggressiven Bettelns im Stadtraum, vor allem in der Innenstadt? Wie wird darauf reagiert? d. Gibt es eine Zunahme des Bettelns von Kindern? Wie wird darauf reagiert? Zu c. und d. Eine Zunahme von Bettlern in der Innenstadt ist festzustellen, die Stadtpolizei des Ordnungsamtes reagiert mit einer höheren Kontrolldichte und damit einhergehender stärkerer Präsenz. Zu d. Sollten Meldungen über bettelnde Kinder bekannt werden, kann umgehend mit den in der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Mittel gehandelt werden. e. Wird der Magistrat im Umgang mit den genannten Problemlagen einen "Frankfurter Weg" (ordnungspolitische Maßnahmen plus Hilfsangebote) entwickeln, z.B. über einen Runden Tisch? Der Magistrat hat auf Dezernatsebene einen fachübergreifenden Runden Tisch eingerichtet, der sich den in diesem Bericht angesprochenen Themen widmet.
- Soziale Angebote a. Auf welche Sozialleistungen haben Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien derzeit Anspruch? Wie ändern sich die Ansprüche mit der EU-Freizügigkeit 2014? Wie auch bei Zuwanderern aus anderen EU-Staaten ist der Zugang zu Sozialleistungen eingeschränkt. Meist bestehen keine Ansprüche auf Transferleistungen wegen des Leistungsausschlusses bei Erwerbsfähigen nach - § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II in den ersten 3 Monaten nach Einreise; - § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bei längerem Aufenthalt, wenn sich der Aufenthalt allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Bei Nichterwerbsfähigen greift der Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 SGB XII, da regelhaft die Erlangung von Sozialhilfeleistungen als prägendes Einreisemotiv zu unterstellen ist. An den Leistungsvoraussetzungen nach SGB II hat sich mit Freigabe des deutschen Arbeitsmarktes ab 2014 keine Änderung ergeben. Sowohl die Grundvoraussetzungen, wie Hilfe- und Erwerbsfähigkeit, als auch die Ausschlussgründe für EU-Bürgerinnen und -Bürger bleiben die gleichen. EU-Bürgerinnen und -Bürger sind weiterhin in den ersten drei Monaten nach Einreise von Leistungen nach SGB II ausgeschlossen, sofern sie nicht bereits Arbeitnehmer oder aktive Selbständige sind. Nach Ablauf der drei Monate besteht der Ausschluss weiterhin, wenn die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Freizügigkeit nur auf den Grund "zum Zwecke der Arbeitssuche" stützen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie ihre Freizügigkeit nicht auf die Familienzugehörigkeit zu einem anspruchsberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürger oder einem Deutschen zurückführen können oder Arbeitnehmer / Selbständige sind. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in Deutschland, z. B. als Saisonarbeiter (Erntehelfer), besteht kein Leistungsanspruch. Die Freigabe des Arbeitsmarktes kann dann lediglich dazu führen, dass Antragsteller, die sich bisher als Selbständige ausgegeben haben, diese Tätigkeit aber sehr geringfügig ausübten, dann in eine abhängige Beschäftigung vermittelt werden können. Der Wegfall der Beschränkungen könnte damit im SGB II Bereich sogar zu einer Entlastung führen, da die Vermittlungsmöglichkeiten besser werden. b. Welche sozialen Angebote können Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien in Frankfurt am Main in Anspruch nehmen? Folgende soziale Angebote der Stadt Frankfurt am Main für Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien stehen nach unserer Kenntnis zur Verfügung: - Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien ohne Krankenversicherung können in der von der Stadt Frankfurt finanzierten "Humanitären Sprechstunde" im Gesundheitsamt behandelt werden. In der "Humanitären Sprechstunde" werden nicht krankenversicherte Migrantinnen/Migranten aller Nationalitäten anonym und kostenlos behandelt. Hierbei handelt es sich um medizinische Basisversorgung. - An einem Tag in der Woche gibt es eine spezielle Sprechstunde jeweils für Sinti/Roma. Des Weiteren gibt es für schwangere Frauen ohne Krankenversicherungsschutz ein Entbindungsprogramm, mit dem eine ambulante Entbindung in bestimmten Frankfurter Krankenhäusern mit einer kostenreduzierten Pauschale von 600 € möglich ist (der Betrag muss von den Patientinnen im Voraus bezahlt werden). - Es erfolgt eine Zusammenarbeit der "Humanitären Sprechstunde" mit den Beratungsstellen für sexuell übertragbare Erkrankungen und Tuberkulose, die ebenfalls im Gesundheitsamt lokalisiert sind. Eine anonyme kostenlose medizinische Behandlung für Migrantinnen/Migranten ohne Versicherungsschutz wird auch in der durch "Maltesermigrantenmedizin" geförderten Sprechstunde im Markuskrankenhaus einmal wöchentlich angeboten. Für den Rechtskreis SGB II gilt, dass Bulgaren und Rumänen, wie auch andere EU-Bürgerinnen und -Bürger, Zugang zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. Nach Antragstellung beim BAMF erhalten sie einen Berechtigungsschein, mit dem sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden