Förderbedingungen beim geförderten Wohnungsbau verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau in Frankfurt zu verbessern, um den geänderten Rahmenbedingungen bei Bau- und Finanzierungskosten Rechnung zu tragen. Die Änderungen der Förderrichtlinien sind in Abstimmung und sollen zeitnah in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Es trifft nicht zu, dass die in Frankfurt geltenden Rahmenbedingungen Bauherrn vom Bauen abhalten. In Frankfurt entstehen bundesweit betrachtet überdurchschnittlich viele neue Wohnungen. Angesichts der geänderten Rahmenbedingungen bei den Bau-, Grundstücks - und Finanzierungskosten für Wohnungsbau beabsichtigt der Magistrat eine Verbesserung bei den Konditionen für den geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Die entsprechenden Änderungen der Förderrichtlinien werden zurzeit abgestimmt. Die Änderungen der Bedingungen sind maßgeblich von den neuen Landesrichtlinien abhängig. Die Landesrichtlinien werden, nach aktuellem Stand, voraussichtlich im Frühjahr 2023 Kraft treten. In Bezug auf die Novellierung der Landesrichtlinie hat der Magistrat über den Hessischen Städtetag eine Stellungnahme abgegeben. Sobald die Landesrichtlinien in Kraft und die Abstimmungen im Kontext mit den Landesrichtlinien mit Vertreter:innen der Wohnungswirtschaft abgeschlossen sind, wird der Magistrat die Richtlinien zeitnah zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2023AA 191Förderbedingungen beim geförderten Wohnungsbau verbessernSTVV-Anfrage · CDU
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 171Förderbedingungen beim geförderten Wohnungsbau verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)