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Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.05.2014, B 174

Betreff: Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55 Vorgang: A 502/14 RÖMER Zu den Fragen 1 und 2: Am 15.03.2013 wurde für den "Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses mit 29 Wohneinheiten in 3 Baukörpern und großflächigem Einzelhandel sowie eines teilöffentlichen Parkhauses mit 203 Stellplätzen" auf dem Gesamtgrundstück eine Baugenehmigung erteilt, für die derzeit noch kein Baubeginn gemeldet ist (Stand: 02.05.2014). Die Genehmigung ist noch rechtsgültig bis zum 15.03.2016. Zu Frage 3: Zivilrechtliche Beweissicherungsverfahren gehören nicht zum Aufgabengebiet des Magistrats. Der Magistrat hat daher keine Kenntnis, ob solche Verfahren durchgeführt wurden. Zu Frage 4: Zu dem Areal sind folgende Bauanträge verzeichnet: Am 15.02.1991 wurde der Abbruch eines Wohnhauses für die Berger Straße 224 genehmigt. Am 29.01.2010 wurde für die Ringelstraße 55 die temporäre "Aufstellung einer Containeranlage für den Kinderhort während der Sanierungsarbeiten am Stammgebäude" für zwei Jahre genehmigt. Die Nutzung wurde zum 01.02.2012 beendet. Am 27.02.2007 wurde ein Bauantrag für den "Neubau Wohngebäude, Parkhaus und Markthalle - Berger Str./Ringelstr." versagt. Gründe für die Versagung waren die fehlenden öffentlich-rechtlichen Sicherungen für den öffentlichen Durchgang über das Grundstück und für die Vereinigung der verschiedenen Flurstücke. Zu Frage 5: Für die ehemals städtischen Grundstücke Flur 451, Nrn. 50/4 und 50/6 sowie 61/2 an der Ringelstraße 55 besteht eine Bauverpflichtung für ein Parkhaus, die spätestens am 01.01.2016 erfüllt sein muss. Die Verletzung dieser Vertragspflicht ist durch ein Rückübertragungsrecht der Stadt bewehrt. Zu Frage 6 und 7: Am 23.09.2011 wurde der Abriss des "Klabunt" mit Nebengebäuden genehmigt. Der Beginn des Abbruchs wurde am 15.11.2013 gemeldet. Zu Frage 8: Die vorhandene Betonplatte wird im Rahmen der Baufeldfreimachung durch den Bauherrn beseitigt. Zu Frage 9: Dem Magistrat ist kein unterirdischer Tank am Standort bekannt. Zu Frage 10: Auf dem Areal Ringelstr. 51 wurde ein oberirdischer Tankbehälter angezeigt. Dieser war jedoch nicht prüfpflichtig. Da die oberirdischen Aufbauten in diesem Bereich nicht mehr vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass der ehemalige Tank ebenfalls stillgelegt wurde. Zu Frage 11: Detaillierte und flächendeckende Erkenntnisse über die Qualität des Untergrundes in dem Areal liegen dem Magistrat nicht vor. Die Bauherrschaft sowie die anderen am Bau Beteiligten sind dafür verantwortlich, dass der Standort keine schädliche Bodenveränderung aufweist, keinem Altlastenverdacht unterliegt oder festgestellte Altlast ist, welche die vorgesehene Nutzung ausschließt oder eine Sanierung erschweren könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2014AA 502Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/ Ringelstraße 51-55STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 16. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 174Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 02.06.2014
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 174 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 32 · 15.07.2014
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 174 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 174 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

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