können. Die Teilnahme an einem Integrationskurs kostet pro Unterrichtsstunde 1,20 €. Für Teilnehmende mit geringem Einkommen ist der Besuch nach entsprechender Antragstellung kostenlos. Bulgaren und Rumänen können psychosoziale Beratung bei den Migrationsberatungsstellen (Jugendmigrationsdienst und Migrationsberatung für Erwachsene) in Anspruch nehmen. Die Beratungsdienste in Frankfurt am Main unterstützen in allen psychosozialen Problemlagen, wie Wohnungsprobleme, Probleme gesundheitlicher Art, Unterstützung bei Behörden, beim Zugang zu den Integrationskursen, etc. Die Beratungsstelle "Faire Mobilität" des DGB-Projekts "Faire Mobilität - Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv" berät ausländische Arbeitnehmer zu Fragen ihres Arbeitsverhältnisses und der sozialen Absicherung. Die Beratung kann in rumänischer Sprache erfolgen. Nach dem Erlernen der Grundkenntnisse der deutschen Sprache in den Integrationskursen haben Bulgaren und Rumänen Zugang zu den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF-BAMF-Programms, sofern sie arbeitssuchend gemeldet sind. Die Kurse sind für die Teilnehmenden kostenlos. In diesen Kursen erfolgt neben der Vermittlung der deutschen Sprache in beruflichen Kontexten eine Orientierung in Richtung Arbeitsmarkt. Teilnehmende werden bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützt. Im Rahmen eines vierwöchigen Praktikums erhalten sie einen Einblick in den Arbeitsalltag. c. Welche zielgruppenorientierten Angebote wenden sich speziell an Roma? Können deren Kapazitäten (z.B. Gesundheitsversorgung, Angebote des Fördervereins Roma e.V.) bei Bedarf erhöht werden? In Frankfurt lebende Roma finden Beratung und Unterstützung über den Förderverein Roma e. V. Für Erwachsene werden im Rahmen einer offenen Sprechstunde Sozialberatung, Erwachsenenbildungsprojekte und im Rahmen eines Kleinprojekts Vermittlung, Begleitung und Übersetzung angeboten. Für Jugendliche besteht ein Berufsbildungsprojekt, das neben der beruflichen Orientierung den Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglicht. In der Kindertagesstätte "Schaworalle" werden etwa 70 Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren von 8:00 bis 17:45 Uhr betreut; angeschlossen ist eine Krabbelgruppe für Kinder unter drei Jahren. Darüber hinaus werden durch den Förderverein Roma e. V. Hilfen zur Erziehung, wie die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft, angeboten. Diese erzieherischen Leistungen stehen Familien offen, wenn sie gem. § 6 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen eines rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland erfüllen. Die vorhandenen Kapazitäten können dann durch den Träger auch ausgeweitet werden. Das Jobcenter Frankfurt am Main bietet für unter 25-jährige leistungsberechtigte Roma eine zielgruppenorientierte Maßnahme zur Aktivierung an. Träger der Maßnahme ist der Förderverein Roma e. V. Die durch EU-Mittel kofinanzierte Maßnahme beinhaltet für die jungen Teilnehmenden die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben und Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen (z. B. Hauswirtschaft, Innenausbau, Dolmetscher/Mediation, Schneiderei, Friseur, Kfz-Bereich, Erzieher/in, Verkauf, Einzelhandel, Bedienung, Hotelbereich und Gärtnerei) zu absolvieren. Sie werden sozialpädagogisch betreut. Die aktuell laufende Maßnahme kann bis zu 15 Personen aufnehmen und ist bis 31.12.2014 bewilligt. Für über 25-jährige leistungsberechtigte Roma bietet das Jobcenter Frankfurt am Main eine Maßnahme zur Aktivierung an. Die Maßnahme bietet Plätze für 15 Teilnehmende und ist bewilligt bis zum 14.04.
- Es ist seitens des Fördervereins beabsichtigt, das Vorhaben durch eine ESF-Kofinanzierung ebenfalls als EU-Projekt weiterzuführen. In der Maßnahme erfahren die Teilnehmenden berufliche Orientierung, sie erhalten die Gelegenheit, Praktika zu absolvieren und Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Die Fluktuation in beiden Maßnahmen ist hoch, eine Erhöhung der Anzahl der Plätze von 15 auf 18 ist derzeit im Gespräch. Im Gesundheitsamt sind seit Jahren folgende zielgruppenspezifischen Angebote für Roma etabliert: - Roma-Sprechstunde für Erwachsene (Dr. Illes), - Roma-Sprechstunde für Kinder, - Humanitäre Sprechstunde. Die Finanzierung der Medikamente und des medizinischen Sachbedarfs wird aus dem Etat des Sozialdezernats ermöglicht. Diese Mittel werden auch im nächsten Haushalt zur Verfügung stehen. d. Plant der Magistrat weitere Angebote und wenn ja, welche? Der Magistrat plant derzeit keine weitergehenden Angebote. Die Angebote des Gesundheitsamtes decken den Bedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2013AA 414Zuwanderung aus Südosteuropa - Situation in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · SPD
- 16. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 180Zuwanderung aus Südosteuropa - Situation in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)