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Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Stadt Frankfurt und ihr Eigenbetrieb Stadtentwässerung beim Land Hessen als Teilnehmerin des Pilotprojekts zur Installation einer Vierten Reinigungsstufe bewerben sollte. Dabei sind auch die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu ermitteln. Begründung: Überdüngung, Pestizide und organische Mikroverunreinigungen bedrohen das ökologische Gleichgewicht unserer Gewässer und somit die Qualität unseres Grundwassers. Zudem gelangen in Deutschland jedes Jahr mehrere Hundert Tonnen Arzneimittel ins Abwasser. So werden jährlich zum Beispiel rund 90 Tonnen des Schmerzmittels Diclofenac verbraucht. 70 Prozent des Wirkstoffes verlassen den Körper wieder auf natürlichem Wege und werden auf diese Weise ins Abwasser eingeleitet. Etwa 63 Tonnen Diclofenac gelangen so über den Urin in den Wasserkreislauf. Zudem werden Reste von Tabletten, Kapseln, Säften und Tropfen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals achtlos in Toilette oder Ausguss gekippt, anstatt sie im Restmüll zu entsorgen Ein Teil der Rückstände erreicht somit trotz Klärverfahren das Grundwasser und auch in unserem Trinkwasser lassen sich Medikamentenrückstände nachweisen. Trinkwasser unterliegt keinen Grenzwerten für Arzneimittelwirkstoffe und Hormone. Es existieren lediglich Orientierungs- und Leitwerte. Trinkt ein Mensch sein Leben lang durchschnittlich zwei Liter Wasser täglich, verbraucht er in 80 Jahren über 50.000 Liter Wasser. Wie viele Medikamentenrückstände er dabei aufnimmt, lässt sich schwer berechnen. Und obwohl die Rückstände in den bisher gefundenen Konzentrationen für den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht unmittelbar gefährlich sind, bedeutet die Medikamen-tenbelastung für die Tier- und Pflanzenwelt sehr wohl eine Bedrohung. So haben selbst geringste Wirkstoffkonzentrationen Auswirkungen auf manche Wasserlebewesen. Bei Fischen etwa, die an Kläranlagen-Ausgängen leben, wurden nach Östrogenaufnahme (Ethinylestradiol aus der Antibabypille) Geschlechts-umwandlungen beobachtet. (https://www.gesundheit.de/medizin/gesundheit-und-umw elt/umweltmedizin/trinkwasserbelastung-durch-medikamente-nichts-geht-verloren) Laut Hermann Dieter, dem ehemaligen Leiter des Fachgebietes "Toxikologie des Trink- und Badebeckenwassers" im Umweltbundesamt, seien die nachgewiesenen Mittel im Trinkwasser zwar zwischen 100 und eine Million Mal niedriger als eine verschriebene Tagesdosis. Dies bedeute aber nicht, dass sie unbedenklich seien. Er betont, dass eine Quantifizierung des Risikos auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage noch nicht möglich sei, und er Forschungsbedarf sähe. Vor allem die Wirkungen, die sich ergeben können, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen viele Jahre lang mehrere Wirkstoffe gleichzeitig in geringen Konzentrationen über das Trinkwasser zu sich nähmen, seien noch unklar. Zudem könnten mit der alternden Gesellschaft neben den Krankenhäusern zunehmend auch Senioren- und Pflegeheime als mögliche Großeinleiter von Arzneimittelresten zum Problem werden. Frankfurt verfügt über eine maximale Dichte von Krankenhäusern und Fachärztinnen und Fachärzten pro Kopf der Bevölkerung. Fakt ist, dass die herkömmlichen Kläranlagen die Arzneimittelrückstände nicht ausreichend filtern und reinigen können. Sowohl die Schweiz als auch Baden-Württemberg haben sich daher in der Vergangenheit dieses Themas vorbildlich und ernsthaft angenommen und bereits eine Vielzahl moderner Reinigungsstufen gebaut und bauen weitere. Diese sogenannten Vierten Reinigungsstufen entfernen durch Aktivkohlefiltration mit vorgeschalteter Ozonierungsanlage Spuren von Hormonen, Arzneimitteln, Pestiziden und anderen Chemikalien. Doch auch in Hessen tut sich endlich etwas. So werden seitens der Hessischen Landesregierung bereits seit 2013 "Maßnahmen im Bereich der Einleitungen aus öffentlichen Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen)" gefördert. Nach dem derzeit maßgebenden Finanzierungskonzept können hierbei auch "Maßnahmen zur Erforschung und Erprobung sowie zum Einsatz innovativer Reinigungsverfahren mit dem Ziel der Elimination von gefährlichen Stoffen und Mikroschadstoffen" mitfinanziert werden. Der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim-Jugenheim (geschätzte Investitions-mittel 4,97 Millionen Euro), die Gemeinde Büttelborn (5,2 Millionen Euro), und die Stadt Mörfelden-Walldorf (4,8 Millionen Euro) haben daraufhin schon zum

  1. Oktober 2016 Fördermittel für die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe beantragt. Für die als Pilotprojekt betriebenen zukünftigen Anlagen in Bickenbach und Büttelborn wurde jeweils ein Fördersatz von 55 Prozent festgelegt. Bickenbach erhielt am
  2. August 2017 bereits den Förderbescheid in Höhe von 2,74 Millionen Euro. Eine Entscheidung zur Kläranlage in Mörfelden wurde zurückgestellt, da dort die Mittel erst in 2019/ 2020 benötigt werden. Aus diesen nicht abgerufenen Geldern könnte Frankfurt nun profitieren und sich als erste hessische Großstadt mit einer modernen "Vierten Reinigungsstufe" präsentieren. Auch wenn das Frankfurter Trinkwasser nach den jetzt gültigen Kriterien von sehr guter Qualität ist und keinen Vergleich scheuen muss, so ist heute im Hinblick auf die oben geschilderten Entwicklungen der richtige Zeitpunkt, um für sauberes und qualitätsvolles Wasser als elementare Daseinsvorsorge auch in der Zukunft die Weichen zu stellen. Auch gegenüber den zahlreichen Einwänden gegen die Vierte Reinigungsstufe, zieht das Bundesumweltministerium in seinem Positionspapier aus dem März 2015 folgendes Fazit: "Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden".

Inhalt

Antrag vom 01.02.2018, NR 502

Betreff: Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Stadt Frankfurt und ihr Eigenbetrieb Stadtentwässerung beim Land Hessen als Teilnehmerin des Pilotprojekts zur Installation einer Vierten Reinigungsstufe bewerben sollte. Dabei sind auch die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu ermitteln.

Begründung: Überdüngung, Pestizide und organische Mikroverunreinigungen bedrohen das ökologische Gleichgewicht unserer Gewässer und somit die Qualität unseres Grundwassers. Zudem gelangen in Deutschland jedes Jahr mehrere Hundert Tonnen Arzneimittel ins Abwasser. So werden jährlich zum Beispiel rund 90 Tonnen des Schmerzmittels Diclofenac verbraucht. 70 Prozent des Wirkstoffes verlassen den Körper wieder auf natürlichem Wege und werden auf diese Weise ins Abwasser eingeleitet. Etwa 63 Tonnen Diclofenac gelangen so über den Urin in den Wasserkreislauf. Zudem werden Reste von Tabletten, Kapseln, Säften und Tropfen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals achtlos in Toilette oder Ausguss gekippt, anstatt sie im Restmüll zu entsorgen Ein Teil der Rückstände erreicht somit trotz Klärverfahren das Grundwasser und auch in unserem Trinkwasser lassen sich Medikamentenrückstände nachweisen. Trinkwasser unterliegt keinen Grenzwerten für Arzneimittelwirkstoffe und Hormone. Es existieren lediglich Orientierungs- und Leitwerte. Trinkt ein Mensch sein Leben lang durchschnittlich zwei Liter Wasser täglich, verbraucht er in 80 Jahren über 50.000 Liter Wasser. Wie viele Medikamentenrückstände er dabei aufnimmt, lässt sich schwer berechnen. Und obwohl die Rückstände in den bisher gefundenen Konzentrationen für den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht unmittelbar gefährlich sind, bedeutet die Medikamen-tenbelastung für die Tier- und Pflanzenwelt sehr wohl eine Bedrohung. So haben selbst geringste Wirkstoffkonzentrationen Auswirkungen auf manche Wasserlebewesen. Bei Fischen etwa, die an Kläranlagen-Ausgängen leben, wurden nach Östrogenaufnahme (Ethinylestradiol aus der Antibabypille) Geschlechts-umwandlungen beobachtet. (https://www.gesundheit.de/medizin/gesundheit-und-umw elt/umweltmedizin/trinkwasserbelastung-durch-medikamente-nichts-geht-verloren) Laut Hermann Dieter, dem ehemaligen Leiter des Fachgebietes "Toxikologie des Trink- und Badebeckenwassers" im Umweltbundesamt, seien die nachgewiesenen Mittel im Trinkwasser zwar zwischen 100 und eine Million Mal niedriger als eine verschriebene Tagesdosis. Dies bedeute aber nicht, dass sie unbedenklich seien. Er betont, dass eine Quantifizierung des Risikos auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage noch nicht möglich sei, und er Forschungsbedarf sähe. Vor allem die Wirkungen, die sich ergeben können, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen viele Jahre lang mehrere Wirkstoffe gleichzeitig in geringen Konzentrationen über das Trinkwasser zu sich nähmen, seien noch unklar. Zudem könnten mit der alternden Gesellschaft neben den Krankenhäusern zunehmend auch Senioren- und Pflegeheime als mögliche Großeinleiter von Arzneimittelresten zum Problem werden. Frankfurt verfügt über eine maximale Dichte von Krankenhäusern und Fachärztinnen und Fachärzten pro Kopf der Bevölkerung. Fakt ist, dass die herkömmlichen Kläranlagen die Arzneimittelrückstände nicht ausreichend filtern und reinigen können. Sowohl die Schweiz als auch Baden-Württemberg haben sich daher in der Vergangenheit dieses Themas vorbildlich und ernsthaft angenommen und bereits eine Vielzahl moderner Reinigungsstufen gebaut und bauen weitere. Diese sogenannten Vierten Reinigungsstufen entfernen durch Aktivkohlefiltration mit vorgeschalteter Ozonierungsanlage Spuren von Hormonen, Arzneimitteln, Pestiziden und anderen Chemikalien. Doch auch in Hessen tut sich endlich etwas. So werden seitens der Hessischen Landesregierung bereits seit 2013 "Maßnahmen im Bereich der Einleitungen aus öffentlichen Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen)" gefördert. Nach dem derzeit maßgebenden Finanzierungskonzept können hierbei auch "Maßnahmen zur Erforschung und Erprobung sowie zum Einsatz innovativer Reinigungsverfahren mit dem Ziel der Elimination von gefährlichen Stoffen und Mikroschadstoffen" mitfinanziert werden. Der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim-Jugenheim (geschätzte Investitions-mittel 4,97 Millionen Euro), die Gemeinde Büttelborn (5,2 Millionen Euro), und die Stadt Mörfelden-Walldorf (4,8 Millionen Euro) haben daraufhin schon zum

  1. Oktober 2016 Fördermittel für die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe beantragt. Für die als Pilotprojekt betriebenen zukünftigen Anlagen in Bickenbach und Büttelborn wurde jeweils ein Fördersatz von 55 Prozent festgelegt. Bickenbach erhielt am
  2. August 2017 bereits den Förderbescheid in Höhe von 2,74 Millionen Euro. Eine Entscheidung zur Kläranlage in Mörfelden wurde zurückgestellt, da dort die Mittel erst in 2019/ 2020 benötigt werden. Aus diesen nicht abgerufenen Geldern könnte Frankfurt nun profitieren und sich als erste hessische Großstadt mit einer modernen "Vierten Reinigungsstufe" präsentieren. Auch wenn das Frankfurter Trinkwasser nach den jetzt gültigen Kriterien von sehr guter Qualität ist und keinen Vergleich scheuen muss, so ist heute im Hinblick auf die oben geschilderten Entwicklungen der richtige Zeitpunkt, um für sauberes und qualitätsvolles Wasser als elementare Daseinsvorsorge auch in der Zukunft die Weichen zu stellen. Auch gegenüber den zahlreichen Einwänden gegen die Vierte Reinigungsstufe, zieht das Bundesumweltministerium in seinem Positionspapier aus dem März 2015 folgendes Fazit: "Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2018Sie sind hier
    NRNR 502Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung Niederrad
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 179Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserreinigung NiederradMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 19 · 08.03.2018
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 22.03.2018
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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