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Nutzung der Steubing-Halle für das Museum der Weltkulturen als Ausstellungsmöglichkeit auf dem Kulturcampus prüfen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.04.2013, B 173

Betreff: Nutzung der Steubing-Halle für das Museum der Weltkulturen als Ausstellungsmöglichkeit auf dem Kulturcampus prüfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2493 - NR 438 CDU und GRÜNE -

  1. Standortuntersuchung Die Standortuntersuchungen zur Aufstellung der Wolfgang-Steubing-Halle für eine temporäre Nutzung durch das Museum der Weltkulturen umfassen neben dem Kulturcampus auch folgende weitere Grundstücke: I.I Metzlerpark (vorm. Museumspark): Verschiedene Standorte in direkter Nachbarschaft zu den Villen des Museums der Weltkulturen I.II Kulturcampus Bockenheim: Einen konkreten Standort westlich der Universitätsbibliothek und weitere Flächen, für die eine kulturelle Nutzung vorgesehen ist I.III Siesmayerstraße, Botan. Institut: Eine heute als Parkplatz genutzt Fläche (Anregung Stadtplanungsamt) I.IV Campus W. Goethe Universität: Nördliche Fläche, die heute von der Berufsschule Philipp-Holzmann genutzt wird I.V Campus Riedberg: Verschiedene Flächen (Anregung Stadtplanungsamt) I.VI Bürostadt Niederrad: Grundstücke an der Herriotstraße 4 und der Lyoner Straße 34 (Anregung Stadtplanung) I.VII Neuer Hafenpark: Eine südöstliche Fläche des neuen Parks in der Nachbarschaft der EZB und des Osthafens Die detaillierten Ergebnisse der Standortprüfung sind als Anlage 1 diesem Bericht beigefügt worden. Zusammenfassend stellt sich folgendes Bild dar: Zu I.I: Die Flächen des Metzlerparks sind zur Aufnahme der Steubing-Halle unter vielen Aspekten sehr gut geeignet, insbesondere hinsichtlich der Verknüpfung mit den Villen des Museums und den sich daraus ergebenden günstigeren Kosten für den Betrieb der Halle. Das Konfliktpotential mit der Nachbarschaft wird für die jeweiligen Parkbereiche unterschiedlich eingeschätzt. Zu I.II: Flächen auf dem Kulturcampus Bockenheim stehen in den nächsten Jahren aufgrund von bereits geplanten Projekten oder der zahlreichen Maßnahmen zum Rückbau bzw. der Vorbereitungen von Baumaßnahmen nicht zur Verfügung, siehe dazu auch Stellungnahme der ABG vom 08.01.2013, Anlage 2 Zu I.III: Der Parkplatz in der Siesmayerstraße auf Höhe des Botanischen Instituts ist zwar nicht besonders verkehrsgünstig gelegen, kann jedoch vom Publikumsverkehr des Palmengartens, des Botanischen Gartens und des Grüneburgparks profitieren. Der Verlust von PKW-Stellplätzen in diesem Viertel mit besonderem Parkdruck aufgrund des regen Publikumsverkehrs ist schwierig. Die Fläche ist jedoch zu schmal, um die Halle aufnehmen zu können. Zu I.IV: Aufgrund der Idee, mit der Steubing-Halle eine Art Universitäts-Museumsdependance zu begründen, wurden Gespräch mit dem Präsidenten der Goethe-Universität geführt. Anhand des aktuellen Bebauungsplans und der vorgesehenen Nutzungen wurde das nördliche Areal des Campus als möglicher Aufstellungsort für die Halle ausgedeutet. Heute wird dieses Gelände von der Philipp-Holzmann-Schule genutzt, die auch ein Bleiberecht bis 2015 besitzt und Interesse an einer weiteren Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus bekundet hat. Durch diese konkurrierende Nutzung und der verkehrlich besonders ungünstigen Lage im nördlichen Bereich des Campus ist diese Fläche nicht geeignet. Zu I.V, I.VI: Vom Stadtplanungsamt wurden verschiedene Flächen am oder in der Nähe vom Universitätscampus Riedberg und in der Bürostadt Niederrad vorgeschlagen. Aus Sicht der Stadtplanung sollen so die sich verändernden Stadtviertel Riedberg und Niederrad um eine kulturelle Nutzung bereichert und die zukünftige Entwicklung dieser Viertel befördert werden. Erklärtes Ziel einer temporären Nutzung der Steubing-Halle ist es jedoch, die Bürger mit den verborgenen Schätzen der Sammlung des Museums der Weltkulturen vertraut zu machen. Dies setzt unter anderem eine hervorragend an die Kernstadt angebundene Lage voraus, die es den Besuchern leicht macht, diese Ausstellung zu besuchen. Daher sind diese Standorte nicht zur Aufstellung der Halle geeignet. Zu I.VII: Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten, mit Ausnahme des Metzlerparks wird die Lage am Neuen Hafenpark als besonders verkehrsgünstig beurteilt. Durch den Bau der EZB, der Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle, die Parkbesuchern und die Lage am Main kann mit einem sehr vielfältigen Publikum gerechnet werden, das diesen Ort ohnehin aufsucht und dabei die Steubing-Halle "entdecken" kann und besucht. Offen sind hier noch Abstimmungen mit dem Grünflächenamt, das über diese Fläche verfügt als auch Fragen zu der Verfügbarkeit von Medien und einem möglicherweise notwendigen Schutz vor Hochwasser.
  2. Kostenschätzung Es wurden die Kosten für die Demontage und Montage der Halle inkl. Transport geschätzt unter Berücksichtigung der erforderlichen Erneuerung der Gebäudehülle aufgrund der Anpassung an die aktuelle Energieeinsparverordnung als auch der Investitionskosten für eine angemessene Fassade und Teilerneuerung der technischen Gebäudeausstattung. Insgesamt belaufen sich diese Kosten inkl. Medienanschlüsse, Gründung, Außenanlagen, Planungskosten und Mehrwertsteuer auf rund 2,3 Mio. €. Sollte die Ämterabstimmung zur Genehmigungsplanung ergeben, dass die aktuelle Energieeinsparverordnung nicht eingehalten werden muss und eine schlichtere Fassadengestaltung ausgeführt wird, kann eine Einsparung in Höhe von ca. 500.000 € realisiert werden. Unter Berücksichtigung der gesamten Projektkosten kommen Kosten für den Betrieb für min. fünf Jahre von rund 1,7 Mio. € hinzu, sowie weitere Kosten für die Ausstellungsgestaltung, die Vorbereitung/Restaurierung der Objekte, des Marketing etc. in Höhe von ca. 500.000 €. Einsparungen bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten durch eine ertüchtigte Fassade gem. der aktuellen Energieeinsparverordnung werden als marginal beurteilt. Insgesamt belaufen sich die zu diesem Zeitpunkt zu schätzenden Projektkosten auf rund 4,0 Mio. € bis 4,5 Mio. €. Erhöhungen der Baukosten durch die Standortwahl sind dabei nicht auszuschließen. Angesichts des Konsolidierungsbedarfs des städtischen Haushalts und der zu erwartenden hohen Kosten empfiehlt der Magistrat, eine Übernahme und Nutzung der Steubing-Halle nicht weiterzuverfolgen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 253 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2012NRNR 438Nutzung der Steubing-Halle für das Museum der Weltkulturen als Ausstellungsmöglichkeit auf dem Kulturcampus prüfenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 12. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 173Nutzung der Steubing-Halle für das Museum der Weltkulturen als Ausstellungsmöglichkeit auf dem Kulturcampus prüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 2
Sitzung 23 · 13.05.2013
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 21 · 14.05.2013
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 20 · 16.05.2013
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 24.05.2013
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 24.05.2013
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 22 · 20.06.2013
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 24.06.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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