Wie kann die Stadt kurzfristig die Raumnot in Schulen lindern?
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der kurzfristigen Linderung der Raumnot in Schulen in Frankfurt am Main. Es werden verschiedene Maßnahmen und Strategien vorgestellt, um die Raumsituation zu verbessern, insbesondere durch die Umnutzung leerstehender Bürogebäude und die Anmietung geeigneter Flächen. Ziel ist es, den Bedarf an Schulräumen zeitnah zu decken.
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Seehofstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Fußgängerampel an der Ecke Gerbermühlstraße, Seehofstraße und Siemensstraße zeitnah wieder in Betrieb nehmen07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Seehofstraße: Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Es wird eine Erhebung nach Schulformen über den Raumbestand durchgeführt. Hier gilt es einen Überblick zu erhalten, um die pädagogischen Qualitäten dennoch gut abbilden zu können und notwendige Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Die Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt aktuell mit den Liegenschaften am Ben-Gurion-Ring 158-164, dem Ben-Gurion-Ring 172-174 sowie in der Seehofstraße 48/Gerbermühlstraße über drei große leerstehende Bürogebäude. Diese Liegenschaften sind mittelfristig für einen Umbau zu Schulen vorgesehen. Die Anforderungen durch eine schulische Nutzung, insbesondere im Bereich Erschließung (Anzahl der Treppenanlagen), Freiflächen für den Schulhof, Sportflächen, Mensa/Aula, Brandschutz sowie Be- und Entlüftung unterscheiden sich jedoch erheblich von denen einer Büronutzung, sodass eine Umnutzung baulich sehr aufwendig ist. Die Umnutzung wird daher bei den Liegenschaften im Ben-Gurion-Ring noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass eine Zwischennutzung grundsätzlich denkbar ist. Darüber hinaus werden der Stadt von Maklerhäusern regelmäßig freie Bürogebäude zur Anmietung in der Stadt angeboten. Die Maklerhäuser stellen auf Anfrage auch aktuelle Übersichten zu freien Bürogebäuden zur Verfügung. Aus diesem Grund hält der Magistrat aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen keine eigene Übersicht zum Frankfurter Büromarkt vor. Noch weniger zielführend wäre eine Übersicht der insgesamt stadtweit zu vermietenden Bürogebäude, da diese für eine Schulnutzung meist aktuell nicht zur Verfügung stehen. Deuten sich Vakanzen in Bürogebäuden an, werden diese regelmäßig frühzeitig angeboten und mit dem gemeldeten Bedarf abgeglichen. Im Übrigen hält, erwirbt oder verhandelt die Stadt Frankfurt am Main den Erwerb von Gewerbeflächen, die sich zur schulischen Nutzung eignen wie beispielsweise Flächen in der Talstraße (Kalbach), das ehemalige Fiat-Areal an der Mainzer Landstraße, das Flint-Areal in Rödelheim, Flächen für eine Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Gelände, das Teves-Areal und weitere. Diese stellen neben den Ausweisungen von Gemeinbedarfsflächen in Bebauungsplänen derzeit die größten Potenziale für die Schulentwicklung dar. Sofern konkrete Bedarfe gemeldet sind und Budgets für die Anmietung von Räumen zur Verfügung stehen, geht die Stadt am Markt auf Anbieter zu und kann in der Regel die Bedarfe durch Anmietung geeigneter Büroflächen decken. Hier ist nach der Ursache zu unterscheiden. Auslagerungen im Zuge von Baumaßnahmen obliegen dem Amt für Bau und Immobilien, alle Mehrbedarfe, egal welcher Ursache, werden vom Stadtschulamt ermittelt. Die Ermittlung beinhaltet den Umfang und die Zeit und wird entsprechend beim Amt für Bau und Immobilien beauftragt. Unter Berücksichtigung des Zieltermins, der zur Verfügung stehenden Mittel und der baulichen Situation wird hier die Art der Umsetzung festgelegt. Diese Vorgehensweise findet auch bei kurzfristig an das Amt für Bau und Immobilien gemeldeten Bedarfen statt. Insbesondere in diesen Fällen werden aufgrund der Dringlichkeit neben beispielsweise der Stellung von Containern, Möglichkeiten der Nutzung bestehender Objekte geprüft. Zusätzlich zur Betrachtung von stadteigenen Gebäuden werden hierzu regelmäßig Maklerbüros beauftragt. Eine wirklich kurzfristige bauliche Umsetzung ist aufgrund der Finanzierungsregelungen im investiven Bereich, der notwendigen Planungen und Umsetzungsabläufe nicht möglich. Im Stadtschulamt findet keine Raumsuche statt. Dies ist eine Aufgabenstellung des Amts für Bau und Immobilien. Potenzialflächen an Schulen durch Nachverdichtung werden sukzessive geprüft und dargelegt. Seit Oktober 2021 wird im Amt für Bau und Immobilien ein Containermanagement aufgebaut, das als zentrale Anlaufstelle alle Bestände von Modulanlagen inklusive der Genehmigungs- und Bedarfsdauer betreut. Dies beinhaltet eine zentrale Erfassung der Modulanlagen in einer Bestandsliste, die Koordination des Bedarfs und der Standorte sowie eine Kontrolle der Anlagen hinsichtlich Zustand und Genehmigung. Sind Anlagen im Eigentum nicht mehr in Nutzung oder wird das Freiwerden der Anlagen absehbar, wird dies durch die zuständigen Objektverantwortlichen an das Containermanagement gemeldet. Es folgt eine Bedarfsabfrage bei allen Objektverantwortlichen und bei positiver Rückmeldung wird die Umsetzung an einen anderen Standort unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit geprüft. Gleichermaßen können unabhängig von Freimeldungen Bedarfe an Modulanlagen zum Beispiel für anstehende Baumaßnahmen ans Containermanagement erfolgen. Diese werden dort geprüft und es erfolgt eine Beratung hinsichtlich potenzieller Weiterverwendung bestehender Anlagen oder Erwerb/Anmietung einer neuen Modulanlage. Eine vorausschauende Koordination von Nachfrage und Angebot ist von hoher Wichtigkeit. Gerade die Anschlussverwendung von nicht mehr benötigten Anlagen oder die Koordination von Abläufen (Start einer Baumaßnahme wird auf den Termin von freiwerdenden Containeranlagen an anderen Standorten abgestimmt) sollen eine möglichst gute Auslastung der vorhandenen Anlagen gewährleisten beziehungsweise die Beschaffung von neuen Anlagen durch die zuständigen Stellen nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränken. Falls Anlagen im Eigentum nicht mehr benötigt werden, wird eine Veräußerung ebenfalls in Betracht gezogen. Grundsätzlich erfolgt immer eine Einzelfallbetrachtung. Die rechtlichen Grundlagen des § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Schüler:innenbeförderung werden im Hinblick auf die zurückzulegenden Schulwege und gegebenenfalls anfallenden Kosten für den ÖPNV angewandt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2022AA 84Wie kann die Stadt kurzfristig die Raumnot in Schulen lindern?STVV-Anfrage · CDU
- 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 177Wie kann die Stadt kurzfristig die Raumnot in Schulen lindern?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)