Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/ Ringelstraße 51-55
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- Ortstermin Mainkurstraße/Ringelstraße01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anfrage vom 17.02.2014, A 502
Betreff: Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/ Ringelstraße 51-55 Die "Frankfurter Trambahn-Gesellschaft" errichtete hier im Jahr 1879 eine "Wagenremise" für Pferde und Wagenpark, dessen bauliche Ruine noch heute zu bewundern ist. Im "Dreikaiserjahr" 1888 wurde hier ein Steinmetzbetrieb zwischen allerlei zusammengewürfelten Wohnhäusern gegründet. Die Luftangriffe des Jahres 1944 zerstörten einen Teil der Gebäude und in den Nachkriegsjahren entstand hier ein städtebaulich wenig ästhetischer Wildwuchs beziehungsweise Gewerbe- und Wohnungsmix. Dazu gehörten Autoreparaturbetriebe mit Tanksäulen, handwerklich genutzte Gebäudeteile, diverse gewerbliche Lagerräumlichkeiten, eine Bastlerzentrale, Einzel-handelsgeschäfte, Verkaufsstände etc. Als im Zuge der Hessischen Gebietsreform im Jahre 1972 Ortsbeiräte installiert wurden, befasste sich unmittelbar nach Gründung der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) wiederholt bis zum heutigen Tage mit dem Areal. Seitdem sind vier Jahrzehnte nahezu untätig verstrichen. Nachfolgend auszugsweise eine chronologische Abfolge von kommunalpolitischen Initiativen: 1995 beschwert sich der Ortsbeirat über Abfall, Sperrmüll und das verstärkte Auftreten von Ratten (OM 919 vom 07.11.1995). 1998 wird "die Errichtung einer Markthalle mit Parkhaus" sowie einer "Kindertagesstätte" diskutiert (OM 504 vom 28.04.1998). Zur Jahrtausendwende 2000 will der Ortsbeirat wieder einmal vom Magistrat wissen wie es mit der Bebauung aussieht (OF 492/4 vom 10.07.2000), doch das Auskunftsersuchen ist höchst unergiebig. Am 16.04.2002 (OM 1094) bemängelt der Ortsbeirat "die baufälligen Mauerreste des ehemaligen Wohnhauses Berger Straße 224" und fordert das die "auf Kosten des Eigentümers - aus Sicherheitsgründen schnellstens entfernen zu lassen ... bevor Menschen zu Schaden gekommen sind". Am 24.04.002 hatten "sachkundige und bewährte Mitarbeiter der Bauaufsicht" eine Überprüfung vorgenommen und "keine unmittelbare Einsturzgefahr festgestellt", so Baudezernent Edwin Schwarz (Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2002). Doch ein paar Tage später stürzte die Hausfassade ein und verletzte eine Frau und zwei kleine Kinder. Am 11.11.2003 fordert der Ortsbeirat das Gelände mit einem Bauzaun abzusichern und "alle auf dem Gelände vorhandenen Häuser auf ihren baulichen Zustand zu überprüfen (OF 468/4). In der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2007 fragt der Stadtverordnete Bernhard Ochs sichtlich genervt Baudezernent Schwarz ob man dem "Bauverweigerungsherr" die "silberne Zitrone der Bauverwaltung überreichen könnte". Worauf er die Antwort bekommt: "es bewegt sich etwas an dieser Stelle, und wir haben einen rechtsgültigen Bebauungsplan...". 2009 unternimmt wieder einmal der Ortsbeirat einen Vorstoß und fordert zumindest das Haus Berger Straße 228 unter Denkmalschutz zu stellen, denn "das Gebäude ist typisch für den altstädtischen Kern von Bornheim und trägt zur besonderen Atmosphäre der Berger Straße bei" (OF 524/4 vom 07.06.2009). Der Wunsch die Kultkneipe "Klabunt" mit Hilfe des Denkmalschutzes wieder einmal vor dem Baggerzahn zu retten scheitert. Zwischenzeitlich macht Heinrich Gaumer, der Inhaber des traurig anmutenden Areals im Herzen Bornheims, wiederholt Negativschlagzeilen. Jüngst durch einen Brand am 10.01.2014 in der Leipziger Straße 38, einer seiner zahlreichen Immobilien. Der zuständige Ortsbeirat 2 spricht von "menschenunwürdiger Überbelegung und Ausnutzung der Notsituation der Bewohner" (OF 441/2 vom 18.01.2014. Trauriges Fazit Auf der Homepage des "Deutschen Architektur-Forums" wird dies wie folgt beschrieben: "Das weitläufige Areal Berger Straße 224-228 und Ringelstraße 51-53 gehört Heinrich Gaumer. Wie andere seiner Liegenschaften hat es eine jahrzehntelange unrühmliche Vorgeschichte". Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Gibt es derzeit einen rechtsgültigen Bauantrag beziehungsweise Bauschein für das Areal Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55?
- Wenn ja, welches Datum trägt er, was ist baulich vorgesehen (Projektbeschreibung) und wann ist Baubeginn?
- Gab es bereits ein Beweissicherungsverfahren der Nachbarhäuser, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
- Wie viele Bauanträge gab es (schätzungsweise) in den letzten 30 Jahren beziehungsweise wie viele Bauanträge wurden behördlicherseits zurückgewiesen und aus welchen Gründen?
- Wurde in den letzten Jahrzehnten seitens der Stadt Frankfurt an die rechtliche Möglichkeit einer Bauerzwingung oder einer Rückübertragung gedacht um Bewegung in den unsäglichen städtebaulichen Stillstand zu bringen?
- Gibt es derzeit eine rechtsgültige Abrissgenehmigung?
- Wenn ja, für welche Gebäude und für wann ist der Abriss terminiert?
- Was ist mit der Betonplatte auf der der "ContainerHort" (Zugang Ringelstraße) stand?
- Auf dem Areal war in der Vergangenheit ein Kfz-Betrieb (Zugang Berger Straße) mit einem im Erdboden eingelassenen Treibstofftank. Wurde dieser Tank fachgerecht entsorgt oder ist er noch vorhanden?
- In Kellern der Gebäude auf dem Areal sollen sich Öltanks befunden haben, wenn ja, wurden sie fachgerecht entsorgt?
- Ist der Boden auf dem Areal kontaminiert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2014Sie sind hierAA 502Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/ Ringelstraße 51-55STVV-Anfrage · RÖMER
- 16. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 174Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate