Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 179
Betreff: Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2489 - NR 502/18 CDU/SPD/GRÜNE - In dem gemeinsamen Antrag wird die weitergehende Abwasserreinigung im Hinblick auf die Entfernung von Medikamentenrückständen behandelt. Bei der allgemeinen umweltpolitischen Diskussion wird darüber hinaus über eine weitere Reduzierung von Pflanzennährstoffen, die Entfernung von Mikroplastik und auch eine Entkeimung des Abwassers diskutiert. Das Land Hessen hat mit dem Maßnahmenprogramm 2015 - 2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes bisher als wesentliches Ziel die Reduzierung von Phosphoremissionen und die Festschreibung von deutlich niedrigeren Einleitungsbegrenzungen als bisher vorgesehen. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde für die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen fordert deshalb Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele für die Abwasserreinigungsanlagen in Sindlingen und Niederrad/Griesheim. Für die Abwasserreinigungsanlage Sindlingen wird die Forderung voraussichtlich weitgehend erfüllbar sein. Für die Abwasserreinigungsanlage Niederrad/Griesheim ist dies derzeit nicht möglich. Hier wird ein Ausbau der Anlage notwendig werden. Bei einem solchen Ausbau mit einer "vierten Reinigungsstufe" müssen dann aber auch die Entfernung von Spurenstoffen, insbesondere Arzneimittelrückständen, ggf. die Entfernung von Mikroplastik oder auch eine Entkeimung berücksichtigt werden. Zu diesem komplexen Thema werden derzeit intensive Gespräche mit der Aufsichtsbehörde und demnächst auch dem Hessischen Umweltministerium geführt. Zur Entfernung von Spurenstoffen, insbesondere Arzneimittelrückstände, existieren verschiedene Verfahren und Möglichkeiten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, die noch nicht die Sicherheit des üblichen Stands der Technik widerspiegeln. Bisheriges Fazit ist, dass es bis dato noch kein Verfahren gibt, das alle Spurenstoffe im gewünschten Rahmen (ca. >80 - 90%) entfernen kann. Dies zeigen auch die Betriebsergebnisse der "vierten Reinigungsstufen" in der Schweiz, deren Bewertung mit der sogenannten "Schweizer Stoffliste" erfolgt. Pilotprojekte, wie sie momentan durch die Hessische Landesregierung gefördert werden, beziehen sich auf "empfindliche" Einleitgebiete wie das Hessische Ried, das zur Trinkwassergewinnung aus Grundwasser dient. Die beiden Abwasserreinigungsanlagen Niederrad/Griesheim und Sindlingen leiten in den Main, einem nicht "empfindlichen" Gewässer im Sinne der Trinkwassergewinnung. Für Erweiterungen um eine "vierte Reinigungsstufe" auf Abwasserreinigungsanlagen sind eindeutige und langfristig gültige Vorgaben von Seiten der Wasserbehörde notwendig, da deren Umsetzung für die Abwasserreinigungsanlage Niederrad umfangreiche Planungen und Investitionen in voraussichtlich hohem zweistelligen Millionenbereich erfordern. Allein die Planung und Genehmigung einer "vierten Reinigungsstufe" nimmt ca. 5-6 Jahre in Anspruch, wenn das Verfahren feststeht. Deshalb ist eine Inanspruchnahme der zurückgestellten Fördermittel der Stadt Mörfelden-Walldorf, wie im Antrag aufgeführt, kurzfristig nicht realistisch. Für die Planungssicherheit solcher kostenintensiven Erweiterungen sind die eindeutigen Zielvorgaben der Behörden, z.B. in Form von Überwachungswerten oder Abbauraten wichtig, um Planungssicherheit zu erhalten und eine Nachhaltigkeit der Investition sicherzustellen. Die Zieldefinition muss gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde erfolgen, da für die momentanen Anlagentechniken noch keine Sicherheiten und Gewährleistungen wie bei den bekannten, alt bewährten Abwasserbehandlungsmethoden zur Elimination der Nährstoffe der vergangenen Jahrzehnte vorliegen. Die Finanzierung durch den Gebührenzahler ist auch nur dann möglich, wenn gesetzliche Grundlagen für die Maßnahme vorliegen. Vonseiten der Landesregierung wird in der Regierungserklärung der Umweltministerin Hinz vom 20.03.2018 auf die Vorreiterrolle Hessens eingegangen, als erstes Bundesland die Empfehlung des Bundes umzusetzen. Neben der Elimination der Spurenstoffe an der Quelle wird das Förderprogramm zur Reduzierung der Spurenstoffe in Kläranlagenausläufen im Hessischen Ried verwendet. Je nach Abwasserzusammensetzung werden unterschiedliche Verfahren gefördert, z.B. für die Kläranlage (32.000 EW-Anlage) des Abwasserverbands Bickenbach-Seeheim-Jugenheim ist ein kontinuierlich durchflossener Filter mit Aktivkohle und Vorozonierung ausgeschrieben. Die Fördermittelhöhe ist auf 55% der Investitionen begrenzt. Aufgrund der hohen notwendigen Investitionssumme würde voraussichtlich die volle Ausschöpfung des Prozentsatzes für die Stadtentwässerung nicht bewilligt werden. Das bedeutet, dass die restlichen Kosten durch die Gebührenzahler zu finanzieren wären. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zusätzliche finanzielle Belastung der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler aufgrund der derzeit noch nicht bestimmten verfahrenstechnischen Lösung weder hinsichtlich des Investitionsvolumens noch hinsichtlich der zu erwartenden Betriebskosten seriös abzuschätzen ist. Der Magistrat behält die aktuellen Entwicklungen der Verfahren und die politischen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung und des Umweltbundesamtes im Blick. Vorausschauende Bestandsaufnahmen der Abwasserzusammensetzung und mögliche Vorgehensweisen der Elimination werden zurzeit wissenschaftlich mit renommierten Hochschulen, wie z. B. TU Darmstadt und Universität Kaiserslautern, begleitet. Anhand der gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse aus den geförderten Kläranlagen im Hessischen Ried und anderen, bundesweit vertretenen Anlagenprojekten wird die Stadtentwässerung zusammen mit den Behörden die "vierte Reinigungsstufe" für Frankfurt am Main zielgerichtet entwickeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018NRNR 502Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung NiederradSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 15. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 179Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung NiederradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)